3979/J XXIII. GP
Eingelangt am 01.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordnete Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich"
Mit der AB
162/XXIII.GP vom 08.02.2007 wurden die Fragen des Fragestellers zur
gleichlautenden
Anfrage beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen Zahlen
und Daten für 2007 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen Ermittlungen durch
die Polizei wegen Quälens oder Vernachlässigen
unmündiger oder wehrloser Personen
(§ 92 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB),
Körperverletzung (§ 83 - 87), Aussetzung (§ 82 StGB),
fahrlässiger Tötung (§ 80 und 81
StGB), Totschlag (§ 76 StGB), Mordes (§ 75 StGB) oder wegen
anderer Delikte an Kindern
(bis 14 Jahre) kam es im Jahr 2007 (Aufschlüsselung der Ermittlungen auf
Delikten und
Bundesländer)?
2. Wie teilen sich diese Ermittlungen im diesem Jahr auf?
Wie
viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen der unter Frage 1 zitierten
Delikte wurden
gegen einen
Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige erstattet
(Aufschlüsselung der Ermittlungen
Verdächtigte sowie auf Bundesländer)?
3. Zu wie vielen diesbezüglichen Strafanzeigen kam es 2007?
Wie viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen?
In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige
Familienangehörige (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
4. Vertreten auch Sie die
Auffassung, dass der Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei
Beispielen von konkreter
Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in private
Verhältnisse
(d.s. Problemfamilien) eingreifen muss?
Wenn nein, warum
nicht?
5. Sind Sie in diesen
Zusammenhang auch der Auffassung, dass die Zahlung des Kindergeldes
bzw. anderer Transferzahlungen vom
Besuch ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen abhängig
gemacht werden soll?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Sieht das Bundesministerium für Inneres aufgrund dieser
beschriebenen Entwicklung zum
Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf (z.B.
Jugendwohlfahrtsrecht)?
Wenn ja, worin kann
dies liegen?
7.
Welche
konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht des Innenministeriums gegen
Verwahrlosungstendenzen in der Gesellschaft
und in der Familie zum Schutz von Kindern
ergriffen werden?