4042/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Morak
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend „Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern II“
Im Zuge der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2614/AB zu den Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern durch die Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied hält diese fest, dass sie sich entschlossen hat „zu der ursprünglichen Vorgangsweise eines Mitziehens an generellen Gehaltsabschlüssen zurückzukehren“.
Vor der Ausgliederung waren die Bundestheater eine nachgeordnete Dienststelle und als solche weisungsunterworfen in die Bundesverwaltung eingegliedert. Mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz wurden die Bundestheater in eine Holding ausgegliedert und der Holding-Chef wird entsprechend der in der Privatwirtschaft üblichen Gehälter entlohnt. Für die Direktoren wurden 5-Jahresverträge festgelegt, deren Gehälter jährlich mit der Gehaltserhöhung der Mitarbeiter mitzogen.
Von dieser Vorgangsweise wurde in den vergangenen Jahren aus Gründen einer modernen Unternehmenskultur abgegangen und statt der jährlichen Partizipation ein Äquivalent in Form einer großzügigen Gehaltserhöhung bei der Vertragsverlängerung vereinbart.
Seit dem Jahr 2007 gibt es wieder eine jährliche Partizipation an den Gehaltsabschlüssen der Mitarbeiter, ohne dass die im Rahmen der Vertragsverlängerungen der Geschäftsführung erfolgten umfassenden Gehaltserhöhungen zurückgenommen worden wären.
Nach §11 des Bundestheaterorganisationsgesetzes ist die Bundestheaterholding zum Abschluss von Kollektivverträgen berechtigt und nimmt diese Aufgabe auch wahr. Diese Zuständigkeit der Holding besteht auch für die Tochtergesellschaften. Der Geschäftsführer der Bundestheaterholding fungiert als Arbeitgebervertreter und tritt mit den Arbeitnehmervertretern in Kollektivvertragsverhandlungen.
Es erscheint den unterzeichneten Abgeordneten unvereinbar, wenn der Vertreter der Arbeitgeber in Verhandlungen mit der Belegschaft von einem guten Verhandlungsergebnis der Arbeitnehmer selbst profitiert - und das aufgrund der Höhe seines Gehalts in einem weit höheren Ausmaß als die durchschnittlichen Mitarbeiter der Bundestheater. Genau dies ist jedoch durch die oben dargestellte Änderung der Verträge mit der Geschäftsführung der Fall.
Es erscheint schwierig zu rechtfertigen, dass kleine Lohnempfänger an den Bundestheatern prozentuell die gleiche Lohnsteigerung erhalten, wie die oberste Managementebene in Gestalt der Geschäftsführung der Bundestheaterholding, bei der die letzte Gehaltserhöhung von 2,75%, einem Betrag von 5000 Euro/Jahr, entspricht.
In Zusammenschau der obigen Ausführungen kann der Eindruck entstehen, dass Sie als zuständige Bundesministerin für die oberste Managementebene der Bundestheater-Holding die Vorzüge des freien Marktes mit jenen der Bundesverwaltung zu verbinden versuchen, wodurch die Gehälter der obersten Managerebene überdurchschnittlich gestiegen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
Anfrage
1. Sie betonen stets, dass Sie aus der Privatwirtschaft kommen und daher einen privatwirtschaftlichen Zugang und Blickwinkel in ihre Arbeit als Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur einbringen. Ist es in der Privatwirtschaft üblich, dass die Arbeitgeberseite an den mit der Belegschaft ausgehandelten Gehaltserhöhungen mitpartizipiert?
2. Wenn ja, bitte nennen Sie uns die Unternehmen, in denen diese Praxis ausgeübt wird?
3. Wie rechtfertigen Sie vor den bei den Bundestheatern beschäftigten Beziehern kleiner Einkommen, dass die oberste Führungsebene der Bundestheater durch das von Ihnen wieder eingeführte Gehaltsschema, alleine für das Jahr 2008 pro Person ein Plus von bis zu 5.000 Euro, erhalten?
4. Wie beurteilen Sie diese jährlichen Gehaltserhöhungen der Geschäftsführung der Bundestheaterholding angesichts der Tatsache, dass diese durchschnittlich bereits jetzt mit 227.000 Euro/Jahr mehr verdient als Sie als politisch verantwortliches oberstes Organ mit 207.704 Euro/Jahr?
5. Lag für die Entscheidung, die Gehälter der Geschäftsführer der Bundestheater jährlich mit den Kollektivvertragserhöhungen der Mitarbeiter zu valorisieren, eine Anfrage durch die Geschäftsführung der Bundestheaterholding vor oder geschah dies aus Ihrem eigenen Antrieb?
6. War Ihnen zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung bekannt, dass der Geschäftsführer der Bundestheaterholding wegen des Verzichts auf eine laufende Anpassung seines Entgelts eine sehr großzügige Gehaltserhöhung im Rahmen seiner Vertragsverlängerung erhalten hat?
7. Sie haben in der Anfragebeantwortung 2614/AB vom 5 . Februar 2008 erklärt, dass Sie „aus Gründen der Nachvollziehbarkeit" zu einer Koppelung der Gehaltsabschlüsse der Führungsebene an generelle Gehaltsabschlüsse (jene der Arbeitnehmer der Bundestheater) zurückgekehrt sind. Halten Sie es in Anbetracht ihrer privatwirtschaftlichen Erfahrung für transparenter und objektiver, dass die Geschäftsführung automatisch an den Gehaltsabschlüssen der Mitarbeiter partizipiert, als mit den Führungskräften individuelle, leistungsbezogene Vereinbarungen zu treffen?