3997/J XXIII. GP

Eingelangt am 02.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Westenthaler

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahren gegen den Lebensgefährten der Justizministerin, Rudolf Novotny

Zahlreichen Medienberichten zufolge wurde ein Verfahren gegen den gegenwärtigen Lebensgefährten der Justizministerin, Rudolf Novotny, niedergeschlagen. Konkret soll gegen den Partner der Ministerin aufgrund einer Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Zuge seines Scheidungsverfahrens ermittelt worden sein. Novotny habe im Rahmen seines Scheidungsverfahrens unrichtige Angaben zu seiner Einkommenssituation gemacht, um sich Unterhaltsansprüchen aus der Ehe zu entziehen.

Diese Meldungen legen den Verdacht nahe, das Verfahren gegen Rudolf Novotny könnte lediglich wegen dessen Lebensgefährtin, eventuell sogar auf deren Intervention hin, nicht weiterverfolgt und mithin gesetzeswidrig, trotz bestehender Verdachtslage, eingestellt worden sein. Der Verdacht gegen die Ministerin, aus persönlichen Gründen zugunsten ihres Partners in ein laufendes Strafverfahren eingegriffen zu haben, konnte auch von dem Behördensprecher, Gerhard Jarosch, in einer Stellungnahme gegenüber der APA nicht schlüssig ausgeräumt werden.

Deshalb richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz

nachstehende

Anfrage:

1.  Ist   es   richtig,   dass   gegen   Ihren  Lebensgefährten,   Rudolf   Novotny,   strafrechtliche
Ermittlungen geführt werden oder wurden?

2.            Ist es richtig, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Ihren  Lebensgefährten, Rudolf
Novotny, wegen des Verdachts der Urkundenfälschung geführt werden oder wurden?

3.            Ist es richtig, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Ihren  Lebensgefährten, Rudolf
Novotny, wegen des Verdachts der Urkundenfälschung aufgrund falscher Angaben im
Rahmen dessen Scheidungsverfahrens geführt werden oder wurden?

4.            Wenn mindestens eine der vorstehenden Fragen bejaht wurde, wie ist der Verfahrensstand?
Sollte das Verfahren beendet sein, aus welchen Gründen wurde es konkret beendet?

5.            Wenn vorstehende Fragen verneint wurden, ist ein Verfahren des Rudolf Novotny gegen die
Medien, die diese Meldungen verbreitet haben, gerichtshängig?

6.            Ist es richtig, dass das Verfahren gegen Ihren derzeitigen Lebensgefährten, Rudolf Novotny,
im Ministerium noch während der laufenden Ermittlungen bekannt war?

a)  Wenn ja, wer hatte Kenntnis von dem laufenden Verfahren?


b) Wenn nein, wie ist es möglich, dass Sie von einem Verfahren gegen ihren
derzeitigen Partner weder dienstlich noch privat Kenntnis erlangt?

7.             Ist es richtig, dass der Akt über das Verfahren gegen Ihren Lebensgefährten, Rudolf
Novotny, im Justizministerium vorgelegt wurde?

8.             Wenn ja, wer hat veranlasst, dass der Akt im Ministerium vorgelegt wird? Wem wurde
dieser Akt vorgelegt? Welche Verfügung wurde konkret von wem veranlasst?

9.             Wurde von Ihnen, von Seiten Ihres Kabinetts oder des Justizministeriums in das Verfahren
gegen Rudolf Novotny eingegriffen? Gab es eine Weisung Ihrerseits oder eine Intervention
Ihres Kabinetts, mit dem Ziel, das Verfahren zu beeinflussen?

10.      Wenn ja, von wem und in welcher Form konkret?

11.      Wer war als ermittelnder Staatsanwalt konkret mit dem Verfahren gegen Rudolf Novotny
befasst?

12.      Wie lauten die Vorhabensberichte, die im Bereich der Staatsanwaltschaft zu diesen beiden
Strafanzeigen erstattet wurden?

13.      Wie lauten die bisher in diesen strafrechtlichen Ermittlungen erteilten Weisungen?

14.      Hat   es   zu  diesem   Verfahren   dienstliche   Besprechungen,   Telefonate   oder   sonstige
Absprachen gegeben?

15.      Wenn ja, zwischen welchen Personen mit welchem Inhalt? Wie lauten diesbezügliche
Aktenvermerke   oder   Protokolle?   Wie   lautet   der   entsprechende   Briefverkehr,   auch
elektronischer Art?

16.      Wer hatte - außerhalb des Justizministeriums - während der laufenden Ermittlungen
Kenntnis von dem Verfahren gegen Rudolf Novotny?

Wien, am 02.04.2008