3862/J XXIII. GP
Eingelangt am 13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Zach und weiterer Abgeordneter
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend e-Voting
Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm zum Thema Wahlrecht festgehalten,
die elektronische Stimmabgabe (e-Voting) zu prüfen.
Wissenschaftsminister Hahn hat Ende Oktober angekündigt, dass ein Einsatz von
e-voting bereits bei den kommenden ÖH-Wahlen bzw. der EU-Wahl möglich sei. Auch
Sie haben auf Anfrage mehrmals betont, dass Sie das Thema e-Voting für
verfolgenswert halten.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) reagierte bisher ablehnend zu dem
Vorschlag, ihre Wahlen mittels e-Voting durchzuführen mit der Begründung, nicht als
„Versuchskaninchen" herhalten zu wollen.
In der ORF-Pressestunde vom 04.11.2007 hatte sich auch der Präsident des
Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek vehement gegen den Einsatz von e-Voting bei
Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern ausgesprochen und hält diese Form der
Stimmabgabe bei Wahlen für „absolut unzulässig".
Die Skepsis der WählerInnen zu e-Voting kam auch in einer Umfrage des
Nachrichtenmagazins "profil" zum Ausdruck (APA-OTS vom 10.11.07). Demnach
lehnen 58 % der ÖsterreicherInnen das von der ÖVP vorgeschlagene Wählen via
Internet ab.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Welche
Ergebnisse haben die in ihrem Ministerium bisher durchgeführten
Überlegungen
zum Thema e-Voting bei österreichischen Wahlen ergeben?
2.
Hat es Gespräche mit VertreterInnen der Österreichische
HochschülerInnenschaft
(ÖH) zur
Anwendung von e-Voting bei den kommenden ÖH-Wahlen 2009
gegeben?
3.
Wenn ja mit wem wurden diese Gespräche geführt und zu
welchen Ergebnissen
haben
sie geführt?
4. Bundesminister Hahn hat als positives und
erfolgreiches Beispiel für e-Voting unter
anderem Holland erwähnt. Ist Ihnen bekannt, dass es dort massive
Probleme mit den
Wahlcomputern
gab und bei der Europawahl 2009 wieder der Weg zur „Papierwahl"
beschritten wird?
5.
Sie erwähnten als Vorteil von e-Voting die
Einsparung von Kosten bei der
Durchführung von
Wahlen. Bei den Kommunalwahlen in England am 3. Mai 2007 wurde
ein
Pilotversuch durchgeführt, um die Stimmabgabe auch per Internet zu
ermöglichen.
Ist Ihnen bekannt, dass sich die Wahlaufsichtsbehörde Anfang
August 2007 gegen
weitere
Pilotversuche ausgesprochen hat und in ihrem Bericht auf die „extrem
hohen"
Kosten
hingewiesen, die sich bei umgerechnet zwischen 150 und 900 Euro für jede
elektronisch abgegebene Stimme bewegten?
6.
Welche Schlüsse ziehen Sie aus den negativen Erfahrungen
in Holland und England
für das
Projekt e-Voting in Österreich?
7.
Können Sie mit Sicherheit ausschließen, dass es
in Österreich bei der Anwendung
von
e-Voting zu keinen ähnlichen Manipulationen kommt, wie dies z.B.
in Holland
vorgefallen
ist?
8.
Sehen Sie das Vertrauen der Bevölkerung in ein
e-Voting System gegeben
angesichts
der nun in einem Untersuchungsausschuss zu prüfenden
Vorkommnisse im
Innenministerium?