3903/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Entwicklungen bei den Diversionsmaßnahmen
Diversionsmaßnahmen sind ein wichtiger Beitrag, um angemessen und wirkungsvoll auf bestimmte Delikte zu reagieren.
Im Jahr 2004 hat es 58.239 Diversionsangebote gegeben, im Jahr 2005 hat es 55.318 Diversionsangebote gegeben und im Jahr 2006 hat es 51.801 Diversionsangebote gegeben.
Die Zahl der Diversionsangebote ist somit in den letzten Jahren rückläufig.
Darüber hinaus wird fast die Hälfte aller Diversionsmaßnahmen im Bereich der Geldbuße ergriffen. Zweitgrößte Diversionsmaßnahme ist die Probezeit ohne besondere Auflagen. Gemeinnützige Leistung und Probezeit mit Bewährungshilfe oder Übernahme von Pflichten machen lediglich einen verschwindend geringen Anteil aus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie haben sich die einzelnen Diversionsmaßnahmen zahlenmäßig im Jahr 2007 entwickelt?
2. Ist die Gesamtzahl der Diversionsmaßnahmen 2007 weiter gesunken?
3. Gibt es hinsichtlich der Diversionsanbote quantitativ auffallende regionale Unterschiede, die bestimmten Gerichtssprengel zuordenbar sind? Wenn ja wo und welche?
4. Wie beurteilen sie das Sinken der Diversionsmaßnahmen seit 2004? Was sind ihrer Meinung nach die Gründe für das Sinken?
5. Wie beurteilen sie, dass der Hauptanteil der Diversionsmaßnahmen im Bereich der Geldbußen gesetzt wurde?
6. Gibt es hinsichtlich der diversionellen Erledigungen Rückfallsstatistiken? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen sie, wenn nein warum nicht?
7. Welche allgemeinen Weisungen des Bundesministeriums für Justiz gibt es hinsichtlich der Durchführung von Diversionsmaßnahmen an die Staatsanwaltschaft?
8. Welche Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen für StaatsanwältInnen und Richterinnen werden im Bereich von Diversionsmaßnahmen angeboten und werden diese Angebote auch genutzt?