4051/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.04.2008
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Anfrage

 

des Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
Dr. Johannes Hahn

betreffend Ungleichbehandlung zwischen Lehrlingen und Studierenden

Im Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2007 wird unter anderem angeführt, dass rund die Hälfte der in Österreich Studierenden angibt, sich ohne zusätzliche Erwerbstätigkeit das Studium nicht leisten zu können.

Um nicht den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu verlieren, ist jedoch darauf zu achten, dass das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit den Betrag von 9000 Euro brutto im Jahr nicht übersteigt. Aufgrund dieser Regelung sind jedoch Studierende gegenüber Lehrlingen - für die es unabhängig vom Alter keine Zuverdienstgrenze gibt - benachteiligt.

Vor allem im letzten Lehrjahr erhalten Lehrlinge in manchen Berufen aufgrund der kollektiv-vertraglich geregelten Lehrlingsentschädigung oft deutlich mehr als 9000 Euro brutto im Jahr. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Studierenden und Lehrlingen, die unweigerlich eine deutliche Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei den Studierenden nach sich ziehen sollte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachfolgende

ANFRAGE

1.            Halten Sie es für gerechtfertigt, Studierende und Lehrlinge (zum Beispiel beide mit einem Jahreseinkommen von   12.000  Euro brutto)  hinsichtlich  ihres Anspruchs auf Familienbeihilfe ungleich zu behandeln?

2.            Wenn nein, warum nicht?

3.            Können Sie sich ein Anheben der jährlichen Zuverdienstgrenze bei den Studierenden mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 vorstellen?

4.            Wenn ja, um wie viel sollte die Zuverdienstgrenze erhöht werden?

5.            Können   Sie   sich   vorstellen,   auf   gesetzlicher   Basis   eine   automatische Valorisierung (=Erhöhung) der Zuverdienstgrenze zu verankern?