3852/J XXIII. GP
Eingelangt am 13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Gerhard Steier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Per Mausklick in die Abo-Falle" - verbesserter Schutz von
KonsumentInnen gegen Kostenfallen im Internet
In den
letzten Monaten häufen sich bei
Verbraucherschutz-Organisationen
Beschwerden von KonsumentInnen bezüglich Online-Nepp - Online-Angebote
locken
mit vermeintlich kostenlosen Angebote und Gratis-Diensten in die Kostenfalle:
im
Zuge der Suche nach
Angeboten, die üblicherweise kostenlos im Internet
zu finden
sind (zB Routenplaner, Kochrezepte, Horoskope,...), landet man auf zum Teil
sehr
professionell gestalteten Seiten, die die gewünschte Information vermeintlich gratis
anbieten. Die Benutzer werden - zumeist getarnt mit der Teilnahme an einem
vorgeblichen Gewinnspiel - aufgefordert,
ihre persönlichen Daten einzugeben. Im
Kleingedruckten, in
den AGB's und zumeist versteckt am Ende der Seite findet sich
dann der Hinweis auf die Vertragsbedingungen, die monatliche Kosten, einmalige
Gebühren oder mehrjährige kostenpflichtige Abos beinhalten.
Zahlreiche dieser
Angebote sind vor allem auf jugendliche NutzerInnen zugeschnitten (zB
kostenlose
SMS), die die Folgen des „Bestätigungs-Klicks"
oft gar nicht abzuschätzen wissen
und völlig fassungslos sind, dass sie mittels E-Mails oder
Schreiben zur Zahlung
aufgefordert werden.
Erfolgt seitens der Betroffenen keine Reaktion auf die
Rechnung, flattern als Reaktion des
schnellen Mausklicks Mahnungen mit stetig
steigenden Zahlungsbeträgen
oder Schreiben von Inkassogesellschaft oder
Rechtsanwalt ins Haus.
Oft agieren
unseriöse Anbieter auch mit einer Mischung aus Täuschung und
Unwissenheit der
Betroffenen: Internet-NutzerInnen werden zur Zahlung von
Beträgen aus
angeblichen Abo-Verträgen aufgefordert, obwohl sie diese Verträge nie
im Internet abgeschlossen haben. Auch wenn mangels Vertrag keine
Zahlungspflicht
zustandegekommen ist
und die finanziellen Forderungen jeglicher rechtlicher
Grundlage entbehren, sind viele KonsumentInnen angesichts derartiger Praktiken
stark verunsichert.
Eine umfassende Information der
KonsumentInnen ist der beste Schutz gegen
unlautere Praktiken. Das BMSK führt
als österreichischen Beitrag im Rahmen
des
„Fraud
Prevention Month" des ICPEN (International Consumer Protection and Enfor-
cement Network) im März 2008 eine groß angelegte Aufklärungsoffensive zu
Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten
durch. Im Feber 2007 wurde seitens des
BMSK eine Broschüre zur „Internetabzocke" präsentiert; angesichts zahlreicher
Betroffener und vieler Beratungsanfragen wäre eine
Verstärkung der Information zur
Sensibilisierung der
VerbraucherInnen gegen Abzocke im Internet und unseriöse
Geschäftspraktiken
bei Online-Diensten wünschenswert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Gibt es aktuelle österreichische Zahlen, wie sich die „Internetabzocke"
in den
letzten Jahren entwickelt hat?
2.
Wie eine Erhebung
von Saferinternet.at und Integral Marktforschung zeigt,
wollen 70% der Befragten mehr über
die Vermeidung von Betrugsfällen
im
Internet wissen. In welcher Form könnte
aus Ihrer Sicht die Information der
KonsumentInnen neben bereits bestehenden
Beratungsangeboten verstärkt
werden?
3.
Wie bewerten
Sie den vom deutschen Bundesverbraucherminister Horst
Seehofer in Aussicht gestellten Ansatz,
dass KonsumentInnen künftig beim
Vertragsschluss im
Internet explizit bestätigen müssen, dass sie die
Kostenpflichtigkeit eines Angebots zur
Kenntnis genommen haben?
4.
Arbeitet Ihr Ressort aktuell an Initiativen betreffend verbesserter
Schutz von
KonsumentInnen gegen Kostenfallen im Internet und wenn ja, an welchen?