4074/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gaßner
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend unzumutbare SchülerInnenbeförderung
Mit
Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde für eine Gruppe von SchülerInnen,
die in Rechberg (OÖ)
wohnhaft sind und in Saxen die Musikhauptschule besuchen, der Transport von und
zur Schule von
Gelegenheits- auf Linienverkehr umgestellt. Begründet wurde das seitens des für die Genehmigung
der Freifahrt zuständigen Finanzamtes in Linz durch die
Gesetzeslage, die eine eindeutige
Vorrangstellung des öffentlichen
Verkehrs gegenüber dem Gelegenheitsverkehr vorsieht. Seitens des
Finanzamtes wird betont, dass bereits im
Juni 2007 Gespräche
zur Klärung der Lage mit allen
Beteiligten
stattgefunden hätten - allerdings ohne die
betroffenen Eltern.
Die
Umstellung der Schülerbeförderung bringt erhebliche Nachteile mit
sich: der Weg ist länger,
gefährlicher und äußerst beschwerlich. Die Unregelmäßigkeiten und Verspätungen in den benutzten
öffentlichen Verkehrsmitteln führen außerdem
zu häufigem Zuspätkommen zum Unterricht.
Vor der Umstellung mussten die betroffenen
SchülerInnen den Schulbus im
Gelegenheitsverkehr im
Ortszentrum von
Rechberg um 06.30 Uhr erreichen. Dieser fuhr auf direktem Weg nach Saxen, wo
die Kinder um ca.
07.00 direkt bei der Hauptschule ausstiegen. Es blieben ca. 45 Minuten für die
Kinder, um sich
umzuziehen und sich auf den Unterreicht vorzubereiten. Der Transport selbst war
sicher, die Kinder hatten Sitzplätze und ausreichend Platz für ihre Schultaschen und teils sperrigen
Musikinstrumente.
Seit
der Umstellung führt der Weg per Bus von
Rechberg nach Perg und von dort mit dem Zug nach
Saxen. Abfahrt in
Rechberg ist um 06.31 Uhr und damit ziemlich zeitgleich mit dem früheren
Gelegenheitstransport. Ankunft am
Bahnhof Perg ist um 07.05, die Weiterfahrt per Zug um 07.14 Uhr.
Planankunft am Bahnhof in Saxen ist 07.31.
Diese Ankunftszeit wird jedoch regelmäßig überschritten.
Der dann nötige, kürzeste Weg zur Schule, der querfeldein über ein Feld führt (!), macht das
Überqueren der stark befahrenen
und unfallträchtigen B3 nötig. Das Finanzamt veranschlagt für
diesen Weg fünf Minuten, was von den SchülerInnen mit der Belastung durch
Schultaschen und
Musikinstrumenten
in dieser Zeit nicht zu bewältigen
ist, auch wenn sie - gezwungen durch die
häufigen Verspätungen - halb laufend Richtung Schule
hetzen, wo sie bestenfalls knapp vor
Unterrichtsbeginn
um 07.45 Uhr eintreffen. Zeit fürs Umziehen und Vorbereiten auf den Unterreicht
bleibt nicht.
Hinzu
kommt, dass die SchülerInnen meist während der ganzen Strecke, die sie in öffentlichen
Verkehrsmitteln
zubringen, keinen Sitzplatz haben. Sowohl Bus als auch Zug sind an den
jeweiligen
Einstiegstellen so überfüllt, dass schon das Einsteigen, noch
dazu mit sperrigen Musikinstrumenten,
schwierig ist. Der Transport mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln ist daher wesentlich gefährlicher.
Während das Finanzamt die 45 Minuten
Wartezeit in der Schule in die Wegzeit mit einberechnet und
somit zu dem Schluss kommt, dass beide
Transportvarianten gleich viel Zeitaufwand erfordern, macht
es für die betroffenen SchülerInnen einen beachtlichen
Unterschied, ob sie diese Zeit damit
verbringen sich
auf den Unterricht vorzubereiten oder in Bus oder Zug eingeklemmt stehen oder
an
Haltestellen warten müssen.
Aus
der Unberechenbarkeit der Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel
entstehen den
SchülerInnen außerdem
erhebliche Nachteile im Unterricht, den sie abgehetzt und müde
beginnen. In
manchen Fällen war es SchülerInnen zum Beispiel nicht möglich, zu Schularbeiten, die in der
ersten
Unterrichtseinheit stattfanden, pünktlich
zu erscheinen!
Für den Heimweg ergeben sich je nach
Unterrichtsende verschiedene Möglichkeiten der Rückfahrt,
wobei ein paar Kinder entweder wieder
den Umweg über Perg mit einer Fahrtdauer von 1 Stunde und
50 Minuten in Kauf nehmen, oder im Ortgebiet
von Münzbach, wo nicht einmal ein
Wartehäuschen
vorhanden ist, eine Stunde auf die
Weiterfahrt per Bus warten müssen.
Der Bundesminister für
Finanzen hat in der Anfragebeantwortung 3218/AB darauf hingewiesen, dass
„mit der Vollziehung der im
Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) geregelten
Schülerfreifahrten
und Schulfahrtbeihilfen" die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie und Jugend
betraut ist und das zuständige Finanzamt beauftragen kann. Die
in der Anfrage angeführten
Punkte
stellen grundsätzliche rechtliche Fragen der
Vollziehung des FLAG dar und fallen daher in den
Zuständigkeitsbereich
des BMGFJ.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit,
Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1.
Warum
macht die Gesetzeslage es im Schuljahr 2007/08 unmöglich, den Gelegenheitsverkehr
zwischen Rechberg und der Musikhauptschule Saxen aufrechtzuerhalten, obwohl das
bis zum
Schuljahr 2006/07 problemlos möglich
war?
2.
Wie kommt
es, dass der zulässige Höchstbetrag für die Freifahrt von derzeit 1.643 Euro
pro
SchülerIn und
Schuljahr nun überschritten wird, was bisher nicht der Fall war?
3. Warum wurden die betroffenen
Eltern nicht zu dem Infogespräch eingeladen, an dem laut Brief
des Finanzamtes an
die Eltern vom 8. November 2007 „alle involvierten Personen" teilnahmen?
Sind die Eltern nicht involviert?
4. Laut Merkblatt des Finanzamtes
Linz sind SchülerInnenfreifahrten im
Gelegenheitsverkehr nur
dann
einzurichten, wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
Beurteilen Sie öffentliche Verkehrsmittel zum SchülerInnentransport als geeignet, wenn
die
betroffenen SchülerInnen frühestens eine Minute vor
Unterrichtsbeginn das Schulgebäude
erreichen können?
5.
Ist es für die Beurteilung der „Eignung" eines öffentlichen Verkehrsmittels nur nötig, den offiziellen
Fahrplan zu berücksichtigen,
oder auch die tatsächlichen Gegebenheiten, d.h. durch Überlastung
in den Stoßzeiten regelmäßigen Verspätungen?
6.
Ist
es SchülerInnen zuzumuten, zu Terminen,
die der Leistungsbeurteilung dienen (z.B.
Schularbeiten), zu spät zu
kommen oder zumindest immer damit rechnen zu müssen, es gar
nicht
pünktlich schaffen zu können?
7.
Wie begründen Sie, dass an die 100 Kinder und
Jugendliche in Bussen mit 58 Sitzplätzen legal
transportiert
werden dürfen, während für den Privatbereich - erfreulicherweise
- mittlerweile
strenge Auflagen für
den sicheren Transport gerade von Kindern gelten?
8.
Werden Sie
eine Überprüfung veranlassen und bei Vorliegen
entsprechender Voraussetzungen
den Gelegenheitsverkehr im Interesse
der Sicherheit der Kinder wieder einführen?