4078/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Security-Personal (bzw. Ordner und Türsteher) - ein Sicherheitsrisiko?

Seit Jahren sind massive Probleme mit Sicherheitspersonal - wie beispielsweise Türstehern und Ordnern in Lokalen und bei Veranstaltungen österreichweit bekannt. In den Medien wird immer häufiger über Auseinandersetzungen zwischen sog. Türstehern in Discotheken oder ähnlichen Lokalen mit Gästen berichtet. Dies betrifft auch Tätlichkeiten von Türstehern, die zu Verletzungen führten, wie auch zu gerichtlichen Strafanzeigen.

Andererseits sind diese Türsteher auch oft selbst Opfer von Auseinandersetzungen, die von aggressiven Discotheken- oder Veranstaltungsbesuchern angezettelt werden.

Eine generelle gesetzliche Regelung für diese Sicherheits- und Aufsichtstätigkeit gibt es nicht, auch nicht was die Ausbildung dieser Personen betrifft. Allerdings kann die jeweils zuständige Veranstaltungsbehörde für öffentliche Veranstaltungen im Genehmigungsbescheid eine bestimmte Anzahl von Sicherheitspersonen (bzw. Ordner) vorschreiben. In den seltensten Fällen handelt es sich dabei um fix angestellte Mitarbeiter des Veranstalters oder Lokalbetreibers, oft sind es Mitarbeiter aus dem Sicherheitsgewerbe, meist jedoch Personen, die diese Tätigkeit nebenbei auf Werkvertragsbasis ausüben. Besonders kritisiert wurde bereits in den letzten Jahren die unkritische Auswahl (z.B. Leumund) sowie Ausbildung und Weiterbildung dieser Personen (z.B. Verhalten in Stresssituationen; Konfliktmanagement).

Durch einen erschreckenden Vorfall in Salzburg wurde Mitte Dezember 2007 dieses Problem kurzfristig in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung gerückt. Nach sieben Wochen im Koma erlag ein Salzburger Student den schweren Verletzungen, die dieser durch drei Türsteher erlitten hatte, nachdem ihn diese am Boden fixiert hatten. Der junge Salzburger erlitt dabei schwerste Verletzungen und starb an den Folgen von Hirnschäden wegen Sauerstoffmangels und schweren inneren Verletzungen. Die StA sprach in diesem Zusammenhang von absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.

Nicht genug: Kurze Zeit später schlugen nach Presseberichten Türsteher einer Diskothek auch in Hallein zu und verletzten einen Taxifahrer sowie dessen Sohn.


Dem Security-Personal ist bei Eingriffen die Österreichische Rechtslage oft nicht bewusst, Gewalt- und Zwangsmittel dürfen jedenfalls nicht eingesetzt und angewandt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen dem Sicherheitspersonal von Diskotheken (sog. Türsteher) oder von öffentlichen Veranstaltungen (Ordner) und den Gästen bzw. Besuchern wurden Ihnen in den Jahren 2006 und 2007 bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

2.        Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden in diesem Zusammenhang erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?

Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

3.        In wie vielen Fällen kam es dabei zu einem Polizeieinsatz (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

4.        Wie viele Verletzte oder Tote gab es in diesen beiden Jahren bei diesen Auseinandersetzungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

5.   Wie viele Strafanzeigen wegen Körperverletzung (§§ 88 StGB), Nötigung oder anderer Delikten wurden 2006 und 2007 gegen sog. Türsteher und Ordner erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?


6.        Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung oder anderer Delikte wurden 2006 und 2007 vom Sicherheitspersonal, d.h. von Türstehern von Diskotheken etc. oder Ordnern von Öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei Konzerten) gegen Besucher erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?


7.   Wie viele Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung wurden 2006 und 2007 vom Sicherheitspersonal, d.h. von Türstehern von Diskotheken etc. oder Ordnern von öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei Konzerten) o.a. gegen gewalttätige Besucher erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?

8.   Sehen Sie hinsichtlich dieses Aufgabenbereiches und der Ausbildung von Security-Personal einen gesetzlichen Handlungsbedarf?