3912/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ursula Haubner
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Beschlussfassung sowie Änderung der Regierungsvorlage:
Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetzes 2007 durch die
Bundesregierung
In seiner 45. Sitzung am 5. März 2008 fasste der Ministerrat unter Vorsitz des Bundeskanzlers laut dem auf Mitteilung des Ministerratsdienstes beruhenden und seitens des BKA Bundespressedienstes am selben Tag versendeten Kommuniques unter anderem nachstehenden Beschluss:
„Bericht der Bundesministern für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD Gesetz, das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Sanitätsgesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Hausbetreuungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz)"
In dem in der Folge am 5. März 2008 an die Präsidentin des Nationalrates gerichteten Schreiben des Bundeskanzlers, mit dem die vermeintlich gegenständliche Regierungsvorlage dem Nationalrat zur verfassungsgemäßen Behandlung zugeleitet wurde, wird abweichend von obiger Regierungsvorlage auf folgendem Beschluss verwiesen:
„Bundesgesetz mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD Gesetz, das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Sanitätsgesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Hausbetreuungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Gesundheitsberufe Rechtsänderungs- gesetz 2007- GesBRÄG 2007)"
Dem Nationalrat wurde somit eine vom gegenständlichen Ministerratsbeschluss abweichende und um die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes ergänzte Regierungsvorlage zugeleitet und auch in dieser Form an die Abgeordneten des Hauses verteilt.
Dazu kommt, dass seitens der Bundesregierung mit dieser Regierungsvorlage eine Änderung der bereits auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses befindlichen Regierungsvorlage 435 d.B. gem. § 25 GOG-NR bezweckt wurde. Es ist jedoch äußerst zweifelhaft, ob in diesem Fall überhaupt von einer Änderung gem. § 25 GOG gesprochen werden kann, zumal zu den bereits in der ursprünglichen Regierungsvorlage geänderten neun Gesetzesmaterien drei bis vier neue hinzukamen.
In Entsprechung einer Anmerkung zu § 25 des Kommentars zur GOG-NR wird in diesem Zusammenhang bereits das Hinzufügen auch nur eines Gesetzes als Ausnahme gewertet und auch auf eine diesbezügliche Präsidialentscheidung vom 28.03.1996 verwiesen.
Dem nicht genug wurden nunmehr die Abgeordneten mit einer weiteren Änderung der geänderten Regierungsvorlage konfrontiert, die mittels Umlaufbeschluss durch die Bundesregierung am 11. März 2008 - und somit wieder unmittelbar vor den Ausschussberatungen - erfolgte. Diese Vorgangsweise unter extensiver Auslegung des § 25 GOG-NR stellt eine Entmündigung der Abgeordneten dar und ist zumindest geeignet, ein gewisses Misstrauen der Bundesregierung gegenüber ihren Abgeordneten zum Ausdruck zu bringen, denen man offensichtlich nicht zutraut, die entsprechenden gesetzesändernden Schritte zu setzen.
In diesem Zusammenhang. richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Die Änderung welcher konkreten Gesetzesmaterien beinhaltete der in der Sitzung des Ministerrates vom 05. März 2008 beschlossene Gesetzesentwurf betreffend das Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz?
2. Wie lautete der exakte Titel des gegenständlichen Gesetzesentwurfes?
3. War in diesem Entwurf die Änderung des Bundespflegegesetzes bereits enthalten?
4. Wenn nein, ist dies ein Abweichen vom bisher im Ministerrat angewendeten Einstimmigkeitsprinzip?
5. Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt erlangten Sie Kenntnis von der ohne Beschluss im Ministerrat erfolgten Änderung der beschlossenen Regierungsvorlage durch Hinzufügen eines weiteren Artikels?
6. Sind Sie der Auffassung, dass die gewählte Vorgangsweise einer Erweiterung einer Regierungsvorlage um drei bis vier Gesetzesmaterien dem § 25 GOG- NR entspricht?
7. Ist diese Vorgangsweise insofern als Präzedenzfall zu sehen, als künftig damit gerechnet werden muss, dass wahllos und unabhängig von parlament- arischen Fahrplänen kurzfristig Regierungsvorlagen abgeändert und auch um nicht im inhaltlichen Zusammenhang stehende Gesetzesmaterien ergänzt werden?
8. Aus welchem Grund erfolgte am 11. März 2008 eine neuerliche Änderung der geänderten Regierungsvorlage betreffend das Gesundheitsberufe- Rechtsänderungsgesetz?
9. Können Sie ausschließen, dass durch diese Vorgangsweisen die parlament- arische Arbeit und die Qualität der Gesetze beeinträchtigt werden?
10. Welche Gründe waren maßgeblich, die geplanten Änderungen nicht am üblichen Wege der parlamentarischen Behandlung dieser Regierungsvorlage im Ausschuss oder Plenum des Nationalrates durch die Abgeordneten herbeizuführen?