3896/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Behauptungen des Innenministers betreffend den Verein gegen Tierfabriken (VGT)

 

 

 

In der Anfragebeantwortung 262/AB vom 20.3.2007 machen Sie u.a. folgende Angaben:  „Die der Untersagung zugrunde gelegten Prognosen […]  resultierten […]  aus […]  einem auf der erwähnten Homepage [des VGT] festgestellten Bekennerschreiben, welches eindeutig radikalen Türschützern zuzuordnen war.“

 

Gegenüber Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits, Aktenzeichen VA BD/150-I/07-GR, gaben Sie an, es hätte kein derartiges Bekennerschreiben auf der Homepage des VGT gegeben. Sie hätten auch nur behauptet, dass es dort zu finden gewesen wäre, indem man die auf der Homepage angegeben Links verfolgt. Im obigen Zitat behaupten Sie aber, Sie hätten das Bekennerschreiben auf der Homepage des VGT festgestellt.

 

In der Anfragebeantwortung 262/AB vom 20.3.2007 führen Sie auf die Frage, ob es in den letzten Jahren bei Tierschutz-Demonstrationen jemals Gewaltakte seitens der DemonstrantInnen gegeben habe, insgesamt sechs Vorfälle an, die im Rahmen von VGT-Kundgebungen stattgefunden hätten. Gegenüber Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits, Aktenzeichen VA BD/150-I/07-GR, gaben Sie allerdings an, dass lediglich die Besetzung der ÖVP-Zentrale am 21. 11. 2002 insofern eine Verbindung mit dem VGT aufweise, als dort „der Geschäftsführer des VGT“ angetroffen worden sei.

 

Am 17. November 2007 veranstaltete der VGT eine Demonstration für Tierschutz in der Wiener Innenstadt. Der VGT hält regelmäßig derartige Demonstrationen ab und nach unseren Informationen ist es noch nie zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen. Dennoch werden regelmäßig für derartige Demonstrationen in Wien oft mehr Beamte als DemonstrantInnen – in vorliegenden Fall etwa 100 – als Begleitung abkommandiert. Am besagten 17. November gab es zusätzlich eine Gruppe von Beamten in voller Kampfmontur, mit Helm, Schild, Schlagstock und Körperschutz, die u.a. in dichter Reihe Geschäfte umstellten. Für PassantInnen musste der Eindruck entstehen, es handle sich bei den DemonstrantInnen um eine gewaltbereite Gruppe von Personen.

 

Bei Anfragen verschiedener MitarbeiterInnen des VGT und des VGT selbst beim Innenministerium nach Auskunftserteilung auf Basis §26 Datenschutzgesetz 2000, welche personenbezogenen Daten über diese Personen und den VGT verarbeitet werden, gab Ihr Ministerium angeblich als Zweck für die Speicherung dieser Daten an, es handle sich um die Abwehr bandenmäßiger oder organisierter Kriminalität. 

 

Angesichts des Umstandes, dass der Verein gegen Tierfabriken ausschließlich von Spendengeldern lebt, die wiederum von seinem Ruf in der Öffentlichkeit abhängen, erscheinen Ihre Vorwürfe geeignet, den Ruf dieses Vereins nachhaltig zu schädigen. Da Sie in ihrer Funktion als Innenminister ein hoheitliches Organ sind, haben Sie eine besondere Verantwortung, nur zutreffende Aussagen zu verbreiten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Bleiben Sie bei der Behauptung, Sie hätten ein anonymes Bekennerschreiben auf der Homepage des VGT festgestellt? Wenn ja, warum?

 

2)     Bleiben Sie bei der Behauptung, dass die sechs von Ihnen in Ihrer Anfragebeantwortung 262/AB vom 20.3.2007 angegebenen Vorfälle von Gewalttaten seitens der DemonstrantInnen angemeldete oder nicht angemeldete Kundgebungen des VGT waren? Wenn ja, wie begründen Sie das?

 

3)      Sind Sie bereit, Ihre Aussagen gegenüber dem VGT richtig zu stellen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, wie begründen Sie das?

 

4)      Werden die Vermittlungs- und/oder Standortdaten der Mobiltelefone des VGT ermittelt und polizeilich ausgewertet? Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

5)      Werden die Gesprächsinhalte der Mobiltelefone des VGT und des Festnetzanschlusses im Vereinsbüro des VGT abgehört und polizeilich ausgewertet? Wenn ja, wie begründen Sie das?

 

6)      Stimmt es, dass Daten über Personen, die beim VGT mitarbeiten, sowie über den VGT selbst zum Zweck der Abwehr bandenmäßiger oder organisierter Kriminalität vom Innenministerium verarbeitet werden? Wenn ja, wie belegen Sie diese Begründung?

 

7)     Sehen Sie den VGT und seine AktivistInnen als gewaltbereite Gruppe von Personen an? Wenn ja, wie begründen Sie das?