386/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.02.2007
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ANFRAGE

 

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Alleinverdienerabsetzbetrag für PartnerInnen von Menschen mit Behinderung

 

W. S., 36 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder (12 und 10 Jahre alt) hatte im Sommer 2005 einen Unfall. Seither ist er behindert und erhält eine Rente von € 726,-- netto, sowie Pflegegeld der Stufe 7.  Frau W. arbeitet als Verkäuferin.

Aufgrund seiner Behinderung braucht Herr W. Pflege, Hilfe und persönliche Assistenz rund um die Uhr. Weil es kein gemeindenahes Angebot gibt, welches diesen Bedarf abdeckt und die finanziellen Voraussetzungen nicht vorhanden sind, dass sich Herr W. selbst das notwendige Personal anstellen kann, war die Familie  W. gezwungen,  den Ehegatten und Vater nach der Rehabilitation in einer stationären Einrichtung unterzubringen.

Um die Unterbringung zu finanzieren, muss Herr W. 80 % seiner Pension, das sind

€ 580,80 (12x jährlich) zahlen. Es verbleiben ihm daher nur mehr € 145,20 als Taschengeld und die 2 Sonderzahlungen. Als pflegegeldbezogenes Taschengeld verbleiben Herrn W. monatlich € 42,20. Insgesamt verbleiben Herrn W. im Durchschnitt nur  € 308,40 pro Monat zur Deckung seiner persönlichen Bedürfnisse.             

Frau W., die aufgrund dieser Situation allein für das Haushaltseinkommen aufkommen muss, hat deshalb beim zuständigen Finanzamt um den Alleinverdienerabsetzbetrag angesucht. Dieses Ansuchen ist mit der Begründung, da ja ihr Ehemann auch über ein Einkommen verfüge, abgelehnt worden. Auch die Begründung von Frau W., dass 80 % des Einkommens ihres Mannes für die stationäre Unterbringung abgeführt werden muss, führte nicht dazu, dass ihrem Antrag stattgegeben wurde.

In der Sendung  „Volksanwalt“ wurde vor wenigen Wochen ein ähnlicher Fall diskutiert. Die Entscheidung des zuständigen Finanzamtes ging ebenfalls gegen die Antragstellerin aus.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Ist auch Ihnen bekannt, dass Anträge auf  Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages, die aufgrund solcher Lebenssituationen (wie oben angeführt) gestellt werden, abgelehnt wurden?

Wenn ja: Wie viele solcher Anträge wurden in den letzten 2 Jahren von den Finanzämtern abgelehnt?

 

2.      Sind Sie bereit,  Änderungen in Bezug auf Alleinverdienerabsetzbeträge  dahingehend vorzunehmen, dass Fälle wie der oben beschriebene nicht mehr abgelehnt werden?

Wenn ja: Bis wann werden diese Änderungen in welchen entsprechenden Gesetzen und §§ vorgenommen, und wie lautet konkret die Textpassage dazu?

Wenn nein: Warum nicht?

 

3.      Sehen Sie auch Handlungsbedarf im Alleinerhalterabsetzbetrag, da es auch bei nicht verheirateten, im gemeinsamen Haushalt lebende Personen sein kann, dass eine dieser Personen in eine ähnliche Lage, wie oben beschrieben, kommen kann?

Wenn ja: Bis wann werden diese Änderungen in welchen entsprechenden Gesetzen und §§ vorgenommen und wie lautet konkret die Textpassage dazu?

Wenn nein: Warum nicht?