3997/J XXIII. GP
Eingelangt am 02.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Westenthaler
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verfahren gegen den Lebensgefährten der Justizministerin, Rudolf Novotny
Zahlreichen Medienberichten zufolge wurde ein Verfahren gegen den gegenwärtigen Lebensgefährten der Justizministerin, Rudolf Novotny, niedergeschlagen. Konkret soll gegen den Partner der Ministerin aufgrund einer Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Zuge seines Scheidungsverfahrens ermittelt worden sein. Novotny habe im Rahmen seines Scheidungsverfahrens unrichtige Angaben zu seiner Einkommenssituation gemacht, um sich Unterhaltsansprüchen aus der Ehe zu entziehen.
Diese Meldungen legen den Verdacht nahe, das Verfahren gegen Rudolf Novotny könnte lediglich wegen dessen Lebensgefährtin, eventuell sogar auf deren Intervention hin, nicht weiterverfolgt und mithin gesetzeswidrig, trotz bestehender Verdachtslage, eingestellt worden sein. Der Verdacht gegen die Ministerin, aus persönlichen Gründen zugunsten ihres Partners in ein laufendes Strafverfahren eingegriffen zu haben, konnte auch von dem Behördensprecher, Gerhard Jarosch, in einer Stellungnahme gegenüber der APA nicht schlüssig ausgeräumt werden.
Deshalb richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Ist es
richtig, dass gegen Ihren
Lebensgefährten, Rudolf Novotny,
strafrechtliche
Ermittlungen geführt werden oder
wurden?
2.
Ist es
richtig, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Ihren
Lebensgefährten, Rudolf
Novotny, wegen des Verdachts der
Urkundenfälschung geführt werden oder wurden?
3.
Ist es
richtig, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen Ihren
Lebensgefährten, Rudolf
Novotny, wegen
des Verdachts der Urkundenfälschung aufgrund falscher Angaben im
Rahmen dessen
Scheidungsverfahrens geführt werden oder wurden?
4.
Wenn
mindestens eine der vorstehenden Fragen bejaht wurde, wie ist der
Verfahrensstand?
Sollte das Verfahren beendet sein, aus
welchen Gründen wurde es konkret beendet?
5.
Wenn
vorstehende Fragen verneint wurden, ist ein Verfahren des Rudolf Novotny
gegen die
Medien, die diese Meldungen verbreitet
haben, gerichtshängig?
6.
Ist es richtig, dass das
Verfahren gegen Ihren derzeitigen Lebensgefährten, Rudolf Novotny,
im Ministerium noch während der
laufenden Ermittlungen bekannt war?
a) Wenn ja, wer hatte Kenntnis von dem laufenden Verfahren?
b)
Wenn nein, wie ist es möglich, dass Sie von einem Verfahren gegen ihren
derzeitigen Partner weder dienstlich
noch privat Kenntnis erlangt?
7.
Ist es
richtig, dass der Akt über das Verfahren gegen Ihren Lebensgefährten,
Rudolf
Novotny, im Justizministerium vorgelegt
wurde?
8.
Wenn ja,
wer hat veranlasst, dass der Akt im Ministerium vorgelegt wird? Wem wurde
dieser Akt vorgelegt? Welche
Verfügung wurde konkret von wem veranlasst?
9.
Wurde von
Ihnen, von Seiten Ihres Kabinetts oder des Justizministeriums in das Verfahren
gegen Rudolf Novotny eingegriffen? Gab es eine Weisung Ihrerseits oder eine
Intervention
Ihres Kabinetts, mit dem Ziel, das
Verfahren zu beeinflussen?
10. Wenn ja, von wem und in welcher Form konkret?
11. Wer war als ermittelnder
Staatsanwalt konkret mit dem Verfahren gegen Rudolf Novotny
befasst?
12. Wie lauten die
Vorhabensberichte, die im Bereich der Staatsanwaltschaft zu diesen beiden
Strafanzeigen
erstattet wurden?
13. Wie lauten die bisher in diesen strafrechtlichen Ermittlungen erteilten Weisungen?
14. Hat es zu
diesem Verfahren dienstliche
Besprechungen, Telefonate oder sonstige
Absprachen gegeben?
15. Wenn ja, zwischen welchen
Personen mit welchem Inhalt? Wie lauten diesbezügliche
Aktenvermerke
oder Protokolle? Wie lautet
der entsprechende Briefverkehr, auch
elektronischer Art?
16. Wer hatte - außerhalb des
Justizministeriums - während der laufenden Ermittlungen
Kenntnis von dem
Verfahren gegen Rudolf Novotny?
Wien, am 02.04.2008