4086/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend missbräuchliche Verwendung der e-card

Laut einem Bericht des ORF Servicemagazins KONKRET" sind seit der Einführung der e-card im Jahr 2005 bereits rund 300.000 e-cards spurlos verschwunden. Nur die

Hälfte wurde als verloren oder gestohlen gemeldet.

In dem Bericht wird weiters festgestellt, dass unser Gesundheitssystem krank ist:

Die Ausgaben haben die Einnahmen längst überschritten, Leistungen für Versicherte

werden  gekürzt.  Die Kassen sind  pleite. Allein  die WGKK kämpft mit einem

Budgetloch von 140 Mio. Euro, der NÖGKK fehlen 91 Mio. Euro.

Die   moderne   und   praktische   e-card   ist  für  viele   die   Eintrittskarte  zu   eine

erstklassigen, medizinischen Versorgung. Aber damit werden auch aktuelle Fragen

verbunden:

Sind die gestiegenen Arztbesuche auf einen "e-card-Tourismus" zurückzuführen? Ist

es grundsätzlich möglich, dass jemand anderer als der rechtmäßige Besitzer mit

dessen e-card zu einem Arzt geht und dort medizinisch versorgt wird, wenn das

Geschlecht und das Alter stimmen?

In    diesem   Zusammenhang   werden    dem   geneigten   Zuseher   dann    einige

Erfahrungsberichte geliefert:

Eine Reinigungskraft aus der Slowakei erzählt:  "Immer wenn ich  in den  Bus

einsteige, gibt es ein Angebot vom Reiseunternehmer: Wenn man will, kann man

paar Tage nach Österreich fahren und sich behandeln lassen.................... e-card ist kein

Problem."

Und ein Zahnarzt aus Wien meint dazu: "Es ist einfach. Der Patient kommt zu mir und hat eine gültige e-card. Wenn Geschlecht und Alter stimmen, wird er behandelt. Als Zahnarzt fällt mir ein Mißbrauch nur dann auf, wenn der echte Karteninhaber schon Röntgebilder bei mir gemacht hat. Dann kann ich ihn identifizieren.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.             Wie viele Fälle von - mit konkretem Schaden verbundenem - Missbrauch sind Ihnen aus dem Jahr 2007 bekannt?

2.             In der Anfragebeantwortung 1476/AB aus der XXIII.GP stellen Sie fest, dass bei der Steiermärkischen GKK ein Fall vorliegt, in dem - mit Bescheid am 08.05.        2007- der Betrag von 20.596,90.-Euro zurückgefordert wurde. Wie wurde in diesem Fall weiter verfahren (Anzeige, Anklage, strafrechtliche Verurteilung)?

3.             Herr Volker Schörghofer behauptet, dass die e-card in 0,4% der Fälle missbräuchlich verwendet wird. Ist Ihnen diese Zahl bekannt?


3.1 .Wenn ja, gibt es eine EDV-technische Verarbeitung dieser Zahlen?

3.2. Wenn nein, handelt es sich dabei lediglich um eine Vermutung?

3.3. Wenn ja, können Sie diese Zahl belegen?

3.4. Wenn nein, ist Ihnen ein anderer Prozentsatz an Missbrauchsfällen bekannt?

3.5. Wenn ja, wie hoch ist dieser?

3.6. Wenn ja, können Sie diese Zahl belegen?

4.   Ist es richtig, dass bei Übereinstimmung des Geschlechts und des Alters die e-card missbräuchlich verwenden werden kann?

5.             Würde ein Foto helfen, die Identität festzustellen?

5.1 .Wenn ja, wann werden Sie das veranlassen?

6.             Würde ein Fingerabdruck ein Mehr an Sicherheit bedeuten?

6.1 .Wenn ja, wann werden Sie das veranlassen?

7.             Gibt es im Rahmen der EDV-technischen Erfassung von Patientendaten (Leistungsinformationsblatt) eine Plausibilitätsprüfung?

 

7.1.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.2.    Wenn nein, warum nicht?

7.3. Wenn nein, werden Sie in Zukunft eine solche veranlassen?

8.   Sind Ihnen Fälle einer missbräuchlichen Weitergabe der e-card im Jahr 2007 bekannt?

8.1.  Wenn ja, wie viele?

8.2.  Wenn ja, wurden die betreffenden Personen angezeigt?

8.3.  Wenn nein, können Sie eine missbräuchliche Weitergabe der e-card ausschließen?

9.   Welche Möglichkeit sehen Sie, die missbräuchliche Weitergabe der e-card zu verhindern?

10. Kann eine missbräuchliche Weitergabe der e-card durch ein zusätzliches Foto auf selbiger verhindert werden?


11. Kann eine missbräuchliche Weitergabe der e-card durch das Anbringen der biometrischen Daten (Fingerabdruck) auf die e-card reduziert werden?

11.1.                                            Wenn ja, wann werden Sie das veranlassen?

11.2.                                            Wenn nein, mit welcher Begründung werden Sie es nicht veranlassen?

 

12.    Wie hoch schätzen Sie die Kosten durch die missbräuchliche Verwendung - mit konkretem Schaden - der e-card seit Einführung, aufgegliedert nach Jahren?

13.    Wie erklären Sie sich den enormen Anstieg der Arztbesuche nach der Einführung der e-card?

 

14.   Hat der Anstieg, aus Ihrer Sicht, mit einer missbräuchlichen Verwendung der e-card zu tun?

15.   Existiert eine Statistik über die Fälle, in denen der Arzt die Identität des Patienten überprüft hat?

15.1.        Wenn nein, könnte so eine Statistik helfen, den Missbrauch zu erkennen und zu reduzieren?

16. Es gibt schon jetzt die Möglichkeit, die Identität des Patienten im Zweifelsfall durch den Arzt zu überprüfen. Ist eine verpflichtende, generelle Ausweispflicht (durch einen amtlichen Lichtbildausweis), im Zusammenhang mit der e-card, erforderlich, um den Missbrauch - mit konkretem Schaden - durch Dritte zu reduzieren?

16.1.                                       Wenn ja, wann werden Sie das veranlassen?

16.2.                                       Wenn nein, welche anderen Maßnahmen werden Sie setzen, um den Missbrauch zu reduzieren?