4108/J XXIII. GP
Eingelangt am 15.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Security- Personal (bzw. Ordner und Türsteher) - ein Sicherheitsrisiko?
Seit Jahren
sind massive Probleme mit Sicherheitspersonal – wie beispielsweise
Türstehern und
Ordnern
in Lokalen und bei Veranstaltungen österreichweit bekannt. In den Medien
wird immer
häufiger
über Auseinandersetzungen zwischen sog. Türstehern in Discotheken
oder ähnlichen
Lokalen mit Gästen berichtet. Dies betrifft auch Tätlichkeiten von
Türstehern, die zu
Verletzungen führten, wie auch zu gerichtlichen Strafanzeigen.
Andererseits
sind diese Türsteher auch oft selbst Opfer von Auseinandersetzungen, die
von
aggressiven
Discotheken- oder Veranstaltungsbesuchern angezettelt werden.
Eine generelle
gesetzliche Regelung für diese Sicherheits- und Aufsichtstätigkeit
gibt es nicht,
auch nicht was die Ausbildung dieser Personen betrifft. Allerdings kann die
jeweils zuständige
Veranstaltungsbehörde für öffentliche Veranstaltungen im
Genehmigungsbescheid eine
bestimmte Anzahl von Sicherheitspersonen
(bzw. Ordner) vorschreiben. In den seltensten Fällen
handelt es sich dabei um fix angestellte Mitarbeiter des Veranstalters
oder Lokalbetreibers, oft
sind es Mitarbeiter aus dem Sicherheitsgewerbe, meist jedoch Personen, die
diese Tätigkeit
nebenbei auf Werkvertragsbasis
ausüben. Besonders kritisiert wurde bereits in den letzten Jahren
die unkritische Auswahl (z.B. Leumund) sowie Ausbildung und
Weiterbildung dieser Personen
(z.B. Verhalten in Stresssituationen; Konfliktmanagement).
Durch einen
erschreckenden Vorfall in Salzburg wurde Mitte Dezember 2007 dieses Problem
kurzfristig in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung gerückt.
Nach sieben Wochen im
Koma erlag ein Salzburger Student den schweren Verletzungen, die dieser durch
drei Türsteher
erlitten hatte, nachdem ihn diese am Boden fixiert hatten. Der junge Salzburger
erlitt dabei
schwerste Verletzungen und starb an den
Folgen von Hirnschäden wegen Sauerstoffmangels und
schweren inneren Verletzungen. Die StA sprach in diesem Zusammenhang von
absichtlicher
schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.
Nicht genug: Kurze Zeit
später schlugen nach Presseberichten Türsteher einer Diskothek auch
in
Hallein zu und verletzten einen Taxifahrer sowie dessen Sohn.
Dem
Security-Personal ist bei Eingriffen die österreichische Rechtslage oft
nicht bewusst,
Gewalt- und
Zwangsmittel dürfen jedenfalls nicht eingesetzt und angewandt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele
gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen dem Sicherheitspersonal von
Diskotheken (sog. Türsteher) oder von öffentlichen Veranstaltungen (Ordner)
und den
Gästen bzw. Besuchern wurden Ihnen in
den Jahren 2006 und 2007 aufgrund von
Strafanzeigen o.ä. bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
2.
In wie vielen Fällen kam es dabei zu einem Polizeieinsatz
(Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
3. Wie viele Verletzte oder Tote gab es in diesen beiden Jahren bei derartigen
Auseinandersetzungen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
4.
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden in diesem Zusammenhang
(Frage l)erstattet
(Aufschlüsselung
auf Jahre, Delikte und Gerichte)?
5.
Wie wurden
diese Strafanzeigen gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele sind noch nicht abgeschlossen?
6.
Wie viele
Strafanzeigen wegen Körperverletzung (§§ 83 StGB), Nötigung
oder anderer
Delikten wurden 2006 und 2007 gegen sog.
Türsteher und Ordner erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?
7.
Wie wurden
diese Strafanzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele sind noch nicht abgeschlossen?
8.
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen Körperverletzung oder
anderer Delikte
wurden 2006 und 2007
vom Sicherheitspersonal, d.h. von Türstehern von Diskotheken etc.
oder Ordnern von öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei Konzerten) gegen
Besucher
erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?
9.
Wie wurden diese Strafanzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
Wie
viele sind noch nick abgeschlossen?
10.
Wie viele
Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung wurden 2006 und 2007 vom
Sicherheitspersonal, d.h. von Türstehern von Diskotheken etc. oder Ordnern
von
öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei
Konzerten) o.a. gegen gewalttätige Besucher
erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre, Delikte und Gerichte)?
11.
Wie wurden diese Strafanzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
Wie viele sind noch
nicht abgeschlossen?