4076/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „Doping & Gesundheitsgefahrdung - Kontrollen nach dem AMG im Jahr 2007"

Mit der AB 731/XXIII.GP vom 25.06.2007 wurden durch den Herrn Bundeskanzler die Fragen
des Fragestellers zur gleichlautenden Anfrage für das Jahr 2006 beantwortet.
Sowohl national wie auch international hat sich aber 2007 bei den Problemen an der
„Dopingfront“ gegenüber dem Jahr 2006 wenig zum Positiven geändert, wie neue medizinische
Problemstellungen, internationale Medienberichte über Dopingfälle (Blutdoping) und
organisierten Dopinghandel (z.B. Spanien, Deutschland) sowie die aktuellen Diskussionen in
Deutschland und Österreich 2007 und 2008 zeigen. Die Diskussion hat daher an Heftigkeit
zugenommen, wie nachstehende Beispiele zeigen:

•     Im März 2008 ist dem deutschen Zoll der bisher größte Schlag gegen den illegalen Handel
mit Doping- und Potenzmitteln gelungen. Die Zollfahnder beschlagnahmten bei landesweiten

      Durchsuchungen insgesamt an die 1,3 Tonnen verbotener Substanzen im Wert von rund
800.000 Euro, wie die Staatsanwaltschaft Kiel und die Zollfahndung Hamburg mitteilten.
Dabei stellte sich heraus, dass mindestens zehn Tonnen illegaler Arzneimittel in Verkehr
gesetzt wurden. Der Hauptverdächtige mit österreichischem Wohnsitz, sitzt seit Februar in
Untersuchungshaft.

Bei den Durchsuchungen in Hamburg und Schleswig-Holstein, sowie bei Berlin und am
Frankfurter Flughafen seien neben 744 Kilogramm verschiedener Anabolika und 500
Kilogramm eines Potenzmittels umfangreiche Geschäftsunterlagen beschlagnahmt worden,
die „auf einen schwunghaften Handel" seit mindestens drei Jahren hindeuten. (APA 11.
März 2008)

•     Im September 2007 hat die deutsche Polizei bei einer internationalen Großrazzia in 10
deutschen Städten (z.B. Köln, Hamburg) gegen den illegalen Handel mit Anabolika und
gefälschten Medikamenten in Deutschland rund 50 Liter Dopingsubstanzen sowie
zehntausende Kapseln und Tabletten sichergestellt.


Fünf Untergrundlabors wurden ausgehoben, die zur Herstellung von Anabolika und weiteren
Dopingmitteln, sowie gefälschten Arzneimittel dienten sowie Wohnungen und
Geschäftsräume durchsucht.

Gleichzeitig gab es dazu auch in den USA, Kanada, Mexiko, Schweden, Polen, Spanien,
Israel und Australien Hausdurchsuchungen. Dem deutschen BKA zufolge waren die
Anabolika nicht für den Spitzensport, sondern vor allem für den nicht-professionellen
Breitensport gedacht. Für den illegalen Vertrieb haben sich in einigen europäischen Ländern
bereits eigene Handelsstrukturen entwickelt.

Aufgrund dieser Großrazzia wurden allein in Deutschland insgesamt elf Strafverfahren
anhängig gemacht. Nach Angaben des deutschen Bundeskriminalamts war die Großrazzia
Teil internationaler Ermittlungen, die unter dem Titel „Raw Deal“ von US-amerikanischen
Strafverfolgungsbehörden initiiert wurden. Dabei wurden weltweit in mehr als 100
Ermittlungen illegale Untergrundlabore zur Herstellung von Anabolika, sonstigen
Dopingmitteln und gefälschten Arzneimitteln ausgehoben.

Die für uns zentrale Frage ist allerdings, warum Österreich bei dieser internationalen
Razzia im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten nicht eingebunden war.

           Massiv die Vorwürfe gegen Ärzte der Freiburger Universitätsklinik in Deutschland. Seit
1993 soll in Freiburg systematisch gedopt worden sein. Eine dreiköpfige
Untersuchungskommission, der Freiburger Universitätsklinik hat dazu einen
Zwischenbericht Mitte März 2008 veröffentlicht. Dieser deutet auf systematisches Doping
beim Radteam T-Mobile durch Angestellte der Universitätsklinik Freiburg hin, zuerst mittels
eines speziellen Arzneimittelmix, dann mit EPO, zuletzt durch Blutdoping. Ärzte erhielten
von Rennställen Zahlungen für diese illegalen Dopingpraktiken.

           In Österreich (aber auch in Deutschland) wurden namhafte Spitzensportler des Dopings
verdächtigt und beschuldigt, organisiertes Blutdoping betrieben zu haben, wobei zu diesen
Vorwürfen allerdings bis heute noch keine konkreten Beweise vorgelegt wurden. Im Umfeld
des Wiener Instituts „Humanplasma“ sollen - so die Vorwürfe - über 30 Sportler
Blutdoping betrieben haben. Dabei sollen Radfahrer, Biathleten, Skilangläufer, Fußballer
und Schwimmer aus Österreich und Deutschland sollen zu den Kunden dieses Wiener
Blutlabors gezählt haben, und in Wien Bluttransfusionen erhalten haben. Die Leitung von
„Humanplasma“ hat sofort jede Verwicklung in diese Blutdopingaffäre ausgeschlossen.


Öffentlich bekannt wurde der Name von Humanplasma durch ein Schreiben von Dick Pound
(WADA) an StS Reinhold Lopatka, das auch Medien abdruckten. Ausgelöst hat dieses
WADA-Schreiben der Bericht des Disziplinarausschusses des ÖSV, der nach den
Dopingvorfällen in Turin eingerichtet wurde.

•      In weiterer Folge wurden in einer anonymen Anzeige beim Bundeskriminalamt 31 in- und
ausländische Sportler (darunter 16 Österreicher) des Versicherungsbetruges im
Zusammenhang mit Blutdoping beschuldigt. Drei österreichische Transfusionsmediziner
sollen in den vergangenen Jahren in Wien (seit 2000) und Linz systematisch Blutdoping
betrieben haben und dies bis heute fortsetzen. Die Ermittlungen werden die zuständigen
Behörden noch Monate beschäftigen, Unterlagen aus Turin wurden angefordert.

Die im Februar 2008 durch einzelne Medien namentlich genannten Sportler haben diese
Beschuldigungen als reine Verleumdung zurückgewiesen und Schadenersatzklagen, sowie
Strafanzeigen gegen Unbekannt angekündigt. Auch die betroffenen Sportverbände - in
Deutschland wie in Österreich - wiesen die Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück. Die
Staatsanwaltschaft Wien teilte Mitte März mit, dass Ermittlungen des Bundeskriminalamtes
wegen des Verdachtes des Betruges laufen.

           Bei der WADA-Tagung Ende Februar 2008 wurde insbesondere der Missbrauch von
therapeutischen Ausnahmegenehmigungen heftig diskutiert und regulierende Maßnahmen
angekündigt. Klassisches Beispiel dafür sind die vielen „Asthma-Leidenden“ im
Ausdauersport (z.B. Skilanglauf). Die medizinischen Ausnahmegenehmigungen sollen daher
international durch die WADA neu geregelt werden.

           Für die Wissenschaft ist unbestritten, dass Gendoping möglich ist und möglicherweise
bereits praktiziert wird. Die Nebenwirkungen sind ungeklärt auch der Nachweis von
Gendoping ist äußerst schwierig.

Neu ist allerdings, dass zunehmend versucht wird, in die molekularen Reaktionsketten des
Körpers einzugreifen (Privatdozent Patrick Diel), körpereigene Substanzen werden
manipuliert. Besonders problematisch ist es, wenn die Verarbeitung einer genetischen
Information einer Zelle verändert werden soll. Das Eiweiß „Myostatin“ beispielsweise ist als
negativer Regulator für das Muskelwachstum verantwortlich. „Myostatinhemmer“ wurden
bereits für die Medizin gegen die Duchenne-Muskeldystrophie entwickelt und eingesetzt.
Medizinische Indikationen sind beispielsweise altersbedingter Muskelschwund, Diabetes
II
und Antiaging.


Somit sind Myostatinhemmer auch für gesunde Menschen anwendbar, was den
Pharmafirmen einen millionenfachen Verkauf sichert. Dieser medizinische Fortschritt kann
damit auch zur Leistungssteigerung im Sport missbraucht werden. Der Einsatz dieser
Myostatinhemmer zu Dopingzwecken führt zu ungehemmten Muskelzuwachs und
Kraftzuwachs.

Die öffentliche Dopingdebatte hat sich in Österreich nach diesen Dopingvorwürfen
(Blutdoping) gegenüber dem Wiener Blutplasmalabor „Humanplasma“ und SportlerInnen
(die Kunden von Humanplasma gewesen sein sollten) verschärft. Gesetzesverschärfungen
und zusätzliche strafrechtliche Regelungen wurden eingefordert.

Der Ministerrat hat daher am 20. Februar 2008 ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Doping
im Sport beschlossen. Dem ging ein Vierparteienantrag im Nationalrat voraus, der u.a. eine
Besitzstrafbarkeitsregelung vorsieht.

Aus systematischen Gründen werden einerseits dieselben Fragen wie 2007 wieder gestellt, um
die aktuellen Zahlen zu erhalten sowie zusätzliche Fragen, die sich nun aus der aktuellen
internationalen und nationalen Diskussion ergeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.         Wie viele Personen des Bundeskanzleramtes waren 2007 als Organe im Sinne von § 68a
AMG tätig (Aufschlüsselung der Personenanzahl)?

Wie viele sind es 2008?

2.         Wie viele beauftragte Sachverständige waren 2007 im Sinne von § 68a AMG tätig
(Aufschlüsselung der Personenanzahl)?

Wie viele sind es 2008?

3.         Wie viele Kontrollen wurden 2007 in Räumen von Vereinen oder anderen juristischen oder
natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der Förderung der Gesundheit oder
Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios,
Sportplätze und Sporteinrichtungen) durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Örtlichkeiten und Bundesländer)?

Wie viele davon konkret in Fitnessstudios?

Wer führte dabei konkret diese Kontrollen jeweils durch?


4.          Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?

Welche Maßnahmen und Sanktionen wurden aufgrund jeweils welcher Rechtsgrundlage
ergriffen?

5.          Wie viele und welche Nahrungsergänzungsmittelproben wurden 2007 in Räumen von
Vereinen oder anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des
Sports oder der Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei
Sportveranstaltungen, Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze und
Sporteinrichtungen) gezogen (Ersuche um Aufschlüsselung auf NEM, Örtlichkeiten und
Bundesländer)?

Wie viele davon konkret in Fitnessstudios?

Durch wen wurden dabei konkret die Proben gezogen?

6.                                      Wie viele und welche Nahrungsergänzungsmittelproben, die in Räumen von Vereinen oder
anderen juristischen oder natürlichen Personen, die der Ausübung des Sports oder der
Förderung der Gesundheit oder Fitness gewidmet sind oder bei Sportveranstaltungen,
Wettkämpfen (z.B. Fitnessstudios, Sportplätze und Sporteinrichtungen) gezogen wurden,
wurden 2007 auf Prohormone und andere verbotene Stoffe untersucht (Ersuche um
Aufschlüsselung auf NEM, Chargennummer, Örtlichkeiten und Bundesländer)?

7.                                      Welche Prohormone und sonstige „verbotene" Stoffe wurden nach Analysen in diesen NEM
nachgewiesen (ersuche um namentliche Bekanntgabe der NEM, Stoffe und jeweils
Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

Wo, wie und von wem wurden diese NEM verkauft?

8.                                      In wie vielen Fällen und bei welchen NEM wurden Prohormone etc. oder sonstige
verbotene Stoffe im Rahmen von Analysen festgestellt (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der einzelnen NEM, Chargennummer, Prohormone und sonstige verbotene
Stoffe, sowie Herkunftsland)?

9.                                      Welche konkreten behördlichen Maßnahmen wurden 2007 aufgrund dieser Maßnahmen
(z.B. Analysen) durch das Bundeskanzleramt ergriffen?

Wie viele Anzeigen wurden in diesem Zusammenhang erstattet?

Wie viele Anzeigen wurden gegenüber Betreiber von Fitnessstudios oder deren

Mitarbeiter erstattet?

10.        Wie viele Hausdurchsuchungen wurden in diesem Zusammenhang durch das
Bundeskanzleramt (z.B. durch Organe oder beauftragte Sachverständigte) im Jahr 2007
beantragt?

Wie viele wurden durchgeführt?

Wie viele Hausdurchsuchungen wurden davon in Fitnessstudios etc. durchgeführt?

11.        Wurde als Ergebnis von beauftragten Hausdurchsuchungen illegale Produkte
bescheidmäßig beschlagnahmt, ein Rückruf von Produkte angeordnet oder ein
Untersagungsbescheid ausgesprochen?

Wenn nein, warum nicht?

12.        Wenn ja, wer bzw. welche Behörde hat derartige Maßnahmen (z.B. Anzeigen) bzw.
Bescheide aufgrund welcher Rechtsgrundlage erlassen (ersuche um namentliche
Bekanntgabe der zuständigen Behörde, Rechtsgrundlage, betroffene NEM und deren
Chargennummer, sowie Herkunftsland)?


13.       Wie viele dieser Bescheide erwuchsen in Rechtskraft?

Gegen wie viele dieser Bescheide wurde ein Rechtsmittel ergriffen?
Wie viele dieser Verfahren sind abgeschlossen, wie viele noch offen?

14.                          Halten Sie die Regelung von § 68aAMG, nach der beauftragte Sachverständige des
Bundeskanzleramtes diese Kontrollen vorzunehmen haben, für sinnvoll oder soll diese
Kontrolle mittelfristig an andere Behörden oder eigene Einrichtungen (z.B. eigene
Dopingpolizei) übertragen werden?

15.                          Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden von den
zuständigen Organen bzw. Sachverständigen 2007 erstattet (Aufschlüsselung
Landesgerichte bzw. StA)?

16.                          Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

17.                          Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden von den
zuständigen Organen bzw. Sachverständigen 2007 erstattet (Aufschlüsselung auf Gerichte
bzw. StA)?

18.                          Welche Stoffe bzw. Produkte (NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

19.                          Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass von 21 gerichtlichen Strafanzeigen nach § 84a AMG
in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 19 Strafanzeigen zurückgelegt und nicht
weiter verfolgt wurden?

Was waren die Gründe dafür?

20.       Wurden von den zuständigen Organen bei Anzeigen nach § 84 a AMG auch Delikte nach
dem StGB angezeigt (z.B. Körperverletzung, Gesundheitsgefährdung)?

Wenn ja, wie viele?

Wenn ja, welche Tatbestände und Produkte betrafen diese Strafanzeigen (Ersuche um

namentliche Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

21.       Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden von den zuständigen Organen bzw.
Sachverständigen 2007 nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) Anzeigen erstattet
(Aufschlüsselung auf BH)?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden

Sicherheitsbehörden (z.B. Bundeskriminalamt) in Österreich und in den anderen Staaten

ergriffen?

Welche und wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden erstattet?

22.       Ist nach Informationen des BKA das mehrere Produkte aus verschiedenen Herkunftsländern
umfassende Verfahren mit dem Verdacht des zusätzlichen Betruges (d.h. verfälschte
Produkte) bereits abgeschlossen worden (AB 731/XXIII. GP)?

Wenn nein, wie ist der Stand des Verfahrens?
Wenn ja, welche Länder waren davon betroffen?

23.       Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Strafanzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?


24.      Wurden 2007 im Auftrag von anerkannten Sportfachverbänden (BSO-Mitglieder)
Nahrungsergänzungsmittel in Seibersdorf auf verbotene Stoffe wie, Prohormone etc.
untersucht?

Welche Produkte und wie viele Chargen der einzelnen Produkte wurden dabei jeweils
untersucht?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche NEM mit welcher Chargennummer wurden untersucht?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf NEM und
Chargennummer)?

m wie vielen Untersuchungen von NEM wurden Dopingstoffe und sonstige verbotene
Stoffe festgestellten bzw. nachgewiesen?

Welche Stoffe bzw. welche Überschreitungen wurden nachgewiesen?
Welche NEM betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der NEM und
Chargennummer)?

Welche Maßnahmen wurden durch die betroffenen Sportverbände vorgenommen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden daher durch die dafür zuständigen Organen des
BKA nach § 68 AMG vorgenommen?

Wurden diese NEM im Anti-Doping Labor im Austrian Research Center untersucht?
Wenn nein, wo dann?

28.            Wie viele Sportler/Innen haben sich jeweils nach einem positiven Dopingbefund im Jahr
2007 auf die Einnahme eines NEM berufen (ersuche um Aufschlüsselung auf Anzahl der
Sportler und zuständiger Sportverband)?

29.            Zu welchen sportrechtlichen Konsequenzen (z.B. Sperre) bei den SportlerInnen führten
jeweils diese positiven Dopingbefunde (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Sportler und jeweils zuständiger Sportverband)?

30.                           Welche Maßnahmen wurden gegenüber Herstellern, Importeuren oder Händlern von NEM
bzw. gegenüber Sportverbänden durch die dafür zuständigen Organen bzw. beauftragten
Sachverständigen des BKA ergriffen, wenn deren Produkte (NEM) verunreinigt waren
und zu einem positiven Dopingbefund bei SportlerInnen führten?

31.                           Wurden 2007 durch die zuständigen Organe bzw. beauftragten Sachverständigen des BKA
Web-Seiten (Online-Anbieter) beobachtet und kontrolliert, in denen Dopingmittel,
Arzneimittel, Tierarzneimittel, Anabolika oder (verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel
angeboten und in weiterer Folge möglicherweise eingeführt bzw. in Österreich in Verkehr
gebracht wurden?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten bislang diese

Kontrollen (d.h. Internet-Marktbeobachtung)?

32.       Wurden im Rahmen der Aufsicht im Jahr 2007 auch Probennahmen (d.s. Testkäufe) bei
Online-Anbietern durch Organe bzw. beauftragte Sachverständigte zum Schutz der
SportlerInnen vor Gesundheitsgefährdung und positiven Dopingbefund durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?

Gibt es eine Rechtsgrundlage, die derartige Probennahmen durch das BKA im Zuge der

Aufsicht nach dem AMG etc. ausschließt?

Wenn ja, welche Websites, Anbieter und Produkte betraf dies konkret?

Welche Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe der

Websites, Anbieter sowie der Produkte mit Chargennummer mit Herkunftsland)?


33.       Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Ermittlungen?

Zu welchen Konsequenzen und behördlichen Maßnahmen führten diese Ergebnisse?

34.       Wie viele gerichtliche Anzeigen wurden erstattet?

Wie viele verwaltungsstrafrechtliche Anzeigen wurden in diesem Zusammenhang erstattet?

35.                           Wie oft wurden im Jahr 2007 nach positiven Analyseergebnissen (NEM) zuständige Stellen
anderer Ressorts (z.B. BMGFJ, BMF, BMI) informiert und eingeschaltet?

36.                           Welche aktuellen Probleme werden aktuell seitens des Sportressorts aktuell bei
elektronischen Angeboten über das Internet und Bestellungen von Dopingmitteln bzw.
von (verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln gesehen?

37.                           Wie sieht dazu aktuell die internationale Zusammenarbeit der unabhängigen Anti-
Dopingkontrolleinrichtungen in den EU-Mitgliedsstaaten - gerade in Anbetracht der
gesundheitlichen Risiken und der Dopingrelevanz von verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln - aus?

38.                           Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des BKA im Jahr 2007 gemeinsam mit dem
BMJ, BMI, BMGF und dem BMF ergriffen, um den kriminell organisierten
Schwarzmarkt für Anabolika, verunreinigten NEM etc. in Österreich zu bekämpfen?

39.                           Wie sah konkret die in der Anfragebeantwortung 731/XXIII. GP angesprochene interne
Kooperation aus?

Welche Maßnahmen sind für 2008 insgesamt geplant?
Welche Maßnahmen wurden 2008 bereits durchgeführt?

40.       Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2007 durch die so genannte „Abgrenzungs-
Kommission“ nach dem AMG gesetzt?

Welche konkreten Aktionen wurden durchgeführt?
Welche sollen 2008 durchgeführt werden?

41.                           Warum war aus Sicht des Ressorts Österreich im September 2007 - im Gegensatz zu
Deutschland - bei der im Einleitungstext geschilderten internationalen Großrazzia gegen
Untergrundlabors und gegen den illegalen Handel mit Anabolika und gefälschten
Arzneimitteln international nicht eingebunden?

42.                           Welche Ergebnisse von dieser Razzia sind dem Ressort bislang bekannt geworden?

Gab es Verbindungen dieser - insbesondere der deutschen Dopingszene - nach Österreich?

43.       Gibt es aus Sicht des Ressorts auch in Österreich illegale Handelsstrukturen für den
Vertrieb von Dopingmitteln wie beispielsweise Anabolika, Steroide etc.?

Wenn ja, wie können diese illegalen Strukturen und Netzwerke effektiv bekämpft werden?

44.       Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde dem Rechtshilfeansuchen der Italienischen
Staatsanwaltschaft in der sog. „Blutdopingaffäre“ (Turin) aus Sicht des Ressorts
entsprochen?

Wann wurde das Rechtshilfeansuchen Österreich übermittelt?

Welche Ermittlungsergebnisse wurden von Österreich an Italien übermittelt?



45.       Ist es richtig, dass von der WADA neue Informationen an die österreichischen Behörden
weiter gegeben wurden (Generaldirektor David Howman, FAZ 27.02.08)?

Wenn ja, welche Informationen wurden weiter gegeben?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

46.                           Welche „vielfältigen Informationen“ (David Howmann 29.02.2008 NZZ) wurden im
November 2007 von der WADA den österreichischen Behörden zur Verfügung gestellt?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

47.                           Gibt es bereits Informationen aus Deutschland, nachdem nach den Blutdoping-Vorwürfen
gegenüber deutschen Sportlern die dortige NADA staatliche Ermittlungsbehörden
eingeschaltet hat?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, wann wird es welche geben?

48.                           Welche Rechtshilfemaßnahmen für SportlerInnen sind seitens des Sportressorts geplant,
wenn ohne Beweise Dopingvorwürfe erhoben, Sportler beschuldigt und diese Gerüchte
öffentlich weiter verbreitet werden (Rufmord)?

49.                           Unter welchen Voraussetzungen kann aus Sicht des Bundeskanzleramtes ein Daten- und
Informationsaustausch
über Dopingfalle (z.B. Analyseergebnisse) und Dopingverfahren
zwischen den Mitgliedsstaaten, zwischen den einzelnen nationalen unabhängigen
Dopingkontrollbehörden, zwischen den internationalen und nationalen Sportverbänden
sowie zwischen den staatlichen Strafverfolgungsbehörden erfolgen?

Was ist dafür datenschutzrechtlich erforderlich?

50.                           Welche personenbezogenen Daten und Informationen zur Durchführung eines
sportrechtlichen Verfahrens nach dem Antidoping Bundesgesetz kann das ÖADC (in
Zukunft NADA) von jeweils zuständigen Verwaltungsstrafbehörden oder von
Staatsanwaltschaften und Gerichten bekommen?

51.                           Unter welchen Voraussetzungen ist aus Sicht des Bundeskanzleramtes eine diesbezügliche
Datenübermittlung rechtlich möglich?

Was ist für eine rechtskonforme Übermittlung datenschutzrechtlich erforderlich?

52.                           In welcher Form muss aus Sicht des Bundeskanzleramtes die Einführung von ADAMS
geregelt werden, damit eine Vereinbarkeit mit den Europarat Datenschutzstandards und
der Europäischen Datenschutzrichtlinie vorliegt?

53.                           Sehen auch Sie das Problem von möglichen Missbräuchen bei therapeutischen
Ausnahmegenehmigungen, insbesondere bei Ausdauersportler (Asthma-Kranke)?
Wenn ja, gibt es bereits Beispiele in Österreich?

54.                           In welcher Form ist aus Sicht des Ressorts „Gendoping“ möglich?

55.                           Fällt aus Sicht des Ressorts die Hemmung (Unterdrückung) von „Myostatin“ unter
Gendoping?

Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, was ist es dann?



56.      Kann bereits die Hemmung (bzw. Ausschaltung) von „Myostatin“ durch einen Antikörper
(Myostatinhemmer) nachgewiesen werden?

Kann Molekulardoping generell (nachdem dies an Mäusen bereits erprobt wurde) im
Labor nachgewiesen werden?

57.            Inwieweit kann in der Novelle zum Antidoping-Bundesgesetz Molekulardoping bzw.
zelluläres Doping, das zur Leistungssteigerung eingesetzt wird, berücksichtigt werden?

58.            Wie stehen Sie zum Kommissionsvorschlag im „Weißbuch Sport“ auf internationaler
Ebene Partnerschaften zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Grenzschutz, nationale
und lokale Polizei, Zoll usw.) zu entwickeln?

59.            Unterstützen Sie den Vorschlag der EU-Kommission im „Weißbuch Sport“, den Handel
mit verbotenen Dopingsubstanzen in der gesamten EU genauso zu verfolgen, wie den
illegalen Dopinghandel?

Wenn nein, warum nicht?

60.       Treten Sie wie die Slowenische EU-Präsidentschaft dafür ein, die nationalen Anti-Doping-
Gesetze zu verschärfen und auf EU-Ebene zu vereinheitlichen?