3859/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Schändung eines Totendenkmals im BRG Wien XV und anderer
Denkmäler.

Aus der Anfragebeantwortung 2903/AB vom 13. Februar 2008 auf die Anfrage 2947J vom 19. Dezember 2007 geht hervor, dass der Text der Beantwortung eine Abschrift eines Briefes des Bundesdenkmalamtes vom 4. Februar 2008 an Dr. Walter Marinovic darstellt, und zwar eine Schlechte. So ist in der gegenständlichen Anfragebeantwortung von einer historischen Rahmenform" die Rede, während im ursprünglichen Text eine historistische Rahmenform" beschrieben wird. Kunsthistorisch gesehen ein erheblicher Unterschied.

Abgesehen davon tut sich jedoch schon von der Chronologie her ein neuer Sachverhalt auf, der als gesetzwidrig angesehen werden könnte. So geht aus dem in der Anfragebeantwortung 2903/AB beschriebenen Sachverhalt hervor, dass erstmals im Oktober 2007 das Bundesdenkmalamt mit den Veränderungen am Denkmal in der Aula der Schule BRG Wien XV befasst wurde - und zwar offensichtlich erst durch ein Schreiben vom 16. Oktober 2007 des Dr. Walter Marinovic, der 1954 bis 1989 Professor am BRG XV war. Das Bundesdenkmalamt beantwortete dieses Schreiben erst am 4. Februar 2008, also dreieinhalb Monate später, offensichtlich ausgelöst durch die parlamentarische Anfrage 2947J vom 19. Dezember 2007.

Die Mattglasscheibe wurde jedoch bereits Anfang September 2007 vor das Denkmal montiert. Erst am 5. November 2007 fand dann eine Begehung durch das Bundesdenkmalamt statt und erst am 15. November 2007 wurde durch den Schuldirektor, HR Mag. Friedrich Weinhofer, um Genehmigung der Maßnahmen beim Bundesdenkmalamt angesucht. Laut der Anfragebeantwortung 2903/AB vom 13. Februar 2008 wäre eine Entscheidung des Bundesdenkmalamtes noch nicht erfolgt, in dem vorangegangenen Brief des Bundesdenkmalamtes an Dr. Marinovic vom 4. Februar 2008 ist jedoch die Rede davon, dass das Bundesdenkmalamt keine Veranlassung sehe, das Ansuchen des Mag. Weinhofer abschlägig zu beantworten.

Dem steht jedoch wie folgt entgegen: Weil am Flakturm des Eszterhazyparks über den Buchstaben eines englischen Textes Haus des Meeres" steht, entrüstete sich die Landeskonservatorin Dr. Barbara Neubauer in der Presse" vom 19.11.2007: Man kann auf ein Kunstwerk nicht einfach ein Schild draufknallen." Im Brief des Bundesdenkmalamtes an Dr. Walter Marinovic schrieb die selbe Frau Dr. Barbara Neubauer am 4.2.2008 jedoch bezüglich der Mattglasscheibe vor dem künstlerisch hochwertigen Gefallenendenkmal: Das Bundesdenkmalamt sieht keine Veranlassung das Ansuchen von Herrn Dir. Mag. Weinhofer um Genehmigung der Maßnahmen abschlägig zu beantworten." Auf ein Schreiben von Dr. Marinovic vom 6.2.2008, der sie auf diesen Widerspruch hinwies, blieb sie bisher die Antwort schuldig.

 


Doch aus dem Schriftverkehr um diese Angelegenheit geht noch mehr skandalöses hervor. In einem Schreiben des Stadtschulrates von Wien - Landesschulinspektor Dr. Karl Blüml - an Dr. Marinovic vom 13. Dezember 2007 schreibt dieser, dass an anderen Schulen solche Denkmäler kommentarlos abgebaut wurden." Die Schule am Henriettenplatz dürfte daher nicht der einzige Fall einer solchen Denkmalschändung sein.

Offensichtlich werden schon seit längerer Zeit bewusst gesetzliche Vorschriften des Denkmalschutzes umgangen. In der Causa BRG Wien XV wurde das Bundesdenkmalamt von Seiten der Verunstalter nicht informiert, dies geschah erst durch die schriftliche Eingabe von Dr. Marinovic, wobei sich das Bundesdenkmalamt erst dreieinhalb Monate später auf Grund einer parlamentarischen Anfrage dazu herbeiließ, das Schreiben zu beantworten und gleichzeitig festhielt, dass keine Veranlassung gesehen wird, die Verunstaltungsmaßnahmen nicht zu genehmigen. Wenige Tage darauf antwortet die zuständige Ministerin auf eine parlamentarische Anfrage hin, dass eine Entscheidung des Bundesdenkmalamtes noch nicht erfolgt sei.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.             Ist es gesetzeskonform, dass Denkmäler, ohne das Bundesdenkmalamt zu informieren, umgestaltet werden?

2.             Entspricht es den Vorschriften des Denkmalschutzes, wenn umgestaltende Maßnahmen erst im Nachhinein genehmigt werden?

3.             Muss eine Veränderung vor einer Entscheidung des Bundesdenkmalamtes wieder rückgängig gemacht werden?

4.             Wenn nein, warum nicht?

5.             Verletzt  die  Frau  Landeskonservatorin  Dr.   Barbara  Neubauer nicht die Grundsätze der Objektivität, wenn sie sich im Fall der Inschrift auf dem Flakturm   so   heftig   empört,   aber   keine   Veranlassung   sieht,   das   erst nachträglich eingebrachte Ansuchen der Genehmigung einer Mattglasscheibe zur Verunstaltung eines Kunstdenkmals abschlägig zu beantworten?


6.                Welche Konsequenzen werden gegen ein so widersprüchliches Verhalten des Bundesdenkmalamtes gezogen?

7.                Sind    Ihnen   weitere   Fälle   von    Umgestaltungsaktionen   dieser   Art   in österreichischen Schulen bekannt?


8.                Wenn ja, welche?

9.            Welche Rolle spielte dabei das Bundesdenkmalamt?

10.    Sind   hier  die   gesetzlichen  Vorschriften   des   Denkmalschutzes   beachtet worden?

11.Wenn nein, warum nicht?

12.    Welche Konsequenzen wurden gezogen?

13.    Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Denkmäler oder Inschriften an österreichischen Schulen einfach kommentarlos abmontiert wurden?

14.    Wenn ja, welche?

15.    Welche Rolle spielte dabei das Bundesdenkmalamt?

16.    Sind   hier  die  gesetzlichen  Vorschriften  des   Denkmalschutzes  beachtet worden?

17.    Wenn nein, warum nicht?

18.    Welche Konsequenzen wurden gezogen?