3992/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.04.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Werner Neubauer, Lutz Weinzinger

und anderer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Melker Abkommen

Es wäre ein beispielloser Akt der Irreführung, sollten es die zuständigen Vertreter der Bundesregierung unterlassen haben, das Melker Abkommen gemäß Artikel 102 der Satzungen der Vereinten Nationen zu registrieren. Umweltminister Pröll wurde in der Plenardebatte am 13. März mehrfach gefragt, ob das Abkommen registriert worden sei. Er hat die Antwort verweigert, was Schlimmes befürchten lässt.

Hat Minister Prölls verweigerte Antwort mit der möglichen Verweigerung der Bundesregierung zu tun, das Abkommen zu registrieren, war die gesamte Tätigkeit der bilateralen parlamentarischen Kommission unerheblich und eine wirkungslose Beruhigungspille für die zu Recht besorgte österreichische Bevölkerung, die sodann mit außer Spesen nichts gewesen" abzuhaken wäre.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen aus diesem Grund an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft nachfolgende

Anfrage

1)           Haben die zuständigen Vertreter der Bundesregierung es unterlassen, das Melker Abkommen gemäß Artikel 102 der Satzungen der Vereinten Nationen zu registrieren?

2)     Ist diese Nicht-Registrierung mit Vorsatz und absichtlich erfolgt?

3)     Ist diese Nicht-Registrierung unabsichtlich und irrtümlich erfolgt?

4)     Wer ist dafür verantwortlich?