4003/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Lohnsteuerwartungserlass, Einschränkung der Bildungstätigkeit kleiner gemeinnütziger Aus- und Fortbildungsvereine

 

Durch Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 20.6.2006, Zl. G 9/06-7 sind organisatorische Erleichterungen in der Honorarabrechnung der Vortragenden für kleinere gemeinnützige Vereine, die Träger von Schul-, Volks- und Erwachsenenbildung bzw. Erziehung sind, weggefallen. Die Einrichtung einer Lohnverrechnung ist verpflichtend geworden. Insgesamt ergab sich durch Umstufung der Art der Einkünfte der Vortragenden von bisher selbständiger in nichtselbständige Arbeit ein Eingriff in die bisherige langjährige Sozialversicherungs- und Steuerabwicklung der einzelnen SteuerbürgerInnen. Auf beiden Seiten (Vortragende und Vereine) ergibt sich aus diesem Eingriff nicht nur erhöhter Verwaltungsaufwand, es entstehen auch Doppelversicherungen, die auf die Kosten der Vortragenden mit bis zu 50 % durchschlagen. Einige Vortragende und Vereine haben bereits die Einstellung ihrer Tätigkeit ins Auge gefasst.

 

Nach Aussage des Bundesministeriums für Finanzen sollten lediglich die Fachhochschulen, die über die nötige Infrastruktur im Bereich Lohnverrechnung verfügen, mit den Universitäten gleichgestellt werden.

 

Außerdem wird der begünstigte Zweck „Schul- und Erwachsenenbildung“ in § 34 Bundesabgabenordnung von der Finanzverwaltung ignoriert und damit die bisherige Freistellung von der Umsatzsteuer in eine Umsatzsteuerpflicht verwandelt, was ebenfalls einer Verteuerung um 15-20 % gleichkommt.

 

Wenn sich die gemeinnützigen Vereine durch diese Entwicklung außerstande sehen, ihre Bildungsaufgabe wahrzunehmen, bedeutet dies für die Interessenten am Erwerb beruflicher Zusatzqualifikationen und Fortbildungen eine Verminderung der Bildungschancen.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.)    Mit welchen Auswirkungen des neuen Lohnsteuerwartungserlasses auf den Bereich der Erwachsenenbildung rechnen Sie?

 

2.)    Ab wann war das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  über die Konsequenzen des Lohnsteuerwartungserlasses informiert? Welche konkreten Maßnahmen hat das das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu welchem Zeitpunkt gesetzt?

 

3.)    Mit welchen finanziellen Auswirkungen für die Erwachsenenbildungsangebote rechnen Sie auf Grund der neu eingeführten Umsatzsteuerpflicht?

 

4.)    Planen Sie eine Erhöhung der Budgetmittel Ihres Ressorts für Erwachsenenbildung, um trotz der Verteuerung das Angebot in seiner derzeitigen Vielfalt aufrecht zu erhalten? Wenn ja, ab wann und in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?