4009/J XXIII. GP
Eingelangt am
04.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Sauna Affäre - Wiener Polizei und Polizeistaatsmethoden? - Konsequenzen
durch das Innenressort“
Am 14. März
2008 wurde Hofrat Dr. Ernst Geiger im 2. Rechtsgang wegen des Verdachts des
Amtsmissbrauchs bzw. der Verletzung von Amtsgeheimnissen freigesprochen. Die
zuständige
Richterin sprach bei
der Urteilsverkündigung u.a. von Polizeistaatsmethoden, die eines
Rechtsstaates unwürdig sind.
Jahrelang gab es
erbitterte Machtkämpfe, die zu Negativschlagzeilen über die Wiener
Polizei
führten. Die Polizeireform unter BM Ernst Strasser hat in Wien innerhalb
der Polizei die
Situation und das Klima innerhalb der
Polizei verschärft: Zunehmende Kriminalität bei sinkenden
Aufklärungsraten und alles mit weniger Polizei. Dazu kamen noch die
massiven persönlichen
Rivalitäten im Polizeiapparat im Kampf
um Einfluss und Macht.
Es waren mehr als chaotische
Zustände, berufliche Intrigen und Verleumdungen. Es galt Jeder
gegen Jeden. Spitzenpolizisten
überboten sich gegenseitig bei Verdächtigungen und gerichtlichen
Anzeigen sowie bei Disziplinaranzeigen (z.B. wegen Amtsmissbrauch;
verbotene
Geschenkannahme; Missbrauch der Amtsgewalt;
Verrat von Amtsgeheimnissen; widerrechtliche
Festnahme; Körperverletzung; Verwaltungsstrafdelikte).
Polizeibeamte pflegten enge Kontakte
zur Rotlichtszene und zu Rotlichtlokalen (nicht nur Spitzenbeamte), eine
Sperrliste unterband
Polizeikontrollen, Zeugen wurden unter
Druck gesetzt und Ermittlungen rechtswidrig geführt.
Unter Bundesminister Dr. Ernst Strasser und seinem Kabinett genoss LPK
Roland Horngacher
volle Deckung, die auch medial abgefeiert wurde. Voraussetzung dafür waren
„Erfolge“
(Festnahmen, aber keine
rechtskräftigen Verurteilungen). Das System Horngacher, insbesondere
dessen autoritärer Führungsstil, war allerdings für viele Beamte
nicht zu akzeptieren. Dies erklärt
auch die gegenseitigen Bespitzelungen sowie die meist anonymen Anzeigen. Diese
Situation war
nicht nur auf die misslungene Polizeireform zurückzuführen,
sondern auch Ergebnis der
eklatanten Führungsschwäche der Wiener Polizeiführung. Der
Innenminister und der damalige
Wiener Polizeipräsident haben in dieser Zeit keinen wirklich Beitrag zur
Beruhigung dieser
brisanten Situation geleistet.
Ein leitender Beamter beschrieb dies
so: „Seit der Polizeireform betrachten Personen in
Chefpositionen die Polizei als
Selbstbedienungsladen in Sachen Eitelkeit und leben ihre teils fast
schon kriminelle Eifersucht ungebremst aus.“ (profil
vom 12.06.2006)
Im Mittelpunkt stand die Auseinandersetzung zwischen Wiener
Spitzenpolizisten und deren
Umfeld. Diese gipfelten in den Suspendierungen von LPK Roland Horngacher,
Oberst Roland
Frühwirt, Hofrat Dr. Ernst Geiger u.a. und diversen gerichtlichen
Strafverfahren (z.B. gegen
Hofrat Ernst Geiger). So wurde Roland Horngacher in 1. Instanz wegen
Amtsmissbrauchs zu 15
Monaten bedingt verurteilt, Hofrat Dr. Geiger wiederum im 2.Rechtsgang vom
Vorwurf des
Verdachts des Amtsmissbrauchs freigesprochen (nicht rechtskräftig).
Am 1. Jänner
2008 folgte Dr. Karl Pürstl, der ehemalige Leiter des Büros für
Rechtsfragen und
Datenschutz, Peter Stiedl als Wiener Polizeipräsident nach. Er war der
Bestgereihte in der
Bestellungskommission des
Innenministeriums. Als einziger von insgesamt 13 Kandidaten wurde
er „als in höchstem Ausmaß geeignet“ beurteilt.
Aus dem Büro von Dr. Karl
Pürstl stammt auch jener Prüfbericht vom Dezember 2007, der in
einem Privatanklageverfahren wegen übler Nachrede zwischen Hofrat Ernst
Geiger und dem
Leiter der Kriminaldirektion 1, Oberst
Roland Frühwirth, für enormes Aufsehen gesorgt hatte. In
diesem Bericht wurde erstmals offiziell festgehalten, dass viele Vorwürfe
inszeniert worden sein
könnten, um Karrieren zu stoppen oder zu beschleunigen. Berichtet
wurde auch über
Aktendivergenzen zwischen dem, was die
Polizei ermittelte und dem was der Staatsanwaltschaft
gemeldet wurde. Konkret wird darin dem Leiter der Kriminaldirektion 1,
Roland Frühwirth
vorgeworfen, Verdachtslagen fingiert zu haben und „parteiliche
Ermittlungen“ in der
sogenannten „Sauna-Affäre“ gegenüber Dr. Ernst Geiger
angelastet. Dieser wiederum soll - so
die Anklage - seinem Freund Wolfgang Bogner geplante Polizeirazzien in dessen
FKK-Sauna
„Golden Time“ verraten haben. Die Kriminaldirektion 1 hatte
monatelang wegen Prostitution,
Zuhälterei und Menschenhandel gegen Wolfgang Bogner ermittelt.
Dr. Ernst Geiger
wurde zuerst durch das Landesgericht für Strafsachen Wien des Vergehens
der
Verletzung des Amtsgeheimnisses nach §
310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, der OGH hat dieses
Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an
das Erstgericht
zurückverwiesen. Dieses hat nun Hofrat
Dr. Ernst Geiger freigesprochen.
Oberst
Roland Frühwirth soll bei den Erhebungen in der sog. Saunaaffäre als
Ermittlungsleiter
(im Auftrag des suspendierten Landespolizeikommandanten Roland Horngacher)
einseitig und
rechtswidrig
ermittelt haben, um Hofrat Dr. Ernst Geiger zu schaden. Frühwirth wird
auch
vorgeworfen, Zeugen (amtmissbräuchlich) unter Druck gesetzt zu haben, um
belastende
Aussagen zu bekommen.
Bei diesen Ermittlungen wurden - Presseberichten zufolge - auch
Dienstanweisungen
und Berichterstattungsvorschriften (z.B. über Hausdurchsuchungen)
verletzt.
Rechtswidrig waren auch die sogenannten Sperrlisten der Wiener Polizei gewesen:
Mehr als 300
Lokale, die auf
dieser Liste standen, durften nicht (!) kontrolliert werden.
Ende Februar
2008 kritisierte Oberst Roland Frühwirth in einer 56 seitigen
Stellungnahme
(Rechtsanwaltskanzlei
Walch & Zehetbauer) heftigst diesen Prüfungsbericht. Seiner Meinung
nach sei der Bericht tendenziös und
habe offensichtlich nur das Ziel, Hofrat Dr. Ernst Geiger zu
entlasten und ihn zu belasten.
All diese
polizeilichen - und vermutlich teilweise rechtswidrigen - Ermittlungen in der
sogenannten „Sauna-Affäre“ waren auch mit einem enormen
Personal- und Kostenaufwand für
den Bund (BMI)
verbunden. Unabhängig von den angefallenen Ermittlungs- und
Überwachungskosten etc. wurden auch
Amtshaftungsansprüche (StEG) von Wolfgang Bogner,
der nach monatelanger U-Haft rechtskräftig von allen Vorwürfen
(z.B. Zuhälterei,
Menschenhandel) freigesprochen wurde, geltend gemacht.
Die
Saunaaffäre ist jedenfalls mehr als eine „polizeiinterne Intrige“.
Mehrere Gerichtsverfahren
sind
daher - neben Suspendierungen und Disziplinarverfahren - zwischen und gegen die
genannten Personen
noch anhängig. Sollten Teile dieser Vorwürfe stimmen, muss von
Polizeistaatsmethoden gesprochen werden. Bedauerlicherweise ist Wolfgang Bogner
am
12.02.2008 an einem Herzinfarkt gestorben, sodass er als Zeuge in anstehenden
Gerichtsverfahren als Zeuge nicht mehr einvernommen werden kann.
Ungeklärt
sind in diesem Zusammenhang auch die Gründe und Genehmigungen für die
zahlreichen
Telefonkommunikationsüberwachungen und die Gesamtkosten, die im BMI
dafür
angefallen sind. Ein
Interview von Hofrat Dr. Ernst Geiger macht dies deutlich:
„Die Ermittlungen wurden von
unzuständigen, befangenen Beamten durchgeführt. Bei der
Telefonüberwachung hat ein Exzess stattgefunden, man hat ohne
Tatverdacht über 3000
Telefonate überwacht, von Bogner, von vielen völlig unbedeutenden
Personen, obwohl gegen
Bogner außer einer anonymen Anzeige und Auszüge aus Internetforen
keine Beweismittel
vorlagen. Und die Justiz hat trotzdem die Lizenz zum uneingeschränkten
Lauschangriff
gegeben“. (Die Presse 8.3.2008)
Das Büro für Interne
Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium beschäftigt sich daher als
Antikorruptionsermittler nunmehr erneut mit
der „Sauna-Affäre“, um die vorliegenden Vorwürfe
zu überprüfen.
Angekündigt wurde bei der
Neubestellung des Wiener Polizeipräsidenten auch eine
Umstrukturierung in der Behörde. Die
bislang in den Kriminalkommissariaten sitzenden Juristen
sollen in einer zentralen Stelle zusammengefasst werden. Von dort aus
sollen sie jede beliebige
Amtshandlung - gleichsam nach dem
Zufallsprinzip - aus der ganzen Bundeshauptstadt auf ihre
Korrektheit überprüfen können. Eine der Ursachen für
die Wiener Polizei Affären wird nämlich
darin geortet, dass die Zusammenlegung der Wachkörper von sehr vielen
leitenden Mitarbeitern
des Wachkörpers „falsch
verstanden“ worden wäre. Durch die Umstrukturierung hätten
einige
leitende Beamte gemeint, dass sie
weitgehend selbständig handeln können, erklärte der ehemalige
Polizeipräsident Peter Stiedl.
Künftig
soll es ebenfalls nach Presseberichten unter dem Dach des Landeskriminalamtes
statt den
drei Kriminaldirektionen,
einen Ermittlungsdienst und einen Assistenzdienst geben. Außerdem
soll der in den Stadtpolizeikommandanten angesiedelte Kriminaldienst
gestärkt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Was wird in dem zitierten Prüfbericht dem ehemaligen Wiener - und
nun suspendierten -
Landespolizeikommandanten Roland Horngacher, Oberst Roland Frühwirth und
anderen
Beamten des
Innenressorts konkret vorgeworfen?
2.
Wegen, welchen gerichtlichen Straftatbestände wird gegen diese
unter Frage 1. zitierten
Personenkreis
ermittelt? Wie viele und welche Personen sind davon betroffen?
3.
Welche Dienstanweisungen und Berichterstattungspflichten wurden bei der
so genannten
„Saunaaffäre“
aus Sicht des Ressorts verletzt?
4.
Wer hat den Auftrag erteilt, den unter Frage 1. zitierten
Prüfbericht zu erstellen (ersuche um
Bekanntgabe des
Namens)?
5.
Welche
Maßnahmen wurden durch die Dienstbehörde ergriffen, um in Zukunft in
Wien
Polizeistaatsmethoden, wie die Fingierung
von Verdachtslagen durch anonyme Strafanzeigen
oder rechtswidrige Ermittlungen (inkl. von
Telekommunikationsüberwachungen) gegenüber
unverdächtigen Personen durch Angehörige des Wachkörpers
Bundespolizei auszuschließen
und zu verfolgen?
6.
Mit welchen finanziellen Gesamtkosten waren die jahrlangen Ermittlungen
der Polizei (bzw.
des BMI) in der so
genannten „Saunaaffäre“ gegen Wolfgang Bogner, Hofrat Dr.
Ernst
Geiger und anderen Personen verbunden?
7.
Welche Kosten fielen dabei für Mehrdienstleistungen (ÜSt) im
Innenressort (z.B. bei
Polizeieinsatz)
an?
8.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurden jeweils in der sogenannten
„Saunaaffäare“
Telekommunikationsüberwachungen
beantragt und durchgeführt?
Wie viele wurden durchgeführt?
9. Wie viele Anträge
nach der StPO wurden in der sog. „Saunaaffäre“ zur
Telekommunikationsüberwachung gestellt?
Wie waren diese Anträge jeweils begründet?
Wie viele wurden genehmigt? Auf welchen Tatverdacht stützten sich diese Anträge?
10.
Wurden dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt oder kam es
auch zu
Telefonüberwachungen
(Lauschangriffe)?
11.
Wie viele Anträge auf Inhaltsüberwachung (Lauschangriff)
wurden in diesem
Zusammenhang
(Sauna-Affäre) gestellt?
Wie viele wurden genehmigt bzw. angeordnet?
Wie viele Mobilfunkanschlüsse, wie viele Festnetzanschlüsse?
Wie viele Telefonate wurden dabei abgehört?
Wie viele Personen waren davon betroffen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?
12. Wie viele
Anträge auf Standortfeststellung (Handyortung) wurden in diesem
Zusammenhang
gestellt?
Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?
Wie viele Personen waren davon betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
13. Wie viele Anträge
auf Feststellung von Vermittlungsdaten wurden in diesem Zusammenhang
gestellt?
Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?
Wie viele Personen waren davon betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
14.
Gibt es Telefonaufzeichnungen mit oder von SPÖ-Politikern?
Wenn ja, von welchen
SPÖ-Politikern?
15.
Wie hoch beliefen sich die Gesamtkosten für alle
Telekommunikationsüberwachungen in der
sogenannten
„Sauna-Affäre“?
16.
Wie viele Polizisten und sonstige Beamte des BMI sowie welche
Dienststelle des BMI waren
insgesamt bei der so
genannten „Saunaaffäre“ im Einsatz?
Wer hat in diesen Jahren deren Einsätze jeweils veranlasst und koordiniert?
17. Zu wie vielen
Suspendierungen kam es im Zusammenhang mit der so genannten
„Saunaaffäre“?
Wie viele dieser Suspendierungen sind noch aufrecht?
18.
Zu wie vielen Versetzungen (sog. Verwendungsänderungen) kam es im
Zusammenhang mit
der so genannten
„Saunaaffäre“?
19.
Gegen wie viele (Wiener) Polizisten und Beamte (inklusive VB) des
BMI wurde im
Zusammenhang mit der
sogenannten „Saunaaffäre“ durch das BMI ermittelt?
20.
Welches Ergebnis brachten diese Ermittlungen? Gegenüber wie vielen
Personen wurde
Strafanzeige wegen
Verdachts von strafbaren Handlungen erstattet? Gegen wie viele
Personen wurden Disziplinaranzeigen erstattet?
21.
Hat der verstorbene Wolfgang Bogner bereits Schadensersatzansprüche
nach dem StEG bzw.
Amtshaftungsansprüche
(AHG) bereits gestellt?
Wenn ja, in welcher
Höhe?
Wurde dieser Betrag anerkannt?
Wenn nein, warum nicht?
22. Wird der Bund diesen Betrag
oder einen Teilbetrag davon bei den dafür verantwortlichen
Spitzenbeamten regressieren?
Wenn nein, warum nicht?
23.
Welche Auswirkungen hat aus Sicht des Ressorts der überraschende
Tod von Wolfgang
Bogner auf die noch anstehenden polizeilichen Ermittlungen und
Gerichtsverfahren?
24.
Welches Ergebnis erbrachte die angekündigte Obduktion des
verstorbenen Wolfgang
Bogner?
25.
Aus welchen Ländern kamen die ausländischen Frauen, die in
Wolfgang Bogners Sauna
„Golden Time“
ihren Geschäften (Aufschlüsselung nach Länder) nachgingen?
26.
Wie und über welche Personen und/oder Agenturen haben diese
ausländischen Saunafrauen
von Wolfgang Bogners
Sauna „Golden Time“ VISA und Aufenthaltsgenehmigungen
erhalten (ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Agenturen)?
27.
Verfugten
diese ausländischen Frauen in Wolfgang Bogners Sauna jeweils einen
Agenturvertrag? Wenn ja, mit welchen Agenturen
(ersuche um namentliche Bekanntgabe der
Agenturen)?
28. Was war Inhalt dieser Agenturverträge?
29. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass über 300 Lokale
- insbesondere im Rotlichtmilieu - in
Wien u.a. von der Fremdenpolizei nicht kontrolliert werden durften
(Sperrliste)?
Wie war dies jeweils im Einzelfall begründet?
Welche kriminalpolizeilichen Ermittlungen waren damit erschwert worden?
30. Gab es für diese
Sperrliste und den damit verbundenen Kontrollverbot eine Rechtsgrundlage?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Wenn nein, verwirklicht die Anweisung nicht zu kontrollieren, den Tatbestand des
Amtsmissbrauchs?
Wenn nein, warum nicht?
31. Hat diese Sperrliste der Wiener Polizei den staatlichen
Anspruch auf Vornahme effizienter
und unbeeinflusster Kontrollen, insbesondere nach dem FPG und auf
Überprüfung von
„Rotlichtlokalen“ so z.B. in
Richtung der Straftatbestände des Zuführens zur Prostitution, der
Zuhälterei und des
grenzüberschreitenden Prostitutionshandels (§§ 215, f StGB),
sowie auf
Ergreifung entsprechender
fremdenrechtlicher oder (verwaltungs- und/oder Justiz-)
strafrechtlicher Maßnahmen durch die Polizei vereitelt (siehe dazu
12 Os 116/88; 13 Os
16/02; 11 Os 96/05 k; RIS-Justiz
RS0096141)?
Wenn nein, warum nicht?
32.
Wie kann durch das BMI der Vorwurf entkräftet werden, dass diese
Sperrliste deswegen
erstellt wurde, um
die (befreundeten) Lokalbetreiber vor polizeilichen Ermittlungen zu
schützen?
33.
Wurde diese zit. Sperrliste bereits aufgehoben?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, gab es in der Zwischenzeit bereits fremdenpolizeiliche Kontrollen in diesen über
300 Lokalen?
Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?
34. Liegt zur so genannten
„Saunaaffäre“ bereits ein Ermittlungsbericht des BIA vor?
Wenn nein, wann wird dieser vorliegen?
Wenn ja, wie
lauten die aktuellen Ermittlungsergebnisse des BIA?
Welche
Maßnahmen wurden ergriffen?
35. Liegt zur so genannten
„Saunaaffäre“ bereits ein Ermittlungsbericht der
Dienstbehörde vor?
Wenn nein, wann wird dieser vorliegen?
Wenn
ja, wie lauten die Ermittlungsergebnisse der Dienstbehörde?
Welche
Maßnahmen wurden ergriffen?
36.
Wann und wie oft wurden von der BMI- Ressortleitung (d.h. Kabinett des
Innenministers)
Berichte zur so
genannten „Saunaaffäre“ vom Wiener Polizeipräsidenten,
dem
Landespolizeikommandanten Roland
Horngacher, Oberst Roland Frühwirth oder anderen
Personen angefordert?
37.
Von welchen Personen im Kabinett (Ressortleitung) wurden diese Berichte
jeweils
angefordert?
Welchen Inhalt hatten diese Berichte?
Wie wurden diese von der Ressortleitung verwendet?
38. Welche Weisungen wurden vom zuständigen Bundesminister
bzw. von
Kabinettsmitarbeiterinnen (Ressortleitung)
in der sogenannten Sauna-Affäre erlassen?
Wann und gegenüber welchen Personen im Ressort wurden diese
Weisungen erteilt?
Wer
war für diese Weisungen im Kabinett jeweils verantwortlich (Ersuche um
Bekanntgabe
der Namen)?
39. Stimmt es, dass Roland
Horngacher für den ehemaligen Kabinettschef Mag. Philipp Ita nach
dessen Verkehrsunfall im Jahr 2002 bei der Bundespolizeidirektion Wien in einem
Verwaltungsstrafverfahren interveniert hat?
Wenn ja, war dies zulässig?
40. Ist es richtig, dass
Mag. Philipp Ita als BMI-Kabinettchef Dr. Haidinger gedrängt hat, die
BAWAG-Ermittlungen an die Wiener Polizei unter Leitung des
Landespolizeikommandanten Roland Horngacher abzutreten?
Wenn ja,
warum erfolgte dies?
Wer hat dafür eine Weisung erteilt?
41.
Welche konkrete Nahebeziehung gab es aus Sicht des Ressorts zwischen
dem ehemaligen
Kabinettchef Mag. Philipp Ita und dem ehemaligen Landespolizeikommandanten
Roland
Horngacher sowie Oberst Roland Frühwirth?
42.
Welche Personen in der Wiener Behördenspitze haben die
polizeilichen Ermittlungen in der
„Sauna-Affäre“
tatsächlich angeordnet?
Wann wurden diese jeweils angeordnet? (Ersuche um Datumsangaben.)
43. Wurden in diesem
Zusammenhang durch das Innenministerium die Namen von SPÖ-
Politikern, die nachweislich nicht in diese Causa involviert waren, an
die Medien
weitergegeben, um die Medienwirksamkeit zu
erhöhen?
Wenn
nein, wie erklären Sie sich die Bekanntgabe von Namen, da dies zu diesen
Zeitpunkt
aus dem Firmenbuch
nicht mehr ermittelbar war?
44. Wurde in diesem
Zusammenhang durch die Wiener Polizei wegen SPÖ-Politiker ermittelt?
Wenn ja, zu welchen Ergebnis
führten diese Ermittlungen?
45. Ist es richtig, dass erste Ermittlungen gegen Wolfgang
Bogner - nach entsprechenden
Anzeigen - bereits 2003 geführt und
danach Berichte an das BKA gerichtet wurden? Wie
viele Anzeigen gab es? Welche Delikte wurden damals in den Berichten angezeigt?
Wann
erfolgten diese Berichte?
Zu welchen „Ergebnissen“ führten die damit verbundenen polizeilichen Ermittlungen?
46. Ist es richtig, dass
der Ermittlungsakt gegen Wolfgang Bogner von Roland Frühwirth am
Samstag 13.August 2005 kurz nach Mitternacht (0,59 Uhr) angelegt wurde?
Vom wem wurde der Akt angelegt (ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
Ist es richtig, dass dieser Akt als Verschlusssache geführt wurde?
Wer hatte zu diesem Akt Zugang (ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
47. Ist es richtig, dass
die am 12. August 2005 eingelangte anonyme Anzeige gegen Wolfgang
Bogner (bzw. dessen FKK-Sauna) im lupenreinen Amtsdeutsch und mit einer Anzeige
aus
dem Jahr 2003 identisch war?
Wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen führte dies bei der Dienstbehörde?
48. Wie viele Anzeigen
wurden seit 2003 gegen Wolfgang Bogner erstattet?
Wie viele davon anonym?
Wie viele diese Anzeigen befanden sich im Polizeiakt?
49.
Ist der Vorwurf gegenüber Oberst Roland Frühwirth richtig,
Zeugen unter Druck gesetzt zu
haben, um belastende
Aussagen zu bekommen?
50.
Hat nun Oberst Roland Frühwirth aus Sicht des Ressorts in der
Saunaaffäre „Geheimakten“
geführt oder nicht?
51.
Ist es richtig, dass in der sogenannten „Saunaaffäre“
Polizeirazzien ohne Rechtsgrundlage
angeordnet wurden?
Wenn ja, wie viele (ersuche auch um Datumsangabe)?
52. Ist es richtig, dass sich im Polizeiakt zur sog.
„Saunaaffäre“ auch ZMR-Abfragen über
Personen befinden, die nur einen Leserbrief
in der Saunaaffäre geschrieben haben? Wenn ja,
wie wird dies seitens des Ressorts bzw. der Dienstbehörde beurteilt?
53. Welche Erkenntnisse
wurden in der „Sauna-Affäre“ durch den jetzigen BKA Direktor
Franz
Lang gewonnen?
Welche Berichte hat dieser verfasst?
Welche Weisungen wurden aufgrund dieser Berichte erteilt?
54. Wie viele Strafanzeigen oder Disziplinaranzeigen wurden
seit 2004 gegen den ehemaligen
und um suspendierten
Landespolizeikommandanten (LPK) Roland Horngacher erstattet? Wie
viele
davon anonym? Welche Delikate wurden jeweils zur Anzeige gebracht?
Wie wurden diese
Anzeigen erledigt?
55. Wie viele Strafanzeigen
oder Disziplinaranzeigen wurden seit 2004 gegen Oberst Roland
Frühwirth erstattet? Wie viele davon anonym?
Welche
Delikte wurden jeweils zur Anzeige gebracht?
Wie wurden diese
Anzeigen erledigt?
56. Wie viele Strafanzeigen
oder Disziplinaranzeigen wurden seit 2004 gegen Hofrat Dr. Ernst
Geiger erstattet? Wie viele davon anonym?
Welche
Delikte wurden jeweils zur Anzeige gebracht?
Wie wurden diese
Anzeigen erledigt?
57. Wie viele Strafanzeigen
oder Disziplinaranzeigen wurden seit 2004 gegen Personen aus dem
Umfeld von LPK Roland Horngacher, Oberst Roland Frühwirt, Hofrat
Dr. Ernst Geiger
erstattet?
Welche
Delikte wurden jeweils zur Anzeige gebracht?
Wie wurden diese
Anzeigen erledigt?
58.
Wie oft wurde
seit 2004 durch das BIA gegen den ehemaligen LPK Roland Horngacher,
Oberst Roland Frühwirth oder Personen
aus dem Umkreis der beiden Genannten ermittelt?
Welche Ergebnisse wurden daher erzielt? Welche Maßnahmen
eingeleitet?
59.
Zu welchem
Ergebnis führten die Ermittlungen des BIA zu den Vorwürfen gegen den
ehemaligen LPK Roland Horngacher zu
„Erfolgsprämie“ und dafür Gelder missbräuchlich
verwendet zu haben?
60.
Wie wurden
dazu die Ermittlungen durch das BIA geführt?
Wie viele Personen wurden befragt? Welche Ergebnisse erzielt?
Welche Hinweise und Ermittlungsunterlagen
wurden der StA übermittelt?
61.
Ist im Innenressort die Frage bereits geklärt, wer den KD 1
Verschlussakt Reinhard Fendrich
im Jahr 2006 an
Medien weiter gegeben hat?
War es jemand aus dem Umfeld von LPK Roland Horngacher?
Wenn ja, wer war es? Oder war es jemand aus dem Umfeld von Roland Frühwirt? Wenn ja,
war es?
62.
In wie weit wurden die polizeilichen Ermittlungen durch die vorzeitige
Veröffentlichung
dieses
Polizeiberichtes beeinträchtigt?
63.
In wie vielen Fällen gingen seit 2004 Ermittlungsakten direkt von
LPK Roland Horngacher -
und nicht von den
ermittelnden Kommissariaten etc. - an die jeweils zuständigen
Staatsanwaltschaften?
Welche
Fälle waren dies?
64.
Wie konnte der
LPK Roland Horngacher einen Aktenvermerk an seine Polizisten ergehen
lassen, in dem er anordnete,
rumänische Staatsbürger, die mehr als 5.000 Euro bei sich haben
und nicht plausibel erklären können, woher das Geld kam, wegen
dringenden Verdachtes der
Hehlerei festzunehmen?
65. Halten sie eine derartige Anordnung verfassungskonform bzw. EMRK- konform?
66.
Wie viele Personen wurden aufgrund dieses Aktenvermerks - offensichtlich
rechtswidrig -
festgenommen?
Oder gab es dafür eine Rechtsgrundlage? Wenn ja, welche?
67. Ist der Vorwurf von Oberst Roland Frühwirth richtig,
dass ein Kriminalist „von oben“ den
Auftrag bekommen hat, Reporter bei Recherchen in einem „Nobel-Puff“
zu begleiten und zu
unterstützen?
Wenn ja, wie wurde dies begründet?
68. Ist in diesem Zusammenhang die Pressemeldung richtig, dass
ein Mitarbeiter von Roland
Frühwirth aus dem Dienst entfernt wurde, weil er in einer Mordsache durch
Zeugenbeeinflussung wissentlich einen
Unschuldigen ins Gefängnis gebracht haben soll, um
den wahren Mörder zu schützen?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden dazu durch die Behörde bzw. dem BMI ergriffen?
69.
Ist die Pressemeldung richtig, dass ein Beamter aus dem Umfeld der KD 1
eine
Vergewaltigung
begangen haben soll?
70. Wie lautet die aktuelle „Berichterstattungsvorschrift“ (ersuche um Übermittlung des Textes)?
71.
Sind auch Sie
der Auffassung, dass einige leitende Polizeibeamte in Wien nach der
grundlegenden Umstrukturierung
(Wachkörperreform) gemeint hätten, dass sie weitgehend
selbständig handeln könnten?
Wenn nein, warum nicht?
72. Wie soll die Behörde in Wien in der Zukunft neu strukturiert werden?
Ist die in der
Anfrage zitierte mediale Darstellung der Neustrukturierung richtig?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
durch die Behörde bzw. dem BMI ergriffen?