4108/J XXIII. GP

Eingelangt am 15.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Security- Personal (bzw. Ordner und Türsteher) - ein Sicherheitsrisiko?

Seit Jahren sind massive Probleme mit Sicherheitspersonal – wie beispielsweise Türstehern und
Ordnern in Lokalen und bei Veranstaltungen österreichweit bekannt. In den Medien wird immer
häufiger über Auseinandersetzungen zwischen sog. Türstehern in Discotheken oder ähnlichen
Lokalen mit Gästen berichtet. Dies betrifft auch Tätlichkeiten von Türstehern, die zu
Verletzungen führten, wie auch zu gerichtlichen Strafanzeigen.

Andererseits sind diese Türsteher auch oft selbst Opfer von Auseinandersetzungen, die von
aggressiven Discotheken- oder Veranstaltungsbesuchern angezettelt werden.

Eine generelle gesetzliche Regelung für diese Sicherheits- und Aufsichtstätigkeit gibt es nicht,
auch nicht was die Ausbildung dieser Personen betrifft. Allerdings kann die jeweils zuständige
Veranstaltungsbehörde für öffentliche Veranstaltungen im Genehmigungsbescheid eine
bestimmte Anzahl von Sicherheitspersonen (bzw. Ordner) vorschreiben. In den seltensten Fällen
handelt es sich dabei um fix angestellte Mitarbeiter des Veranstalters oder Lokalbetreibers, oft
sind es Mitarbeiter aus dem Sicherheitsgewerbe, meist jedoch Personen, die diese Tätigkeit
nebenbei auf Werkvertragsbasis ausüben. Besonders kritisiert wurde bereits in den letzten Jahren
die unkritische Auswahl (z.B. Leumund) sowie Ausbildung und Weiterbildung dieser Personen
(z.B. Verhalten in Stresssituationen; Konfliktmanagement).

Durch einen erschreckenden Vorfall in Salzburg wurde Mitte Dezember 2007 dieses Problem
kurzfristig in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung gerückt. Nach sieben Wochen im
Koma erlag ein Salzburger Student den schweren Verletzungen, die dieser durch drei Türsteher
erlitten hatte, nachdem ihn diese am Boden fixiert hatten. Der junge Salzburger erlitt dabei
schwerste Verletzungen und starb an den Folgen von Hirnschäden wegen Sauerstoffmangels und
schweren inneren Verletzungen. Die StA sprach in diesem Zusammenhang von absichtlicher
schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.

Nicht genug: Kurze Zeit später schlugen nach Presseberichten Türsteher einer Diskothek auch in
Hallein zu und verletzten einen Taxifahrer sowie dessen Sohn.


Dem Security-Personal ist bei Eingriffen die österreichische Rechtslage oft nicht bewusst,
Gewalt- und Zwangsmittel dürfen jedenfalls nicht eingesetzt und angewandt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                                   Wie viele gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen dem Sicherheitspersonal von
Diskotheken (sog. Türsteher) oder von öffentlichen Veranstaltungen (Ordner) und den
Gästen bzw. Besuchern wurden Ihnen in den Jahren 2006 und 2007 aufgrund von
Strafanzeigen o.ä. bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

2.                                   In wie vielen Fällen kam es dabei zu einem Polizeieinsatz (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

3.                                   Wie viele Verletzte oder Tote gab es in diesen beiden Jahren bei derartigen

Auseinandersetzungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

4.                 Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden in diesem Zusammenhang (Frage l)erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?

5.                                   Wie wurden diese Strafanzeigen gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele sind noch nicht abgeschlossen?

6.                                   Wie viele Strafanzeigen wegen Körperverletzung (§§ 83 StGB), Nötigung oder anderer
Delikten wurden 2006 und 2007 gegen sog. Türsteher und Ordner erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?

7.                                   Wie wurden diese Strafanzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele sind noch nicht abgeschlossen?

8.                                   Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung oder anderer Delikte
wurden 2006 und 2007 vom Sicherheitspersonal, d.h. von Türstehern von Diskotheken etc. oder Ordnern von öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei Konzerten) gegen Besucher
erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?

9.                                 Wie wurden diese Strafanzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele sind noch nick abgeschlossen?

10.                          Wie viele Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung wurden 2006 und 2007 vom
Sicherheitspersonal, d.h. von Türstehern von Diskotheken etc. oder Ordnern von
öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei Konzerten) o.a. gegen gewalttätige Besucher
erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?

11.                          Wie wurden diese Strafanzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele sind noch nicht abgeschlossen?