3904/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Konsequenzen aus der Krebshäufigkeit durch Sendeanlage in Hausmannstätten
Die Ende Jänner 2008 zu Mobilfunk erschienene Krebsstudie des Umweltmediziners der Salzburger Landessanitätsdirektion und Referenten für Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Gerd Oberfeld, dokumentiert eine erhebliche Gesundheitsbelastung durch elektromagnetische Strahlung. Seine Arbeit im Auftrag des steiermärkischen Gesundheitsressorts bezieht sich auf den Zeitraum von 1984 bis 1997. Der Umweltmediziner stellte darin ein erhöhtes Krebsrisiko bei Anrainern einer C-Netz Mobilfunkanlage im Raum Vasoldsberg/Hausmannstätten fest.
(vgl. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/21212/DE/)
Rund um das Wählamt Hausmannstätten wurden im Rahmen der wissenschaftlichen Studie signifikante Häufungen, bis zum achtfachen für alle Krebsarten, festgestellt. Insbesondere waren es Brustkrebs und Hirntumoren.
Im Zuge der Recherchen durch Gerd Oberfeld wurde von einem pensionierten Techniker der Post- und Telegraphenverwaltung Steiermark bestätigt, dass an diesem Standort Wählamt Hausmannstätten ein C-Netz-Sender betrieben wurde. Auch die Sendeleistung und die Kanalanzahl konnten vom Informanten exakt benannt werden. Andere mögliche Faktoren, die eine derart signifikante Häufung von Krebsfällen hervorgerufen haben könnten, konnten vom Studienautor nicht ausgemacht werden.
Im Zuge der Recherchen wurde Gerd Oberfeld seitens des BMVIT im übrigen mitgeteilt, dass nach Informationen des Bundesministeriums Daten der Netze, die nicht mehr in Betrieb sind, gelöscht werden und daher für das BMVIT auch nicht verfügbar sind.
Weiters durchgeführte Recherchen bei den Anrainern und Anwohnern haben eindeutig ergeben, dass in den fraglichen Jahren tatsächlich eine entsprechende Sendeanlage von den Anwohnern wahrgenommen wurde. Die Mobilfunkbetreiber behaupten demgegenüber, an diesem Standort hätte es nie eine C-Netz-Anlage und bis zum Jahr 1994 überhaupt keine Mobilfunk-Anwendung gegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Verfügen Sie über Daten von Mobilfunkanlagen in Hausmannstätten (Zeitraum ab 1980) in schriftlicher oder elektronischer Form?
2. Wenn nicht: warum nicht?
3. Aus welchen Gründen werden Daten von Mobilfunkanlagen, die nicht mehr in Betrieb sind, ohne Rücksicht auf allfällige epidemiologische Untersuchungen einfach gelöscht? Warum gilt hier nicht das Vorsorgeprinzip?
4. Wann und auf wessen Anweisung wurden welche Informationen über Mobilfunkanlagen, die nicht mehr in Betrieb sind, gelöscht?
5. Mittels welcher Vorkehrungen werden Sie ab wann dafür Sorge tragen, dass in Hinkunft gesichertes Datenmaterial für epidemiologische Untersuchungen im Bereich Mobilfunk sichergestellt ist?
6. Falls nicht ab sofort – warum nicht?
7. Wie beurteilen Sie folgenden Regelungsbedarf und welche Schritte zu seiner Umsetzung werden Sie im einzelnen wann unternehmen:
a) Auskunftspflicht der Fernmeldebehörden bei Anfragen von Gebietskörperschaften im Hinblick auf technische Daten bei Sendeanlagen aller Art
b) Aufbewahrungspflicht von technischen Daten zu Sendeanlagen aller Art auf zumindest zwei Generationen
c) Öffnung der Datenbank zu Sendeanlagen aller Art für Gebietskörperschaften
d) Aufbau der Datenbank zu Sendeanlagen so detailliert, dass der historische Verlauf der Emissionen lückenlos nachvollzogen werden kann
e) Detailgrad der Datenbank zur Berechnung der Immissionen im folgenden Mindestumfang:
* System zB Pager, A-Netz, B-Netz, C-Netz, D-Netz, GSM 900, GSM 1800, UMTS FDD, WIMAX, TETRA, RADAR
* Weitere Systemparameter zB HSPDA oder EDGE-Fähigkeit
* Antennentype (Nr.)
* elektrischer Downtilt
* mechanischer Downtilt
* Antennenhöhe über Grund
* Antenneneingangsleistung
* Koordinaten der Antenne (auch im Datenformat des Bundesmeldenetzes)
* Azimuth (horizontale Senderichtung)
* Anzahl der Kanäle
* bei RADAR Umlaufzeiten