4044/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.04.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Zach und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Ausstattung der E-Card mit Fingerabdrücken

In der Pressestunde am 06.04.2008 erklärte Ministerin Kdolsky, dass die E-Card ab 2010 mit Fingerabdrücken ausgestattet wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen dazu folgende

Anfrage

1.                 Wie gestaltet sich der technische Ablauf, mit welchen InhaberInnen der E-Card die Fingerabdrücke abgenommen werden (Gerät, Dauer.etc).

2.                 Werden auch Minderjährigen Fingerabdrücke abgenommen?

3.                 Wo sollen die Fingerabdrücke abgenommen werden (in der Arztpraxis, bei der Polizei)?

4.                 Wird bei jedem Arztbesuch, bei dem die E-Card vorgewiesen wird, ein Abgleich mit dem Fingerabdruck stattfinden?

5.                 Werden auch  BürgerInnen aus anderen  EU-Ländern, welche eine E-Card haben,   die   Fingerabdrücke   abgenommen   und   in   Österreich   bei   einem Arztbesuch ein Abgleich mit der E-Card vorgenommen?

6.        Wird es eine zentrale Datenbank geben, in denen die Fingerabdrücken aller E-Card InhaberInnen gespeichert sind oder werden diese Daten, nachdem sie auf der E-Card gespeichert sind wieder gelöscht?

7.        Wenn die Daten gelöscht werden, wann werden sie gelöscht?

8.        Wenn eine zentrale Datenbank angelegt werden soll, wer legt diese an?

9.        Wo wird sich die Datenbank befinden?

10.   Welche Behörden/Personen werden darauf Zugriff haben?

11.   Ist geplant, dass Sicherheitsbehörden Zugriff auf die Daten nehmen kann?

12.   Werden die Sicherheitsbehörden bei bestimmten Straftatbeständen bzw. bei Gefahr in Verzug Zugriff auf die Daten dieser Datenbank nehmen können?

13.   Welchen Zweck soll eine derartige Datei erfüllen?

14.   Wenn der Zweck ausschließlich die Identifikation von Personen ist, wie ist die Datei mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des DSG 2000 vereinbar, dass Eingriffe in die Privatsphäre nur mit den gelindesten Mitteln erlaubt?

15.   Das anerkannte Mittel zur Personenidentifikation sind amtliche Ausweise, von denen kein einziger mit Fingerabdruckverfahren ausgestattet ist. Sind diese Ausweise alle wertlos und unsicher? Warum gibt es bei einem     einfachen
Arztbesuch einen höheren icherheitsbedarf als etwa beim Abschluss eines Notariatsaktes,    einer   Grundstücks-   oder   Firmentransaktion    oder   eines Testamentes?