4074/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gaßner

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend unzumutbare SchülerInnenbeförderung

Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde für eine Gruppe von SchülerInnen, die in Rechberg (OÖ)
wohnhaft sind und in Saxen die Musikhauptschule besuchen, der Transport von und zur Schule von
Gelegenheits- auf Linienverkehr umgestellt. Begr
ündet wurde das seitens des für die Genehmigung
der Freifahrt zuständigen Finanzamtes in Linz durch die Gesetzeslage, die eine eindeutige
Vorrangstellung des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Gelegenheitsverkehr vorsieht. Seitens des
Finanzamtes wird betont, dass bereits im Juni 2007 Gespr
äche zur Klärung der Lage mit allen
Beteiligten stattgefunden hätten - allerdings ohne die betroffenen Eltern.

Die Umstellung der Schülerbeförderung bringt erhebliche Nachteile mit sich: der Weg ist länger,
gefährlicher und äußerst beschwerlich. Die Unregelmäßigkeiten und Verspätungen in den benutzten
öffentlichen Verkehrsmitteln führen außerdem zu häufigem Zuspätkommen zum Unterricht.
Vor der Umstellung mussten die betroffenen Sch
ülerInnen den Schulbus im Gelegenheitsverkehr im
Ortszentrum von Rechberg um 06.30 Uhr erreichen. Dieser fuhr auf direktem Weg nach Saxen, wo
die Kinder um ca. 07.00 direkt bei der Hauptschule ausstiegen. Es blieben ca. 45 Minuten für die
Kinder, um sich umzuziehen und sich auf den Unterreicht vorzubereiten. Der Transport selbst war
sicher, die Kinder hatten Sitzpl
ätze und ausreichend Platz für ihre Schultaschen und teils sperrigen
Musikinstrumente.

Seit der Umstellung führt der Weg per Bus von Rechberg nach Perg und von dort mit dem Zug nach
Saxen. Abfahrt in Rechberg ist um 06.31 Uhr und damit ziemlich zeitgleich mit dem früheren
Gelegenheitstransport. Ankunft am Bahnhof Perg ist um 07.05, die Weiterfahrt per Zug um 07.14 Uhr.
Planankunft am Bahnhof in Saxen ist 07.31. Diese Ankunftszeit wird jedoch regelm
äßig überschritten.
Der dann nötige, kürzeste Weg zur Schule, der querfeldein über ein Feld führt (!), macht das
Überqueren der stark befahrenen und unfallträchtigen B3 nötig. Das Finanzamt veranschlagt für
diesen Weg fünf Minuten, was von den SchülerInnen mit der Belastung durch Schultaschen und
Musikinstrumenten in dieser Zeit nicht zu bewältigen ist, auch wenn sie - gezwungen durch die
häufigen Verspätungen - halb laufend Richtung Schule hetzen, wo sie bestenfalls knapp vor
Unterrichtsbeginn um 07.45 Uhr eintreffen. Zeit fürs Umziehen und Vorbereiten auf den Unterreicht
bleibt nicht.

 


Hinzu kommt, dass die SchülerInnen meist während der ganzen Strecke, die sie in öffentlichen
Verkehrsmitteln zubringen, keinen Sitzplatz haben. Sowohl Bus als auch Zug sind an den jeweiligen
Einstiegstellen so
überfüllt, dass schon das Einsteigen, noch dazu mit sperrigen Musikinstrumenten,
schwierig ist. Der Transport mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist daher wesentlich gefährlicher.

Während das Finanzamt die 45 Minuten Wartezeit in der Schule in die Wegzeit mit einberechnet und
somit zu dem Schluss kommt, dass beide Transportvarianten gleich viel Zeitaufwand erfordern, macht
es f
ür die betroffenen SchülerInnen einen beachtlichen Unterschied, ob sie diese Zeit damit
verbringen sich auf den Unterricht vorzubereiten oder in Bus oder Zug eingeklemmt stehen oder an
Haltestellen warten müssen.

Aus der Unberechenbarkeit der Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel entstehen den
SchülerInnen außerdem erhebliche Nachteile im Unterricht, den sie abgehetzt und müde beginnen. In
manchen F
ällen war es SchülerInnen zum Beispiel nicht möglich, zu Schularbeiten, die in der ersten
Unterrichtseinheit stattfanden, pünktlich zu erscheinen!

Für den Heimweg ergeben sich je nach Unterrichtsende verschiedene Möglichkeiten der Rückfahrt,
wobei ein paar Kinder entweder wieder den Umweg über Perg mit einer Fahrtdauer von 1 Stunde und
50 Minuten in Kauf nehmen, oder im Ortgebiet von M
ünzbach, wo nicht einmal ein Wartehäuschen
vorhanden ist, eine Stunde auf die Weiterfahrt per Bus warten müssen.

Der Bundesminister für Finanzen hat in der Anfragebeantwortung 3218/AB darauf hingewiesen, dass
mit der Vollziehung der im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) geregelten
Schülerfreifahrten und Schulfahrtbeihilfen" die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betraut ist und das zust
ändige Finanzamt beauftragen kann. Die in der Anfrage angeführten Punkte
stellen grundsätzliche rechtliche Fragen der Vollziehung des FLAG dar und fallen daher in den
Zuständigkeitsbereich des BMGFJ.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit,
Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1.               Warum macht die Gesetzeslage es im Schuljahr 2007/08 unmöglich, den Gelegenheitsverkehr
zwischen Rechberg und der Musikhauptschule Saxen aufrechtzuerhalten, obwohl das bis zum
Schuljahr 2006/07 problemlos möglich war?

2.               Wie kommt es, dass der zulässige Höchstbetrag für die Freifahrt von derzeit 1.643 Euro pro
SchülerIn und Schuljahr nun überschritten wird, was bisher nicht der Fall war?


3.      Warum wurden die betroffenen Eltern nicht zu dem Infogespräch eingeladen, an dem laut Brief
des Finanzamtes an die Eltern vom 8. November 2007 alle involvierten Personen" teilnahmen?
Sind die Eltern nicht involviert?

4.      Laut Merkblatt des Finanzamtes Linz sind SchülerInnenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr nur
dann  einzurichten, wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
Beurteilen Sie öffentliche Verkehrsmittel zum SchülerInnentransport als geeignet, wenn die
betroffenen SchülerInnen frühestens eine Minute vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude
erreichen können?

5.              Ist es für die Beurteilung der Eignung" eines öffentlichen Verkehrsmittels nur nötig, den offiziellen
Fahrplan zu berücksichtigen, oder auch die tatsächlichen Gegebenheiten, d.h. durch Überlastung
in den Sto
ßzeiten regelmäßigen Verspätungen?

6.              Ist es  SchülerInnen zuzumuten, zu Terminen,  die  der Leistungsbeurteilung  dienen  (z.B.
Schularbeiten), zu spät zu kommen oder zumindest immer damit rechnen zu müssen, es gar nicht
p
ünktlich schaffen zu können?

7.              Wie begründen Sie, dass an die 100 Kinder und Jugendliche in Bussen mit 58 Sitzplätzen legal
transportiert werden dürfen, während für den Privatbereich - erfreulicherweise - mittlerweile
strenge Auflagen für den sicheren Transport gerade von Kindern gelten?

8.              Werden Sie eine Überprüfung veranlassen und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen
den Gelegenheitsverkehr im Interesse der Sicherheit der Kinder wieder einführen?