3938/J XXIII. GP

Eingelangt am 26.03.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25
oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25  
DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 35 % erreicht hat.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2007 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz von folgenden Anstalten erfüllt?

a)ÖGB

b)      Wirtschaftskammer

c)       Arbeiterkammer

d)      Ärztekammer

e)      Apothekerkammer

f)           Landwirtschaftskammer

g)      Kammer d. Wirtschaftstreuhänder
h) Rechtsanwaltskammer

i) Kammer der gewerblichen Wirtschaft

erfüllt?

 (Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:

1.       Personalstand insgesamt:                                                  2.303

2.       abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                     21

2.282

3.  Ermittelte Pflichtzahl (2282/25)                                              91
abzüglich

4.  beschäftigte begünstigte Behinderte     21

hiervon doppel anrechenbar                        9                                30

5.  ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT            - 61