4027/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Spurensicherung bei Sicherstellung Flöttl Akten
Laut der Tageszeitung „Die Presse“, vom 11. März 2008, wurden im Zusammenhang mit den neu aufgetauchten Flöttl-Akten Fingerabdrücke von den Angeklagten im BAWAG - Prozess abgenommen:
„Kommenden Montag wird es - nicht zuletzt aufgrund des mysteriösen Kisten-Fundes - ein seltenes „Spektakel“ geben: Die Angeklagten müssen sich ihre Fingerabdrücke abnehmen lassen.“
Besagte Akten seien zudem gründlich beschriftet und sauber unter verstaubten Akten aufgefunden worden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE
1. Wurden bei der Durchsuchung des Kellers von Flöttl senior Spuren gesichert?
2. Wenn ja, welche Erkenntnisse konnten hieraus gewonnen werden?
3. Wenn ja, wann genau fand die Spurensicherung statt?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wurden von den Angeklagten im BAWAG-Prozess Fingerabdrücke abgenommen?
6. Wenn ja, von welchen?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Konnten Fingerabdrücke auf den vorgefundenen Kisten sichergestellt werden?
9. Wenn ja, von wie vielen Personen?
10. Wenn ja, von welchen Personen?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Entspricht es den Tatsachen, dass die Kisten im Unterschied zu anderen Kisten im Keller säuberlich beschriftet waren?
13. Entspricht es den Tatsachen, dass die Kisten im Unterschied zu anderen Kisten im Keller staubfrei waren?
14. Wurden Umstände deutlich, wonach der Verdacht besteht, dass die Kisten im Keller entsprechend platziert wurden?
15. Wenn ja, welche Umstände?
16. Wenn ja, welche Personen stehen unter diesem Verdacht?
17. Wie viele Personen besitzen Zutrittsmöglichkeiten zum Keller?
18. Welche Personen besitzen Zutrittsmöglichkeiten zum Keller?
19. Konnten Spuren eines unbefugten Zutritts zum Keller sichergestellt werden?
20. Wenn ja, welche Spuren?
21. Wenn ja, wann erfolgte der unbefugte Zutritt?
22. Wenn ja, durch wen erfolgte der unbefugte Zutritt?
23. Wurde das Schriftbild der Beschriftung der Kisten überprüft?
24. Wenn nein, warum nicht?
25. Wurde das Schriftbild der Beschriftung der Kisten mit den Schriftbildern der Angeklagten überprüft?
26. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
27. Wenn nein, warum nicht?