4035/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.04.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Entwaffnung von Justizwachebeamten
Die Justizministerin hat die minder gefährliche Waffe „TASER" eingezogen, trotz positiver Erfahrungen im eigenen und in anderen Ländern und dreier medizinischer Gutachten, welche die Mindergefährlichkeit der Waffe bestätigt haben.
Auch der Zentralausschuss beim Bundesministerium für Justiz für die Bediensteten des Exekutivdienstes an Justizanstalten beantragte die Aufhebung des Erlasses der Vollzugsdirektion über das Einsatzverbot von Tasern.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1. Über welche Waffen verfügen Justizwachbeamte?
2. Welchen Grundsätzen unterliegt der Einsatz dieser Waffen, gegliedert nach Art der Waffen?
3. Wie oft kamen diese Waffen 2007 zum Einsatz?
4. Wie oft kamen diese Waffen 2006 zum Einsatz?
5. Wie oft kamen diese Waffen im Jahr 2008 bisher zum Einsatz?
6. Worin liegt der Vorteil des Tasers im Zusammenhang mit der Verwendung in Justizanstalten?
7. Entspricht es den Tatsachen, dass die minder gefährliche Waffe „TASER" eingezogen wurde?
8. Wenn ja, wann?
9. Wenn ja, warum?
10.Wie lange war „TASER" im Einsatz?
11.Welche Erfahrungen konnten bisher mit „TASER" im Justizressort gemacht
werden?
12.Warum wird der Einsatz von Tasern in Justizanstalten im Bundesministerium für Inneres evaluiert?
13.Ist es korrekt, dass das Bundesministerium für Inneres zuerst beim
Bundesministerium für Justiz bezüglich Anwendung des Tasers nachschau
gehalten hat, bevor das BMI diesen erprobt hat?
14. Kam es nach Einziehung des Tasers im Justizressort zu Gewaltausschreitungen von Häftlingen, welche mit Taser verhindert werden hätten können?
15. Ist es korrekt, dass es ca. 14 Tage nach Einziehung des Tasers zu einem Gewaltakt eines Häftlings, wodurch ein Beamter verletzt wurde, gekommen ist, so wie dies auch der Vollzugsdirektion gemeldet wurde?
16.Wie verhalten sich die Häftlinge seit diese wissen, dass kein Taser mehr im Einsatz ist?
17. Ist die abschreckende Funktion des Tasers auf gewaltbereite Häftlinge zum Schutz unserer Beamten sinnvoll?
18. Welche Schritte für die Wiedereinführung des Tasers im Justizressort sind geplant?
19. Welche sonstigen Planungen bestehen für den verbesserten Schutz der Beamten, falls der Taser nicht mehr eingeführt werden sollte?