3840/J XXIII. GP
Eingelangt am
11.03.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Förderungen im Tierschutzbereich
Im Mai 2004 wurde von allen im Nationalrat vertretenen Parteien gemeinsam ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz beschlossen, das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Zusätzlich wurden mit Verordnung Mindestanforderungen für Tierheime (Tierheim-Verordnung-THV) festgelegt, in der die Haltung, die räumliche Ausstattung und die Betreuung von Tieren geregelt wird.
Unzählige Tierschutzorganisationen, Tierschutzvereine und Tierheime in Österreich erfüllen mit ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern eine wichtige Aufgabe zum Schutz der Tiere und helfen, ihnen ein neues und sicheres Zuhause zu geben. Dadurch wird für den Tierschutz ein immenser und unbezahlbarer Beitrag geleistet, der weder vom Bund, noch den Ländern, Städten und Gemeinden erfüllt werden könnte.
Tierheime sind trotz vieler Spenden aus der Bevölkerung auch auf finanzielle Beiträge der öffentlichen Hand angewiesen. Hier ist leider festzustellen, dass die Kriterien und Förderungshöhen zwischen den einzelnen Ländern und Gemeinden sehr unterschiedlich sind.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Tierheime gibt es derzeit in Österreich nach Bundesländern aufgeschlüsselt?
2. Für wie viele Tiere (nach Art getrennt) sind diese Heime jeweils eingerichtet?
3. Wieviele Tiere (nach Art getrennt) werden in den einzelnen Heimen jeweils maximal untergebracht?
4. Gibt es Tierheime, die bei ihrer Unterbringung die Mindestanforderungen der Haltungsbedingungen gemäß der Tierheim-Verordnung unterschreiten? Wenn ja, welche sind dies und wobei werden die Haltungsbedingungen nicht erfüllt?
5. Welche Tierheime erfüllen derzeit nicht die Haltungsanforderungen gemäß § 1 der Tierheim-Verordnung? Welche Gründe gibt es dafür? Wann sollen die Haltungsanforderungen gemäß Tierheim-Verordnung erfüllt werden?
6. Welche Tierheime sind im Hinblick auf die gestiegenen Haltungsanforderungen geschlossen worden?
7. Welche Tierheime wurden seit Inkrafttreten der Tierheim-Verordnung neu eingerichtet bzw. baulich adaptiert? Wurden diese Tierheime für die Erreichung der Haltungsanforderungen finanziell unterstützt? Wenn ja, welche Tierheime erhielten entsprechende Förderungen in welcher Höhe und von welcher Gebietskörperschaft? Wenn nein, warum nicht?
8. Nach welchen Kriterien wird der Betrieb von Tierheimen jeweils von Bund, Ländern und Gemeinden gefördert?
9. Wird bei den Förderungen insbesondere die Einhaltung der Tierheim-Verordnung vorausgesetzt?
10. Wie wird derzeit sicher verhindert, dass Förderungen an Träger von Tierheimen ausschüttet werden, wenn dort die Tierheim-Verordnung nicht einhalten bzw. die maximale Kapazität überschritten wird oder sonstige konkrete Missstände in der Tierhaltung bestehen?
11. Wie hoch war bzw. ist die finanzielle Unterstützung der einzelnen Tierschutzorganisationen bzw. Tierheimen seit dem Jahr 2005 durch die öffentliche Hand jeweils insgesamt? Sollten Sie die Fragen zur Förderpraxis nicht beantworten können: Was werden Sie tun, um im Sinne eines optimalen Mitteleinsatzes Tierschutzförderungen zwischen den Gebietskörperschaften besser zu koordinieren?
12. Wie werden die im Bundesbudget 2007 und 2008 vorgesehenen Förderungen von Tierschutzorganisationen und des Tierschutzes konkret eingesetzt?