4052/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich - Gruppe B: Spielorte
Salzburg/Innsbruck“
Vom 7. bis 29. Juni 2008 findet die Fußball-Europameisterschaft gemeinsam in Österreich und in der Schweiz statt. Rund 550.000 Fußball-Fans werden bei der weltweit drittgrößten Sportveranstaltung unsere Stadien besuchen. Insgesamt wird mit einem Besucherstrom von ca. 2 Mio. Personen gerechnet. Seit Anfang Dezember 2007 stehen die Gruppengegner und Gruppenspiele der „Euro 2008" fest. Nicht nur spielerische Brisanz versprechen dabei Österreichs Gruppengegner Deutschland, Polen und Kroatien. Ist doch von beiden letzteren Mannschaften bekannt, dass sich in den mitgereisten Fan-Gruppen auch eine Vielzahl von gut organisierten und gewaltbereiten Hooligans befinden wird. Bereits einen Tag nach der feierlichen Eröffnung der „Euro 2008" trifft die österreichische Nationalmannschaft auf die kroatische Nationalmannschaft, vier Tage später spielt der Gastgeber gegen Polen und weitere vier Tage darauf heißt die Paarung Österreich gegen Deutschland. Alle drei Spiele werden in Wien ausgetragen. Ruhiger - aber sportlich mindestens gleich spannend - dürfte es in Salzburg und Innsbruck verlaufen (Gruppe B). Die Nationalmannschaften von Griechenland, Russland, Spanien und Schweden garantieren ebenfalls einen hervorragenden Fußball und spannende Spiele.
So sehr die Begegnungen aus sportlicher Sicht mit Spannung erwartet werden, so stellen diese die österreichische Polizei im Hinblick auf ihre personellen Kapazitäten, ihre Ausbildung sowie ihre Ausstattung bzw. Ausrüstung vor eine außerordentliche Herausforderung. So herrscht bei der Polizei in den Austragsstädten seit nunmehr sieben Jahren chronischer Personalmangel. 785 Exekutivbeamte fehlen beispielsweise in der Bundeshauptstadt Wien. Ähnlich ist die Situation in den anderen Austragungsstandorten wie Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt (170 Beamte fehlen beispielsweise in Salzburg). Auch genaue Zahlen über die Anzahl der Ordnungs- und Einsatzkräfte (GSOD- Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst) und der Einsatzkräfte in den Austragungsstädten während der EURO sind öffentlich noch nicht bekannt.
Gleichzeitig fehlt es knapp 3 Monate vor Beginn der Fußball-EM nicht nur an elementaren Ausrüstungsgegenständen wie Vollvisierhelmen, Helmsprechgarnituren, Overalls, Genitalschutz, Teleskopschlagstöcken und Pfefferspraygebinden, sondern auch an umfassenden Ausbildungsmaßnahmen der dabei eingesetzten österreichischen Exekutive. Diese Situation wurde Mitte März von Polizeigewerkschaftern deutlich kritisiert. Insgesamt wurden in der Öffentlichkeit mehr als 60 offene Probleme aufgezeigt. So wurde insbesondere Kritik an desolaten und unzumutbaren Unterkünften laut.
Bei der Überwachung der EURO 2008 werden auch solche Polizistinnen und Polizisten im Einsatz sein, die noch kein definitives Dienstverhältnis aufweisen. Dabei stellt sich die Frage, was mit diesen KollegInnen in weiterer Folge passiert, wenn sie im Zuge polizeilicher Überwachung derart verletzt werden, dass die notwendigen Definitivstellungserfordernisse nicht mehr gegeben sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen aus diesem Grund an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wird es bei der Polizei in Salzburg und
Innsbruck zu einer Aufstockung im Hinblick auf
die Durchführung der
Fußball-Europameisterschaft 2008 kommen (Aufschlüsselung auf die
Austragungsstädte)?
Wenn ja, um wie viele zusätzliche Polizisten handelt es sich?
Wo sollen diese zum Einsatz gelangen (es wird um detaillierte Aufschlüsselung auf die
beiden Austragungsstädte gebeten)?
2.
Von welchen Dienststellen in Österreich erfolgt die Zuweisung der
unter 1. angeführten
Anzahl von Polizisten
(es wird um detaillierte Aufschlüsselung gebeten)?
3.
Wie viele österreichische Polizisten kommen bei der EURO 2008 insgesamt
zum Einsatz
(es wird um
Aufgliederung nach Polizei für den Normaldienst und Kriminaldienst sowie
Ordnungsdienstpolizei (ODP), speziell
ausgebildete Einsatzkräfte, EKO Cobra, WEGA etc.
gebeten)?
4.
Wie viele Polizisten
werden bei der EURO in Salzburg und in Innsbruck zum Einsatz
kommen (es wird um Aufgliederung nach
Polizei für den Normaldienst und Kriminaldienst
sowie Ordnungsdienstkräfte, Einsatzeinheiten, EKO Cobra, WEGA etc.
in beiden Städten
gebeten)?
5.
Werden insbesondere bei sogenannten Risikospielen in Salzburg und
Innsbruck auch Polizei-
Personalreserven
zur
Verfügung stehen?
Wenn ja, wie viele Polizisten werden dies sein (es wird um detaillierte Aufschlüsselung auf die beiden Austragungsstädte gebeten)?
6. Ist daran gedacht, Polizisten von Salzburger und Tiroler Polizeiinspektionen oder aus
anderen Bundesländern für den Einsatz bei sonstigen „EURO 2008“-Veranstaltungen in den beiden Austragungsstädten (inkl. von Public - Viewing - Veranstaltungen) abzuziehen? Wenn ja, wie viele Polizisten sollen von welchen Salzburger und Tiroler Polizeiinspektionen oder aus anderen Bundesländern für Überwachungstätigkeiten etc. bei diversen Veranstaltungen der Fußball-Europameisterschaft 2008 eingesetzt werden (es wird um detaillierte Aufschlüsselung auf die beiden Austragungsstädte gebeten)?
7. Wie soll insbesondere der aufgrund von vielen
EURO 2008-Veranstaltungen (Stadion,
Fanmeilen, Viewingpoints etc.) zu erwartende massiv erhöhte Regeldienst
(Normaldienst) in
beiden Städten absolviert werden?
Müssen Polizeiinspektionen ganztägig oder während der Nacht geschlossen werden?
8.
Wie wird sichergestellt, dass es während der EURO 2008 generell in
Österreich zu keiner
Beeinträchtigung
des „normalen" Regeldienstes in den Polizeiinspektionen und
Stadtpolizeikommanden kommt?
9.
Wie viele Polizisten werden in Salzburg und in Innsbruck während
der EURO 2008 hierfür
im jeweiligen Stadtpolizeikommando und den Polizeiinspektionen zur
Verfügung stehen (es
wird um detaillierte
Aufschlüsselung der Anzahl auf die Polizeiinspektionen und die
Stadtpolizeikommanden der beiden Austragungsstädte gebeten)?
10. Ist sichergestellt, dass es
bei der EURO zu keiner Steigerung der ohnedies schon inakzeptabel
hohen Arbeits- bzw. Stressbelastung der Polizisten in Salzburg und Tirol
(Innsbruck) kommt?
Wenn ja, wodurch?
11.
Wie lauten Ihre - auf der Gruppenauslosung basierenden - Risikoanalysen?
Welcher
Risikoeinschätzung unterliegen konkret die in Salzburg und Innsbruck
stattfindenden Spiele
und Mannschaften der Gruppe B?
12. Wie wurden die EURO-Teilnehmer der Gruppe B vom BVT bewertet?
Wie sieht aus Sicht des BVT das Gefahrdungspotential bei Fans aus diesen Ländern aus?
13. Liegt Ihnen ein für die
Fußball-Europameisterschaft 2008 betreffendes umfassendes
Einsatzkonzept für Österreich unter Beachtung aller Fangruppen
vor?
Wenn ja, wie seht dieses Einsatzkonzept konkret aus?
14.
Welcher
Durchführungserlass des BMI gibt die Vorgaben für die Sicherheits- und
Einsatzkonzepte der beiden Host-Cities?
Ersuche um Übermittlung dieses Erlasses!
15.
Wurde von Ihrem Ressort je ein spezielles regionales Einsatzkonzept
für die in Salzburg
und Innsbruck
stattfindenden Spiele der Gruppe B erarbeitet?
Wenn nein, von wem wurden dann diese Einsatzkonzepte erarbeitet?
16. Wie sehen die speziellen
regionalen Einsatzkonzepte der in Salzburg und Innsbruck
stattfindenden Vorrundenspiele der Gruppe B aus?
17. Wurde im Rahmen der Vorbereitungen auf die „Euro 2008"
eine Ressourcenanalyse bzw.
Ressourcenbewertung der Personal- und Ausrüstungs-Standards
für Salzburg und Tirol
(Innsbruck) vorgenommen?
Wenn ja: Welches Ergebnis erbrachte die Analyse der zur Verfügung stehenden personellen wie materiellen Ressourcen (Aufschlüsselung auf beide Austragungsstädte)?
Wenn nein: Aus welchen Gründen wurde eine solche Ressourcenanalyse unterlassen?
18. Wird es für die
bei der „EURO 2008" eingesetzten Exekutivkräfte eine spezielle
Dienstzeitregelung unter Beachtung der Ruhezeiten geben?
Wenn ja, wie wird sich diese konkret gestalten?
Wie stehen Sie dabei den Vorschlägen der Polizei-Gewerkschaft?
Wenn nein, aus welchen Gründen ist keine gesonderte Dienstzeitregelung der bei der Fußball-EM zum Einsatz kommenden Exekutivbeamten (d.h. Polizisten) in Abstimmung der Gewerkschaft vorgesehen?
19. Wird es zu einer Abstimmung
der Dienstzeiten der bei der Fußball-EM Dienst versehenden
Salzburger und Tiroler Polizeikräfte in Salzburg und Tirol kommen?
Wenn ja, wie sieht in beiden Städten die koordinierte Dienstzeitregelung (Gruppendienst-versus Wechseldienstsystem) aus (Aufschlüsselung auf die beiden Austragungsstädte)?
Wenn nein, warum wird eine Abstimmung der Dienstzeiten unterlassen?
20. Wie hoch werden die Mehrdienstleistungen
aller Exekutivbeamten bei EURO 2008
veranschlagt?
Mit wie vielen Überstunden wird in Salzburg und in Tirol gerechnet (Aufschlüsselung auf die beiden Austragungsstädte)?
21. Ist ein Sonderbudget aufgrund
der finanziellen Mehraufwendungen für zusätzliche
Überstunden (Mehrdienstleistungen) und Belohnungen vorgesehen?
Wenn ja, wie hoch ist dieses?
Nach welchen Kriterien sollen Belohnungen erfolgen?
22. Ist es richtig, dass
während der EURO 2008 kaum andere Sportveranstaltungen, die durch
die Exekutive überwacht werden müssten, stattfinden
können (z.B. Radrennen), da für die
Überwachung die notwendigen Polizisten fehlen?
Wenn ja, welche Veranstaltungen bzw. Sportbewerbe sind davon betroffen?
23. Ist es richtig, dass bis dato
keine umfassende Ausstattung der Ordnungs-Dienst-Polizei
(ODP) mit Vollvisierhelmen, Helmsprechgarnituren, Overalls,
Genitalschutz,
Teleskopschlagstöcken und Pfefferspraygebinden erfolgt ist?
Wenn ja, warum ist dies der Fall, und bis zu welchem Zeitpunkt sollen die unter Frage 28. angeführten Ausstattungsgegenstände jedem Beamten (ODP) für die EURO 2008 zur Verfügung stehen?
Wenn nein, wann ist dies erfolgt?
24. Welche Ausrüstungsgegenstände
müssen im Hinblick auf die Fußball-Europameisterschaft
für die Exekutive noch angeschafft werden?
25. Welche
Ausrüstungsgegenstände werden von anderen Ländern ausgeliehen?
Welche Länder
sind dies? Mit welchen Kosten ist dies verbunden?
26. Welche (schweren) Gerätschaften
(z.B. Räumfahrzeuge, Wasserwerfer etc.) sind für
Salzburg und Innsbruck vorgesehen und dort
stationiert (Ersuche um Aufzählung)?
27. Welche
sonstigen Gerätschaften müssen für die beiden
Austragungsstädte Salzburg und
Innsbruck noch
angeschafft werden (Ersuche um Aufzählung)? Welche müssen ausgeliehen
werden?
28. Ist die Funktionstüchtigkeit
des flächendeckenden Einsatzes des neuen digitalen
Funksystems gewährleistet?
Oder gibt es nicht genügend Funkgeräte für das neue System?
29. Ist eine flächendeckende Kommunikation der
Sicherheitsbehörden, Polizeikräfte und andere
Einsatzkräfte (z.B. Rettung, Feuerwehr)
bei der EURO 2008 sichergestellt?
Wenn nein, warum nicht?
30. Wie viele Funkgeräte des neuen Systems können bei der
EURO 2008 in Betrieb genommen
werden? Wie viele in Salzburg und Tirol?
Wie viele Funkgeräte werden dabei jeder EE-Gruppe zur Verfügung gestellt?
31. Welche und wie viele Transportmittel
stehen für den Polizeieinsatz in Salzburg und Tirol
während der Euro 2008 zur
Verfügung (Aufschlüsselung auf die beiden Länder bzw.
Städte)?
32. Wird in den
österreichischen Austragungsstädten berittene Polizei eingesetzt
werden?
Wenn
nein, warum nicht?
Wenn ja, in welchen Städten?
33. Wie viele DolmetscherInnen
werden bei der EURO 2008 durch das BMI eingesetzt?
Welche Kosten sind dafür veranschlagt?
34. Wo und wie
erfolgt die Unterbringung der in Salzburg und in Innsbruck eingesetzten
ausländischen
Exekutivkräfte? Welche Unterkünfte und Räumlichkeiten sind
vorgesehen
(ersuche um
Aufschlüsselung der Objekte für beide Austragungsstädte)?
35. Wo und wie erfolgt die
Unterbringung der Polizisten in Salzburg und Innsbruck?
Welche Unterkünfte und Räumlichkeiten sind Vorgesehen (ersuche um
Aufschlüsslung der
Objekte für beide Austragungsstädte)?
36. Ist es richtig, dass mit Stichtag
Ende Februar noch immer geeignete Schlafstellen/Betten
fehlten?
Wenn nein, wie wurden diese Probleme gelöst?
Wenn ja, wann wurden die Probleme gelöst sein?
37. Ist es richtig, dass
mit Stichtag Ende Februar 2008 noch immer Massenquartiere vorgesehen
waren?
Wenn nein, wie wurden diese Probleme gelöst (Aufschlüsselung auf die Austragungsstädte)? Wenn ja, wann werden diese Probleme gelöst sein?
38. Welche Kriterien wurden
für die Ausstattung der Unterkünfte insbesondere für den Nass-
und
Sanitärbereich festgelegt?
Wie sieht das Belegungskonzept aus (Ersuche um Aufschlüsselung auf die beiden Austragungsstädte)?
39. Wie werden die PolizistInnen bei
der EURO 2008 untergebracht (Ersuche um
Aufschlüsselung der Objekte für
beide Austragungsstädte)?
40. Mit welchen finanziellen
Aufwendungen für Unterkünfte (Mietkosten) sowie für
Getränke
und Verpflegung
für den Polizisten wird bei der „EURO 2008" generell zu rechnen
sein
(Aufschlüsselung auf die Austragungsstädte nach Unterkünfte und
Verpflegung)?
Mit welchen finanziellen Aufwendungen ist in Salzburg und Innsbruck (Tirol) zu rechnen?
41. Ist es richtig, dass mit
Stichtag Ende Februar 2008 noch immer kein Verpflegungskonzept
vorhanden war?
Wenn ja, wie wurden diese Probleme für die Austragungsstädte gelöst (Aufschlüsselung nach
Herkunft auf Austragungsstädte)?
Wenn ja, wann werden diese Probleme gelöst sein?
42. Ist es richtig, dass mit
Stichtag Ende Februar 2008 kein zusätzliches Personal für die
Küchen
vorgesehen war?
Wenn nein, wie wurden diese Probleme gelöst? Wenn ja, wann werden diese Probleme gelöst sein?
43. Wie viele ausländische
Polizisten werden in Österreich insgesamt während der EURO 2008
tätig sein (Aufschlüsselung auf
die Austragungsstädte)?
44. Aus welchen anderen Staaten kommen
diese Polizisten (Aufschlüsselung der Nationalitäten
auf die Austragungsstädte)?
45. Laut
Medienberichten sollen im Rahmen der „EURO 2008" rund 800 deutsche
Polizisten ihre
österreichischen
KollegInnen unterstützen. Mit welchen Kosten sind die deutschen
polizeilichen Unterstützungsleistungen veranschlagt (Gesamtkosten für
Einsatz,
Verpflegungs- und Unterbringungskosten etc.)?
46. Muss
für die deutschen Polizisten auch eine Versicherung abgeschlossen werden?
Wenn ja, was kostet
diese Versicherung?
47. Mit welchen
Kosten sind die sonstigen ausländischen polizeilichen
Unterstützungsleistungen
veranschlagt (Gesamtkosten für den Einsatz, Verpflegungs- und
Unterbringungskosten) etc.?
48. Muss auch
für alle anderen ausländischen Polizisten eine Versicherung
abgeschlossen
werden?
Wenn ja, was kostet diese Versicherung?
49. Wie viele Polizisten aus Griechenland, Schweden, Spanien und
Russland werden in den
beiden Austragungsstädten der Gruppe B eingesetzt werden (ersuche um
Aufschlüsselung auf
die beiden Austragungsstädte)?
Mit welchen Kosten ist dies verbunden (Aufschlüsselung auf die beiden Austragungsstädte)?
50. Welche Sicherheits- und Amtshandlungen dürfen von diesen
ausländischen Polizisten in
Österreich durchgeführt werden?
Welche polizeilichen „Sonderrechte" (z.B. Ausübung von Zwangsgewalt, Identitätsfeststellung) werden diesen ausländischen Polizisten konkret eingeräumt?
51. Welche Schulungsprogramme
gibt es 2008 konkret zur Vorbereitung der EURO 2008?
Wie
viele österreichische Polizisten sollen insgesamt an diesem
Schulungsprogramm
teilnehmen?
52. Welche
Ausbildungskonzepte und welche Schulungsmaßnahmen (Ausbildung) sind
für die
Ordnungsdienstpolizei
(ODP) vorgesehen?
53. Zu welchem Zeitpunkt, und in
welchen Bereichen wird die ODP geschult werden?
Wie viele Ausbildungswochen und
Ausbildungstage sind insgesamt dafür veranschlagt?
Wie viele wurden bereits durchgeführt?
54. Welche Ausbildungskonzepte und
welche Schulungsmaßnahmen (Ausbildung) sind für die
Einsatzkräfte vorgesehen?
55. Zu welchem Zeitpunkt, und in
welchen Bereichen werden diese Einsatzkräfte geschult
werden?
Wie viele Ausbildungswochen und Ausbildungstage sind dafür veranschlagt?
Wie viele wurden bereits durchgeführt?
56. Welche
Ausbildungskonzepte und welche Schulungsmaßnahmen (Ausbildung) sind
für die
PolizistInnen vorgesehen, die für den
Regel- bzw. Normaldienst in den Polizeiinspektionen
etc. vorgesehen sind?
57. Zu welchem
Zeitpunkt, und in welchen Bereichen werden diese PolizistInnen geschult
werden? Wie viele Ausbildungswochen und Ausbildungstage sind dafür
veranschlagt?
Wie viele wurden
bereits durchgeführt?
58. Welche
Ausbildungskonzepte und welche Schulungsmaßnahmen (Ausbildung) sind
für den
Kriminaldienst vorgesehen?
Wie viele wurden bereits durchgeführt?
59.
Zu welchem Zeitpunkt, und in welchen Bereichen werden diese
Kriminalbeamte geschult
werden? Wie viele
Ausbildungswochen und Ausbildungstage sind dafür veranschlagt?
Wie viele wurden bereits durchgeführt?
60. Wie lautet
die bei der „EURO 2008" zur Anwendung kommende Festnahmelogistik in
Salzburg und
Innsbruck?
61. In welcher
Form wurde für Salzburg und Innsbruck in personeller Hinsicht für den
administrativen
Mehraufwand infolge allfälliger Festnahmen Vorsorge geleistet?
Wenn nein, warum nicht?
62. Wie gestaltet sich die bei
der „EURO 2008" zur Anwendung kommende
Arrestantenlogistik in Salzburg und Innsbruck (Tirol)?
Wird es Arrestantenwagen geben?
Wenn ja, wie viele (Aufschlüsselung auf die beiden Austragungsstädte)?
63. Wie viele
Gefangenensammelstellen wird es geben (Aufschlüsselung auf die beiden
Austragungsstädte)?
64. Wie sieht der weitere Verbleib
im Polizeidienst aus, wenn PolizistInnen bei der EURO 2008
verletzt werden, die noch in keinem
definitiven Dienstverhältnis stehen?
65. Ist daran
gedacht hier mit zu schaffenden Sonderbestimmungen Härtefälle
für junge
Polizistinnen und
Polizisten zu vermeiden?
Wenn nein, warum nicht?
66. Gibt es noch Sicherheitsmängel
in und um die einzelnen EURO-Stadien?
Wenn ja, wann werden diese behoben?
Welche mussten bereits behoben werden?
67. Welche Summe ist für den Ankauf von Kameras und digitaler Bildübertragungssysteme
(Anlagen) vorgesehen, die bei der EURO 2008 zum Einsatz kommen sollen? Wie sollen diese nach der EURO 2008 verwendet werden?
68. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine Videoüberwachung
des öffentlichen Raums
vor den vier EURO Fußballstadien
erfolgen?
Wer hat diese Videoüberwachungen beantragt?
Sind diese bereits genehmigt?
Wenn nein, wann wird die Genehmigung vorliegen?
Wenn ja, welche Auflagen wurden erteilt?
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
69. Wie viele
Überwachungsanlagen bzw. Videokameras zur Überwachung des öffentlichen
Raums stehen in den vier Austragungsstädten (z.B. Public-Viewing;
Fanzonen;
Veranstaltungsplätze; ÖBB und sonstige Verkehrsmittel;
Flughäfen; Grenzübergänge) dem
BMI insgesamt zur Verfügung (jeweils Aufschlüsselung auf die vier
Austragungsstädte)?
70. Sind diese Überwachungsanlagen bzw. Videokameras in den vier
Austragungsstädten bereits
genehmigt?
Wenn nein, wann werden alle Genehmigungen vorliegen? Wenn ja, welche Auflagen wurden jeweils erteilt?
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
Wie werden diese nach der EURO 2008 verwendet?
71. Welche öffentliche
Räume (Plätze) und Straßen sollen in den beiden Host-Cities
der
Gruppe B videoüberwacht werden, wofür nach derzeitiger
Rechtslage eine Genehmigung
durch die DSK einzuholen ist (Namentliche
Nennung der Plätze und Strassen)?
Liegen dafür bereits die Genehmigungen der DSK vor?
Wenn nein, wann werden diese vorliegen?
Wenn ja, welche Auflagen wurden jeweils erteilt? Wie erfolgt die Kennzeichnung?
72. Wie viele Videokameras sollen
auf den beiden Hauptbahnhöfen Salzburg und Innsbruck
und deren Umfeld jeweils aufgestellt werden (Aufschlüsselung auf die
beiden Bahnhöfe)?
Liegen dafür bereits die Genehmigungen der Datenschutzkommission
vor?
Wenn nein, wann werden diese vorliegen?
Wenn ja, welche Auflagen wurden jeweils erteilt? Wie erfolgt die Kennzeichnung?
73. Wie viele Videokameras sollen
auf den beiden Flughäfen Salzburg und Innsbruck und deren
Umfeld jeweils aufgestellt und betrieben werden (Aufschlüsselung
auf die beiden
Flughäfen)?
Liegen dafür bereits die Genehmigungen der Datenschutzkommission vor?
Wenn nein, wann werden diese vorliegen?
Wenn ja, welche Auflagen wurden jeweils erteilt? Wie erfolgt die Kennzeichnung?
74. Wie viele Personen sind seit
ihrer Einführung in der österreichischen „Gefährderdatei"
(so genannte Hooligan-Datei) gemäß § 57 Abs. 1 Z 11 a SPG
gespeichert worden
(Aufschlüsselung
nach Geschlecht und Altersgruppen)?
Wer hat Zugriff auf diese Daten?
75. Aufgrund
welcher Rechtsgrundlage können die Daten aus dieser Hooligan-Datei an
andere
Behörden
oder ausländische Polizeidienststellen übermittelt werden?
76. Wie hoch
schätzen Sie die Anzahl der österreichischen
„Problemfans" (Fußball
Hooligans)
ein, denen in Zukunft eine Meldepflicht nach dem SPG auferlegt werden soll?
77. Nach welchen
konkreten Kriterien erfolgt durch die Polizei die Einstufung als
„Problemfan"?
78. Durch welche Maßnahmen und aufgrund
welcher Rechtsgrundlagen sollen ausländische
Hooligans vor bzw. an der österreichischen Staatsgrenze abgefangen werden
können?
79. Wie sieht das aktuelle
(überarbeitete) Sicherheitskonzept Österreichs und der Schweiz
für
die Durchführung der gemeinsamen
Fußballeuropameisterschaft (EURO 2008) konkret aus?
80.
In welcher Form und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird
im Rahmen der EURO 2008
(vor, während und nachher) der Datenaustausch und die
Zusammenarbeit mit den
Sicherheitsbehörden und der Exekutive von an der EURO 2008 teilnehmenden
EU-Staaten
sowie den Anrainerstaaten erfolgen?
81. In welcher Form
und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird im Rahmen der EURO 2008
(vor, während und nachher) der Datenaustausch und die
Zusammenarbeit mit den
Sicherheitsbehörden und der Exekutive von an der EURO 2008 teilnehmenden
Drittstaaten
erfolgen?
Welche gesetzlichen Grundlagen müssen dafür noch geschaffen werden?
82.
Wie erfolgt
der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der
einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten, um dem größer
werdenden Problem der internationalen Vernetzung und
Absprachen von
„Problemfans" entgegenzutreten (z.B. über Internet)?
83.
Welche konkrete Rechtsgrundlage liegt diesem Informations- und
Datenaustausch
zugrunde?
Welche Daten können dabei ausgetauscht bzw. von Österreich an Behörden anderer Staaten übermittelt werden?
84. Wie erfolgt die Zusammenarbeit
zwischen den Fußballinformationsstellen der einzelnen
Mitgliedsstaaten?
Wie erfolgt sie im Rahmen der EURO 2008 mit den Informationsstellen der an der EURO 2008 teilnehmenden Staaten?
85. Sind aus Ihrer Sicht noch
legislative Maßnahmen der einzelnen Landesgesetzgeber zur
einwandfreien Abwicklung von Public
Viewing Veranstaltungen bei der EURO 2008
notwendig (z.B. Veranstaltungsgesetze, Landespolizeigesetze)?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen wurden bereits seitens des BMI den Behörden der beiden Bundesländer jeweils empfohlen (Ersuche um Darstellung der Empfehlungen)?
86.
Wie werden Sie außerhalb der Fußballstadien und der Public
Viewing Zentren die
öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten
(z.B. in der Getreidegasse in Salzburg)?
Welche
allgemeinen Maßnahmen werden bei Übergriffen und Rowdytum ergriffen?
87.
Welche konkreten Vorkehrungen wurden vom BMI insbesondere in den Euro-
Austragungsstädten Wien, Klagenfurt, Innsbruck und Salzburg getroffen?
Wie
sehen die Sicherheitskonzepte für die Austragungsstädten aus?
88. Welche weiteren Erlässe
oder Richtlinien wurden durch das BMI für die EURO 2008
bereits erlassen? Welche sind noch geplant?
89. An welchen Plätzen,
Straßen etc. der beiden Austragungsstädte Salzburg und Tirol wird
während der EURO ein befristetes - oder
zeitlich nicht befristetes - Alkoholverbot
verordnet werden?
Wenn nein, warum nicht?
90. Wie sehen in beiden Städten die geplanten Regelungen im Detail aus?
91. Wie sieht
das Sicherheitskonzept für die ÖBB und das der
Nahverkehrseinrichtungen in den
Austragungsstädten
Salzburg und Innsbruck konkret aus?
92. Wie viele MitarbeiterInnen von privaten Sicherheitsunternehmen (so genannte private Ordnungskräfte) werden aus Sicht des Innenressorts zur Unterstützung der Polizei bei der Durchführung der EURO 2008 eingesetzt werden müssen?
Wo können diese eingesetzt werden (Aufschlüsselung auf die Austragungsstädte)?
93. Wie viele
davon werden zur Abwicklung der Europameisterschaftsspiele in und um Fußballstadien
jeweils eingesetzt (Aufschlüsselung der Anzahl auf die
Veranstaltungsstädte)?
94. Wie viele
davon müssen insgesamt bei der Abwicklung von Public-Viewing
Veranstaltungen in Österreich eingesetzt werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
95. Welche konkreten Qualifikationen müssen MitarbeiterInnen aus dem Bereich des privaten Sicherheitsgewerbes aufweisen, die im Rahmen der EURO 2008 bei Public-Viewing- Veranstaltungen eingesetzt werden?
Wie und nach welchen Kriterien werden diese dafür ausgebildet?
96. Wurden besondere Regelungen zur VISA-Erteilung im Rahmen der EURO 2008 für Besucher aus Drittstaaten (z.B. Russland) getroffen?
Wenn nein, warum nicht?