3911/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Privatisierungsabsichten, u.a. bei der ASFINAG

 

 

Neben Vizekanzler Finanzminister Molterer hat sich jüngst auch Ihr ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzender und stellvertretender ASFINAG-Aufsichtsratsvorsitzender Pöchhacker positiv zu Privatisierungen im Bereich der Infrastrukturunternehmen des Bundes geäußert.

 

In einem Interview mit „News“ (Ausgabe 13.3.2008) meinte Pöchhacker, er könne sich Teil-Privatisierungen bei den ÖBB, der staatlichen Autobahnholding ASFINAG und der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), "innerhalb der nächsten zwei

Jahre" vorstellen.

 

In Ihrer Reaktion auf diese Privatisierungsaussagen in NEWS/13.3.2008 haben Sie nur eine Privatisierung bei den ÖBB für diese Legislaturperiode ausgeschlossen (vgl. APA148 und APA219 vom 13.3.2008).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      In Ihrer Reaktion auf die Privatisierungsaussagen von Horst Pöchhacker in NEWS/13.3.2008 haben Sie nur eine Privatisierung bei den ÖBB ausgeschlossen (vgl. APA148 und APA219 vom 13.3.2008).

Unterstützen Sie daher die ebenfalls angesprochenen Privatisierungsschritte in den kommenden beiden Jahren a) bei der ASFINAG, b) bei der BIG?

 

2.      Auf welche Weise können Sie – angesichts zB der aktuellen Aussagen Ihres stv. ASFINAG-Aufsichtsratsvorsitzenden und ehemaligen Porr-Chefs in NEWS/13.3.2008 - ausschließen, dass die Mautservice GmbH und/oder der Autobahnbetrieb privatisiert werden, um auf diesem Umweg den heimischen Baukonzernen – wie zB der Porr – die Möglichkeit zu attraktiven Assets und Referenzprojekten für Auslandsgeschäfte zu eröffnen?

 

3.      Können Sie ausschließen, dass von der Bundesregierung bzw. mit dem Wissen und der Billigung der Bundesregierung a) derzeit, b) im restlichen Verlauf dieser Gesetzgebungsperiode im Bereich der ÖBB und/oder der ASFINAG Privatisierungsschritte für spätere Zeiträume – zB die darauffolgende Gesetzgebungsperiode - vorbereitet werden?