3980/J XXIII. GP
Eingelangt am 01.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gewalt gegen Kinder — Kindermisshandlungen in Österreich“
Mit der AB 162/XXIII.GP vom 08.02.2007 wurden die Fragen
beantwortet. Aus systematischen
Gründen
werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für das
Jahr 2007 zu
erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie
vielen gerichtlichen Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens
einer wehrlosen
Person mit
Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder wegen Mordes an
Kindern (bis
14 Jahre) kam es durch die Polizei,
Ärzte, LehrerInnen, KindergärterInnen, Private oder
sonstige Behörden (z.B.:
Krankenhäuser, Jugendwohlfahrt oder Gesundheitsbehörden) im
Jahr 2007 (Aufschlüsselung der Anzeigen nach diesen Delikten auf
die zuständigen
Gerichten bzw. StA)?
2. Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?
Wie viele dieser gerichtlichen
Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Quälens einer
wehrlosen Person mit Todesfolge, Totschlag, fahrlässiger Tötung oder
wegen Mordes an
einem Kind wurden gegen einen Elternteil,
dessen Partner oder sonstige Familienangehörige
erstattet (Aufschlüsselung nach den erstatteten Anzeigen sowie auf
zuständige Gerichte bzw.
StA)?
3. Zu wie vielen diesbezüglichen Strafverfahren kam es im Jahr 2007?
Wie viele
Personen waren in diesen Strafverfahren als Angeklagte betroffen
(Aufschlüsselung
auf Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
4. Wie viele dieser
Anzeigen bzw. Verfahren wurden diversionell erledigt (Aufschlüsselung auf
Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
5. Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem
Jahr jeweils zurückgelegt?
Wie wurden diese jeweils begründet
(Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
6. Wie viele dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt?
Wie wurden diese jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?
7. Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen wegen Kindesmisshandlung kam es in
diesen
Jahren?
Wie
viele Personen wurden rechtskräftig verurteilt (Aufschlüsselung auf
Gerichte und
Bundesländer)?
8.
Welche Strafen wurden bei diesen Verurteilungen konkret ausgesprochen
(Aufschlüsselung
auf
Gerichte)?
9.
Vertreten auch Sie die Auffassung, dass der Staat im Rahmen seiner
Führsorgepflicht bei
Beispielen
von konkreter Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung direkt in
private
Verhältnisse
(Problemfamilien) eingreifen muss?
Wenn nein, warum nicht?
10. Sind Sie in diesen
Zusammenhang auch der Auffassung, dass die Zahlung des Kindergeldes
vom Besuch ärztlicher
Vorsorgeuntersuchungen abhängig gemacht werden soll?
Wenn nein, warum nicht?
11. Sieht das
Justizministerium zum Schutz von Kindern einen legislativen Handlungsbedarf?
Wenn ja, worin liegt dieser?