3943/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.03.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Videoüberwachungsmaßnahmen im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2008

 

 

Anlässlich der Austragung der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich, verdient die Nutzung der Video-Technik als Sicherheitsmaßnahme besonderes Augenmerk. Gerade in diesem datenschutzrechtlich so sensiblen Bereich mangelt es bisher an Informationen zu geplanten Maßnahmen. Bekannt sind umfangreiche Videoüberwachungsmaßnahmen in und um die vier betroffenen Stadien in Wien, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck. In welchem Ausmaß Videoüberwachungsanlagen im Zuge der EURO 2008 außerhalb der Stadien zum Einsatz kommen, von wem sie genutzt werden und wie ein datenschutzrechtskonformer Umgang gewährleistet wird, ist bislang unklar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1.      Wie viele Überwachungsanlagen werden im Rahmen der EURO 2008 in Österreich zum Einsatz kommen - stationär bzw. mobil?

 

2.      Wo werden stationäre Anlagen im Zuge der EURO 2008 zusätzlich in Betrieb genommen?

 

3.      Welche Kosten sind für diese Anlagen budgetiert?

 

4.      Wie viele Kameras sind durchschnittlich bei solchen Anlagen installiert?

 

5.      Was passiert mit diesen Kameras nach Beendigung der EM? Welche Anlagen werden ausschließlich für die EURO 2008, welche für immer montiert und eingesetzt?

 

6.      Wer ist für die Überwachung der Fanmeilen bzw. Public-Viewing-Zonen zuständig?

 

7.      Wie erfolgt die Überwachung der Fanmeilen?

 

8.      Wer betreibt die Videoüberwachungsanlagen, die während der EURO 2008 in Österreich zum Einsatz kommen?

 

9.      Wie sind die Reichweiten und Nutzungszeiten der Anlagen festgelegt?

 

10.    Sind die einzelnen Anlagen untereinander vernetzt? Wie sieht die diesbezügliche Kabel- bzw. Funk-Infrastruktur aus?

 

11.    Was passiert mit den aufgezeichneten Daten?

 

12.    Wie lange werden die aufgezeichneten Daten gespeichert?

 

13.    Wer hat Zugriff auf welche Aufzeichnungen?

 

14.    Wer stellt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Prinzipien sicher?

 

15.    In welcher Art und Weise ist die Information sowohl der BesucherInnen als auch der Bevölkerung über die eingesetzte Videoüberwachung im Zuge der EURO 2008 vorgesehen?

 

16.    Wie wird sichergestellt, dass vor Ort rechtzeitig und in geeigneter Weise über die eingesetzten Videoüberwachungsmaßnahen informiert wird?