4097/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Einsatz der Nanotechnologie bei Lebensmitteln und Kosmetika

 

 

Beim Einsatz der Nanotechnologie in der Produktherstellung werden den Produkten Stoffe mit einer Partikelgröße zwischen 0,2 und 100 Nanometern (10-9 Meter) zugesetzt. Die Nanotechnologie wird bereits als „Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet. Durch den Einsatz der Nanotechnologie erhalten Stoffe völlig neue Eigenschaften oder bereits bekannte Eigenschaften werden verstärkt. Auf dem Lebensmittelmarkt werden Nanomaterialien immer mehr Lebensmitteln und Nahrungsergänzungs-mitteln zugefügt. Auch bei Lebensmittelverpackungen und Kosmetika findet die Nanotechnologie Anwendung. Viele diesbezügliche Produkte befinden sich bereits auf dem Markt, ohne auf ihre Risiken getestet worden zu sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie beurteilen Sie den Einsatz von Nanotechnologie in Lebensmitteln und Kosmetika?

 

2.      Bei welchen und bei wie vielen in Österreich verkauften Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und  Kosmetika werden Nanomaterialien eingesetzt?

 

3.      Wurden in den letzten drei Jahren Marktkontrollen der Lebensmittelaufsicht bei Nanoprodukten durchgeführt? Wenn ja, wie viele (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)? Wenn nein, wie begründen Sie das?

 

4.      Welche Vorsorgemaßnahmen ergreifen Sie zum Schutz der KonsumentInnen?

 

5.      Gibt es für die Nano-Produkte Sicherheitsbewertungen für Gesundheit und Umwelt?

 

6.      Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die gesetzgeberischen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Vorsorge im Zusammenhang mit der Nanotechnologie in ausreichender Weise erfüllen zu können?

 

7.      Werden Sie besondere Vorschriften für Anwendungen der Nanotechnologie im Lebensmittelbereich erlassen(z.B. im Rahmen des LMSVG)? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

8.      Werden Sie eine verpflichtende Kennzeichnung von Nanoprodukten bei Lebensmitteln und Kosmetika einführen bzw. sich auf EU-Ebene für eine klare Kennzeichnung einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Werden Sie nanospezifische Sicherheitstests verpflichtend vorschreiben und sich auf EU-Ebene für ein Zulassungsprocedere (eventuell orientiert an der EU-Chemikaliengesetzgebung REACH) einsetzen?

 

10.    Erwägen Sie – angesichts der geringen Vorteile gegenüber den bisher nicht einschätzbaren  Risiken -  im Bereich der Nutzung von nicht gebundenen Nanopartikeln bei Lebensmitteln und Kosmetika ein Moratorium anzusetzen bis Daten zur Risikobewertung vorliegen und wirksame Regelungen in Kraft sind, welche die mögliche Risiken hinreichend ausschließen? Wenn nein, welche vorsorgeorientierten Ansätze verfolgen Sie sonst?