3996/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.04.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Krankenpflege in den österreichischen Justizanstalten

 

 

Die Krankenpflegedienste in den österreichischen Justizanstalten versehen wichtige Aufgaben, wie die Medikation, den Verbandswechsel und sonstige Pflegeleistungen, oder die Durchführung medizinischer Tätigkeiten im Zusammenspiel mit ÄrztInnen.

 

In zahlreichen Justizanstalten gibt es eigene Bettenstationen. Die Zahl der Beschäftigten erscheint äußerst gering, insbesondere hinsichtlich notwendiger Vertretungen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele Beschäftigte sind im Bereich Krankenpflege gegliedert nach den österreichischen Justizanstalten im Strafvollzug mit Stand 31.3.2008  tätig?

 

2. In welchen Justizanstalten wurden im Bereich der Krankenpflege externe Dienstleistungen im Monat März 2008 in welchem Ausmaß und welchem Bereich zugekauft?

 

3. Welches fachliche Aufgabengebiet haben die Krankenpflegedienste in den österreichischen Justizanstalten?

 

4. Welche fachlichen und beruflichen Voraussetzungen braucht man um diesen pflegerischen Dienst nach dem Gesetz durchführen zu dürfen?

 

5. Ist ihnen bekannt, dass in manchen Justizanstalten mit Stand 31.3. 2008 Krankenpflegeleistungen entgegen den gesetzlichen Regelungen von Justizwachebeamten vertretungsweise oder aus Kapazitätsmangel erbracht werden?

 

Wenn ja:

 

6. In welchen Justizanstalten ist das der Fall?

 

7. Wann haben sie davon Kenntnis erlangt?

 

8. Um welche Tätigkeiten handelt es sich dabei und welche Rechtsvorschriften werden (wurden) damit nicht eingehalten?

 

9. Welche Maßnahmen haben sie wann gesetzt um diesen rechtswidrigen Zustand abzustellen?

 

10. Teilen sie unsere Einschätzung, dass es sich hierbei um Organisationsversagen mangels Bereitstellung ausreichend geeigneten Personals handelt und die Verantwortung dafür bei der Politik liegt, die betroffenen MitarbeiterInnen in der Justizwache vor Ort also keine Schuld trifft?

 

11. Sehen sie auf Grund der Personalsituation im  Bereich der Krankenpflege und den gesetzlichen Rahmenbedingungen akuten Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?

 

 

Wenn Frage 5) mit nein beantwortet wird:

 

12. Wer übernimmt in Justizanstalten mit weniger als zwei Beschäftigten im Bereich der Krankenpflege bei Urlaub oder Krankheit des zuständigen Beschäftigten im Bereich der Krankenpflege dessen Aufgaben?

 

13. Sehen sie nach genauerer Befassung mit der Faktenlage hinsichtlich der Personalsituation im  Bereich der Krankenpflege und den gesetzlichen Rahmenbedingungen nunmehr akuten Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?