3852/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Gerhard Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Per Mausklick in die Abo-Falle" - verbesserter Schutz von

KonsumentInnen gegen Kostenfallen im Internet

In den letzten Monaten häufen sich bei Verbraucherschutz-Organisationen
Beschwerden von KonsumentInnen bez
üglich Online-Nepp - Online-Angebote locken
mit vermeintlich kostenlosen Angebote und Gratis-Diensten in die Kostenfalle: im
Zuge der Suche nach Angeboten, die üblicherweise kostenlos im Internet zu finden
sind (zB Routenplaner, Kochrezepte, Horoskope,...), landet man auf zum Teil sehr
professionell gestalteten Seiten, die die gew
ünschte Information vermeintlich gratis
anbieten. Die Benutzer werden - zumeist getarnt mit der Teilnahme an einem
vorgeblichen Gewinnspiel - aufgefordert, ihre pers
önlichen Daten einzugeben. Im
Kleingedruckten, in den AGB's und zumeist versteckt am Ende der Seite findet sich
dann der Hinweis auf die Vertragsbedingungen, die monatliche Kosten, einmalige
Geb
ühren oder mehrjährige kostenpflichtige Abos beinhalten. Zahlreiche dieser
Angebote sind vor allem auf jugendliche NutzerInnen zugeschnitten (zB kostenlose
SMS), die die Folgen des
Bestätigungs-Klicks" oft gar nicht abzuschätzen wissen
und v
öllig fassungslos sind, dass sie mittels E-Mails oder Schreiben zur Zahlung
aufgefordert werden. Erfolgt seitens der Betroffenen keine Reaktion auf die
Rechnung, flattern als Reaktion des schnellen Mausklicks Mahnungen mit stetig
steigenden Zahlungsbetr
ägen oder Schreiben von Inkassogesellschaft oder
Rechtsanwalt ins Haus.

Oft agieren unseriöse Anbieter auch mit einer Mischung aus Täuschung und
Unwissenheit der Betroffenen: Internet-NutzerInnen werden zur Zahlung von
Betr
ägen aus angeblichen Abo-Verträgen aufgefordert, obwohl sie diese Verträge nie
im Internet abgeschlossen haben. Auch wenn mangels Vertrag keine Zahlungspflicht
zustandegekommen ist und die finanziellen Forderungen jeglicher rechtlicher
Grundlage entbehren, sind viele KonsumentInnen angesichts derartiger Praktiken
stark verunsichert.

Eine umfassende Information der KonsumentInnen ist der beste Schutz gegen
unlautere Praktiken. Das BMSK f
ührt als österreichischen Beitrag im Rahmen des
Fraud Prevention Month" des ICPEN (International Consumer Protection and Enfor-
cement Network) im März 2008 eine groß angelegte Aufklärungsoffensive zu
Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten durch. Im Feber 2007 wurde seitens des
BMSK eine Brosch
üre zur Internetabzocke" präsentiert; angesichts zahlreicher
Betroffener und vieler Beratungsanfragen w
äre eine Verstärkung der Information zur
Sensibilisierung der VerbraucherInnen gegen Abzocke im Internet und unseriöse
Gesch
äftspraktiken bei Online-Diensten wünschenswert.

 


 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.            Gibt es aktuelle österreichische Zahlen, wie sich die Internetabzocke" in den
letzten Jahren entwickelt hat?

2.            Wie eine Erhebung von Saferinternet.at und Integral Marktforschung zeigt,
wollen 70% der Befragten mehr
über die Vermeidung von Betrugsfällen im
Internet wissen. In welcher Form k
önnte aus Ihrer Sicht die Information der
KonsumentInnen neben bereits bestehenden Beratungsangeboten verst
ärkt
werden?

3.            Wie bewerten Sie den vom deutschen Bundesverbraucherminister Horst
Seehofer in Aussicht gestellten Ansatz, dass KonsumentInnen k
ünftig beim
Vertragsschluss im Internet explizit bestätigen müssen, dass sie die
Kostenpflichtigkeit eines Angebots zur Kenntnis genommen haben?

4.            Arbeitet Ihr Ressort aktuell an Initiativen betreffend verbesserter Schutz von
KonsumentInnen gegen Kostenfallen im Internet und wenn ja, an welchen?