3910/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Verkauf der Finanzamtsliegenschaften in Wien

 

 

 

 

 

 

Die Regierungsplanung- und Entscheidungstätigkeit ist in allen wichtigen Fragen durch Stagnation gekennzeichnet. Dies gilt offenbar nicht für die Entwicklung von Liegenschaftsgeschäften, durch die  das Vermögen des Bundes vermindert und die Verwaltungstätigkeit verschlechtert wird. Davor schreckt nicht einmal der Finanzminister zurück. Den Grünen liegen nämlich Informationen vor, dass das Finanzministerium plant, sämtliche Wiener Finanzamtsliegenschaften zu veräußern. Alle Wiener Finanzämter erster Instanz sollen dann an einem Standort in Wien Mitte vereinigt werden. Diese Überlegungen gehen  möglicherweise auf Ideen ihres Amtsvorgängers Grasser zurück, der während seiner Amtszeit umfangreiche Liegenschaftsgeschäfte unter Beratung des Maklers Ernst Karl Plech durchgeführt hat. In diesem Zusammenhang sind zu erwähnen: BUWOG,WAG, Gerichtsliegenschaften in der Riemergasse und  das Bundesvermögen vermindernde Veräußerungsprojekt der BMF Liegenschaften Himmelpfortgasse und Kärntnerstrasse. Merkwürdigerweise hat auch dieses architektonisch nicht unumstrittene Kaufhausprojekt die Zustimmung des Planungsstadtrates der Stadt Wien gefunden.

 

Gesichtspunkte des Bürgerservice und der Klientenorientierung spielen beim neuen Projekt offenbar keine Rolle, da die Organisationsverantwortlichen in der Abgabensektion des BMF diese Verschlechterung des Bürgerzugangs mit einer enormen Ausweitung des Onlineverkehrs verbinden. Den Vorteilen dieser Kommunikations-Technologie bei einheitlichen Massenvorgängen stehen enorme Nachteile im Informationszugang, bei einer bürgerorientierten Beratung und beim Zugang zum Recht gegenüber.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Baut das Projekt auf Überlegungen Ihres Amtsvorgängers auf?

2.             Wieweit sind die dargestellten Überlegungen bereis konkretisiert?

3.             Ist die BIG bereis offiziell befasst worden?

4.             Liegen Wirtschaftlichkeits- und Kostenberechnungen vor?

5.             Welche Liegenschaften an welchen Standorten sind betroffen?

6.             Wie hoch sind deren Verkehrswerte?

7.             Sind Erwerbsinteressenten bekannt?

8.             Halten Sie eine verstärkte Verlagerung in Onlinesysteme für gerechtfertigt?

9.             Welche europäischen Modelle für eine derartige riesige Konzentration der ersten Instanz sind Ihnen bekannt und welche Erfahrungen liegen vor?

10.        Trifft es zu, dass - wie den Grünen bekannt ist- die BIG die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit bei einer ersten Voranalyse negativ beurteilt?

11.        Ist dieses riesige Geschäft mit verwaltungsschädigender und bürgerunfreundlicher Auswirkung mit dem Koalitionspartner abgestimmt?