3979/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordnete Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich"

Mit der AB 162/XXIII.GP vom 08.02.2007 wurden die Fragen des Fragestellers zur
gleichlautenden Anfrage beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
und Daten für 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Zu wie vielen Ermittlungen durch die Polizei wegen Quälens oder Vernachlässigen
unmündiger oder wehrloser Personen (§ 92 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB),
Körperverletzung (§ 83 - 87), Aussetzung (§ 82 StGB), fahrlässiger Tötung (§ 80 und 81
StGB), Totschlag (§ 76 StGB), Mordes (§ 75 StGB) oder wegen anderer Delikte an Kindern
(bis 14 Jahre) kam es im Jahr 2007 (Aufschlüsselung der Ermittlungen auf Delikten und
Bundesländer)?

2.         Wie teilen sich diese Ermittlungen im diesem Jahr auf?

Wie viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen der unter Frage 1 zitierten Delikte wurden
gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige erstattet
(Aufschlüsselung der Ermittlungen Verdächtigte sowie auf Bundesländer)?

3.  Zu wie vielen diesbezüglichen Strafanzeigen kam es 2007?

Wie viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen?

In wie vielen Fällen handelte es sich um einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige

Familienangehörige (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

4.  Vertreten auch Sie die Auffassung, dass der Staat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei
Beispielen von konkreter Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in private


Verhältnisse (d.s. Problemfamilien) eingreifen muss?
Wenn nein, warum nicht?

5.  Sind Sie in diesen Zusammenhang auch der Auffassung, dass die Zahlung des Kindergeldes
bzw. anderer Transferzahlungen vom Besuch ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen abhängig
gemacht werden soll?

Wenn nein, warum nicht?

6.        Sieht das Bundesministerium für Inneres aufgrund dieser beschriebenen Entwicklung zum
Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf (z.B. Jugendwohlfahrtsrecht)?
Wenn ja, worin kann dies liegen?

7.        Welche konkreten Maßnahmen sollen aus Sicht des Innenministeriums gegen
Verwahrlosungstendenzen in der Gesellschaft und in der Familie zum Schutz von Kindern
ergriffen werden?