4030/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Beimischung von Agro-Diesel ("Biodiesel") und Agro-Ethanol ("Bioethanol") zu fossilem Diesel und fossilem Benzin

 

 

Durch die forcierte Verwendung von Agrotreibstoffen im Verkehrsbereich wird ein Investitionsanreiz für den Bau von „Bio“diesel- und „Bio“ethanolanlagen in Österreich gesetzt, obwohl eine Reihe von Produktionsanlagen für Biosprit vor dem Aus stehen oder gar nicht in Betrieb genommen werden können (Enns, Pischelsdorf).  Trotz dieser Pleiten wollen Sie die EU-Bio-Kraftstoff-Richtlinie mit einem beschleunigten Zeitplan umsetzen: Seit Oktober 2005 müssen österreichweit 2,5% der in Verkehr gebrachten Otto- und Dieselkraftstoffe durch „Bio“kraftstoffe substituiert werden, im Jahr 2007 erhöhte sich dieser Zielwert auf 4,3% und im Oktober 2008 soll er auf 5,75% erhöht werden. Damit wird der von der EU-Richtlinie geforderte Mindestanteil von 5,75% an „Bio“kraftstoffen bereits im Jahr 2008 statt 2010 erfüllt (also zwei Jahre früher als in der EU-Richtlinie gefordert).

Diese Beimischungszwänge werden von Ihnen nicht in Frage gestellt, obwohl zahlreiche ExpertInnen und Studien (u.a. OECD und UNO) darauf hinweisen, dass die Förderung und Forcierung der Pflanzentreibstoffe zu sozialen, ökonomischen und ökologischen Fehlentwicklungen  führen und kein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden kann. Auch die Arbeiterkammer, der ÖAMTC sowie Umwelt- und Entwicklungshilfe-organisationen haben kürzlich vehement die Rücknahme der überzogenen Beimischungszwänge gefordert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE:

 

1.      Werden Sie angesichts der zahlreichen Expertenmeinungen und Appelle die überzogenen Beimischungsziele korrigieren? Wenn ja, welche Korrekturen sind geplant? Wenn nein, warum nicht?

 

2.      Welche Flächenpotentiale benötigen Sie, um die österreichischen Beimischungsprozentsätze für die einzelnen Etappenziele zu erreichen?

 

3.      Welche Mengen an welchen Rohstoffen werden benötigt, um die Beimischungsziele zu erreichen?

 

4.      Welche Mengen an „Bio“diesel und „Bio“ethanol wurden in Österreich in den Jahren 2005, 2006 und 2007 produziert? Wo sind diese Daten veröffentlicht?

 

5.      Laut Kraftstoff-VO hat der/die Substitutionsverpflichtete bis spätestens Mai des darauffolgenden Jahres einen Nachweis über die verwendete oder in Verkehr gebrachte Menge von „Bio“kraftstoff zu erbringen. Welche Mengen an „Bio“kraftstoff“ wurden von den Substitutionsverpflichteten für 2006 und 2007 gemeldet? Welche Mengen an „Bio“kraftstoffen wurden den fossilen Kraftstoffen in den Jahren 2006 und 2007 beigemischt?

 

6.      Gibt es eine Erfolgsbilanz der „Bio“diesel- und „Bio“ethanolanlagen in Österreich? Gibt es konkrete Angaben, woher sie ihre Rohstoffe beziehen?

 

7.      Haben Sie den Bericht an die EU-Kommission über die eingesetzten „Bio“kraftstoffmengen bereits erstellt? Wenn ja, wo ist er veröffentlicht?

 

8.      Was werden Sie unternehmen, damit die Herkunft der eingesetzten „Bio“kraftstoffe erfasst und damit geprüft werden kann, aus welcher Produktion (intensiv oder ökologisch) sie stammen?