4031/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.04.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Bevorratungspflicht importierter „Bio“kraftstoffe

 

 

Laut Erdölbevorratungs- und Meldegesetz 1982 besteht eine Bevorratungspflicht für importierte Kraftstoffe. Nach einer Gesetzesnovellierung werden nun auch importierte „Biokraftstoffe“ und „Bio-Kraftstoffkomponenten“ in das österreichische System der Haltung von Notstandsreserven an Treibstoffen einbezogen.

In der Anfragebeantwortung 1991/AB vom 10. Jänner 2008 Punkt 4 der Anfrage geben Sie die im ersten Halbjahr 2007 importierten Biokraftstoffe und Biokraftstoffkomponenten nach Österreich bekannt.

Da auch die Zeiträume vor und nachher interessant sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

 

1.      Welche Menge an „Biokraftstoffen“ bzw. „Bio-Kraftstoffkomponenten“ wurden im Jahr 2005 und 2006 nach Österreich importiert?

2.      Welche Mengen an „Biokraftstoffen“ bzw. „Bio-Kraftstoffkomponenten“ wurden im zweiten Halbjahr 2007 nach Österreich importiert?

3.      Welche Mengen an „Biokraftstoffen“ bzw. „Bio-Kraftstoffkomponenten“ werden derzeit nach Österreich importiert?

4.      Werden ökologische Kriterien bei der Bevorratung von importierten „Biokraftstoffen“ und „Bio-Kraftstoffkomponenten“ berücksichtigt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

5.      Woher kommen die importierten „Biokraftstoffe“ und „Bio-Kraftstoffkomponenten“ und aus welchen Rohstoffen (Soja, Raps, Rapsöl, Palmöl etc.) bestehen sie?