3938/J XXIII. GP
Eingelangt am 26.03.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007
Das
Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die
25
oder mehr DienstnehmerInnen
beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25
DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen
Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen -
trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen Ausmaß ihrer
gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe
Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 35 % erreicht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2007
die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz von
folgenden Anstalten erfüllt?
a)ÖGB
b) Wirtschaftskammer
c) Arbeiterkammer
d) Ärztekammer
e) Apothekerkammer
f) Landwirtschaftskammer
g) Kammer d. Wirtschaftstreuhänder
h)
Rechtsanwaltskammer
i) Kammer der gewerblichen Wirtschaft
erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3. Ermittelte
Pflichtzahl (2282/25)
91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppel anrechenbar 9 30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61