3980/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gewalt gegen Kinder — Kindermisshandlungen in Österreich“

Mit der AB 162/XXIII.GP vom 08.02.2007 wurden die Fragen beantwortet. Aus systematischen
Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für das Jahr 2007 zu
erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.  Zu wie vielen gerichtlichen Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer wehrlosen
Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an Kindern (bis
14 Jahre) kam es durch die Polizei, Ärzte, LehrerInnen, KindergärterInnen, Private oder
sonstige Behörden (z.B.: Krankenhäuser, Jugendwohlfahrt oder Gesundheitsbehörden) im
Jahr 2007 (Aufschlüsselung der Anzeigen nach diesen Delikten auf die zuständigen
Gerichten bzw. StA)?

2.       Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?

Wie viele dieser gerichtlichen Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer
wehrlosen Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an
einem Kind wurden gegen einen Elternteil, dessen Partner oder sonstige Familienangehörige
erstattet (Aufschlüsselung nach den erstatteten Anzeigen sowie auf zuständige Gerichte bzw.
StA)?

3.    Zu wie vielen diesbezüglichen Strafverfahren kam es im Jahr 2007?

Wie viele Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen (Aufschlüsselung
auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

4.   Wie viele dieser Anzeigen bzw. Verfahren wurden diversionell erledigt (Aufschlüsselung auf
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

Wie viele Personen waren davon betroffen?


5.    Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt?
  
Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
  
Staatsanwaltschaften)?

       Wie viele Personen waren davon betroffen?

6.    Wie viele dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt?

   Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.

       Staatsanwaltschaften)?

       Wie viele Personen waren davon betroffen?

7.    Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen wegen Kindesmisshandlung kam es in diesen
Jahren?

Wie viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt (Aufschlüsselung auf Gerichte und
Bundesländer)?

8.                 Welche Strafen wurden bei diesen Verurteilungen konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung
auf Gerichte)?

9.                 Vertreten auch Sie die Auffassung, dass der Staat im Rahmen seiner Führsorgepflicht bei
Beispielen von konkreter Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in private
Verhältnisse (Problemfamilien) eingreifen muss?

Wenn nein, warum nicht?

10.  Sind Sie in diesen Zusammenhang auch der Auffassung, dass die Zahlung des Kindergeldes
vom Besuch ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen abhängig gemacht werden soll?

Wenn nein, warum nicht?

11.  Sieht das Justizministerium zum Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf?
  
Wenn ja, worin liegt dieser?