3863/J XXIII. GP
Eingelangt am 13.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ablinger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Rückgang der Schubhaftzahlen"
Bei der Präsentation der Asyl-, Fremdenwesen- und Schlepperbilanz 2007 wurde die Zahl der in Schubhaft genommenen Personen präsentiert. Diese sank im letzten Jahr um 19.9% von 8694 Personen im Jahr 2006 auf 6960 Personen im Jahr 2007. „Das Fremdenrechtspaket geht absolut in die richtige Richtung" sagte dazu Innenminister Günther Platter am 15.1.2008. Auch Artikel im Kurier (6.2.2008) und Online-Standard (11.3.2008) berichten über den „positiven" Trend. Diese Zahlen geben aber keine Antwort über Schubhaftdauer, Schubhaftbedingungen, rechtswidrige Anhaltungen, usw.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1. Wie viele Personen befanden sich 2007 bis zu höchstens 1 Woche in Schubhaft?
2. Wie viele Personen befanden sich 2007 zwischen 1 Woche bis zu höchstens 1 Monat (4 Wochen) in Schubhaft?
3. Wie viele Personen befanden sich 2007 zwischen 1 Monat bis zu höchstens 2 Monaten (8 Wochen) in Schubhaft?
4. Wie viele Personen befanden sich 2007 zwischen 2 Monaten bis zu höchstens 3 Monaten (13 Wochen) in Schubhaft?
5. Wie viele Personen befanden sich 2007 zwischen 3 Monaten bis zu höchstens 26 Wochen in Schubhaft?
6. Wie viele Personen befanden sich 2007 länger als 26 Wochen in Schubhaft?
7. Wie lange betrug die durchschnittliche Schubhaftdauer im Jahr 2007?
8. Wie viele Prozent der Schubhäftlinge im Jahr 2007 waren minderjährig?
9. Wie viele Schubhäftlinge wurden 2007 auf Grund von Haftunfähigkeit entlassen?
10. Wie viele Schubhäftlinge wurden 2007 auf Grund von UVS Erkenntnissen entlassen?
11. Wie viele Schubhäftlinge wurden 2007 auf Grund eines Entfalls der Haftgründe wegen Gelindere Mitteln entlassen?
12. Wie vielen Schubhäftlinge wurden 2007 auf Grund einer Zulassung des Asylverfahrens entlassen?
13.Wie viele Schubhäftlinge wurden 2007 entlassen, da eine baldige
Abschiebung nicht zu erwarten war?
14.Werden Schubhäftlinge, deren Anhaltung sich als rechtswidrig herausstellt,
über den Anspruch auf Haftentschädigung informiert?
15. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2005, 2006 und 2007
Haftentschädigung bezahlt?
16.Wie hoch waren die Haftentschädigungen in den Jahren 2005, 2006 und
2007?
17.Wie viele Personen in Schubhaft wurden 2007 in das Herkunftsland
abgeschoben?
18.Welche waren die 10 Herkunftsländer, in die am häufigsten abgeschoben
worden ist?
19. Wie stellt das BMI die ärztliche und therapeutische Behandlung von psychisch erkrankten Schubhäftlingen sicher?
20. Wie stellt das BMI fest, dass AsylwerberInnen, die in Schubhaft genommen werden, nicht traumatisiert sind?
21. Wie stellt die Behörde fest, ob eine Person, über die Schubhaft verhängt wird, in einer therapeutischen Betreuung ist?
22. Wird im Fall, dass eine Person über die Schubhaft verhängt wird, welche sich zu diesem Zeitpunkt schon in therapeutischer Behandlung befindet, der/die Therapeutin von der Schubhaft seines/ihres Klienten informiert?
23. Wird im Fall der Frage 22 der/die Therapeutin weiterhin mit der Behandlung betraut?
24. Sind in der Schubhaft die Rahmenbedingungen für eine therapeutische Behandlung (z.B. eigene Räumlichkeiten) vorhanden?
25. Ist TherapeutInnen, die im Auftrag von NGOs arbeiten und im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert werden, der Zutritt in die Schubhaft gestattet?
26. Welche Organisationen wurden vom BMI zur Sicherstellung der Behandlung beauftragt?
27. Besteht für jedes PAZ ein Vertrag oder eine Vereinbarung mit PsychologInnen und/oder Therapeuten?