3897/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Ausgliederung der Wildbach- und Lawinenverbauung und Schaffung einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren

 

 

 

 

Im Regierungsprogramm wurde vereinbart, dass eine Agentur zum Schutz vor Naturgefahren gegründet werden soll. Der Zweck dieser Agentur soll eine gemeinsame Auslegung der Gefahrenzonenpläne zwischen Wildbachverbauung, Ländern/Wasserbau und Wasserstraßen, die dem Infrastrukturministerium angehören, sein.

 

Seitens der Bundesländer wurden bereits zahlreiche Bedenken geäußert.  Die Landeshauptleutekonferenz hält im Oktober 2007 fest, dass die Länder in ihren Verwaltungen bestens funktionierende wasserwirtschaftliche Strukturen geschaffen haben und keine Vorteile in der geplanten Agentur erkennen können. Daher werde die Errichtung einer Agentur „Schutz vor Naturgefahren" unter Einbeziehung der Länder als unzweckmäßig abgelehnt. Auch die Bürgermeister in Tirol, Vorarlberg und Salzburg äußerten sich vehement gegen diesen Plan. Das Regionalmanagment Pinzgau begründet in einem von 28 BürgermeisterInnen unterzeichneten Schreiben die Ablehnung der geplanten Ausgliederung der Wildbach- und Lawinenverbauung.

 

Im Landwirtschaftsausschuss am 26.02.2008 teilten Sie in einer Aussprache über aktuelle Fragen mit, dass im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung keine privatwirtschaftliche Ausgliederung geplant sei. Ebenso wie die Prüfer des Rechnungshofs seien Sie der Auffassung, dass die Schnittstellenproblematik gelöst und eine Bündelung der Kräfte erzielt werden müsse. Eine Arbeitsgruppe sei derzeit damit befasst, Lösungen zu erarbeiten; eine endgültige Entscheidung solle im Herbst fallen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Ist nun eine Ausgliederung der Wildbach- und Lawinenverbauung geplant oder nicht? Wenn ja, welche Form der Ausgliederung? Wenn nein, was ist stattdessen konkret geplant?

 

2.      Werden Sie trotz des massiven Widerstandes aus den Ländern weiterhin an Ihrem Konzept festhalten?

 

3.      Stimmt es, dass die sogenannte „große Lösung“ zwischen Bund (Wildbachverbauung), Ländern (Wasserbau) und Wasserstraßen (Infrastrukturministerium) gescheitert ist? Wenn ja, woran?

 

4.      Wie beurteilen Sie die wesentlichen Argumente des Regionalmanagments Pinzgau, das von 28 BürgermeisterInnen unterzeichnet wurde (u.a. Gefahr der Zerschlagung gut funktionierender Strukturen, Gefährdung der Arbeitsplätze)?

 

5.      Wodurch sollen bei einer Ausgliederung Kosten gespart werden? Wodurch soll verhindert werden, dass die Ausgliederung den BürgerInnen teurer zu stehen kommt als die bestehende Struktur?

 

6.      Durch welche Maßnahmen soll die Schnittstellenproblematik gelöst und eine Bündelung der Kräfte erzielt werden?

 

7.      Welche Synergieeffekte erwarten Sie sich durch die Schaffung einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren?

 

8.      Was sollen die Ziele der neuen Agentur sein?

 

9.      Wer ist in der von Ihnen angeführten Arbeitsgruppe? Gibt es schon Ergebnisse der Arbeitsgruppe? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

10.    Stimmt es, dass die Beraterfirma „INFORA“ beauftragt wurde, ein Konzept auszuarbeiten?

 

11.    Welcher Zeitplan ist exakt vorgesehen? Wann wird voraussichtlich ein Ministerialentwurf vorliegen? Wann wird eine diesbezügliche Gesetzesvorlage dem Parlament übermittelt werden?

 

12.    Werden Sie auch die Option einer organisatorischen Vereinfachung innerhalb Ihres eigenen Hauses prüfen?

 

13.    Wie sichern Sie die fachliche Kompetenz in diesem wichtigen Bereich angesichts verstärkter Klimakatastrophen im Alpenraum?

 

14.    Wie soll die Finanzierung in diesem Bereich budgetär in den nächsten Jahren aussehen?