4117/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.04.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Privatverschuldung

 

In Fachkreisen  wird immer wieder über ein enormes Ausmaß der Privatverschuldung in Österreich diskutiert. Alle fünf Jahre verdoppeln sich nicht bezahlte Forderungen. Auch heißt es, dass die SchuldnerInnen immer jünger werden.

Auch an der österreichischen Gesetzgebung wird immer wieder Kritik geübt. So heißt es, dass der Privatkonkurs derzeit kein breit taugliches Mittel ist, um der Schuldenfalle zu entkommen und einen Neubeginn starten zu können. Als Gründe werden ein zu hoher bürokratischer Aufwand und zu enge finanzielle Rahmenbedingungen beim Konkurs angeführt.

 

Die Bundesministerin für Justiz hat eine diesbezügliche Gesetzesnovelle angekündigt, was ausdrücklich begrüßt wird.

Die genaue Faktenlage im Bereich der Privatverschuldung ist eine wichtige Basisinformation für weitere Reformschritte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie hat sich die Anzahl der Konkursanträge im Bereich des Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs) jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 entwickelt?

 

2.      Wie hat sich die Anzahl der Konkurseröffnungen im Bereich des Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs) jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 entwickelt?

 

3.      Wie viele Konkursanträge wurden jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen?

 

4.      Liegen ihnen Untersuchungen, die die Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren durch erwirkte Restschuldbefreiung (eingetreten 2006 und 2007) dokumentieren, vor?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

5.      Wie hat sich Anzahl der Forderungsexekutionen (Lohnpfändungen) jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 entwickelt?

 

6.      Gibt es Untersuchungen, Dokumentationen oder Schätzungen wie viele Menschen in Österreich jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 von Forderungsexekutionen (Lohnpfändungen) betroffen waren?

 

7.      Wie hat sich Anzahl der Fahrnisexekutionen jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 entwickelt?

 

8.      Liegen ihnen Untersuchungen oder dokumentierte Zahlen, wie viele Personen jeweils in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 auf das Existenzminimum gepfändet wurden, vor?

 

9.      Liegen ihnen Untersuchungen über die Entwicklung der Höhe der Privatverschuldung in den letzen fünf Jahren vor?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

 

10.    Liegen ihnen Untersuchungen hinsichtlich der beruflichen Situation (selbstständig, unselbstständig, arbeitslos etc.) der österreichischen SchuldnerInnen vor?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

 

11.    Liegen ihnen Untersuchungen über die Alters-, Geschlechts-, Einkommens- und Bildungsstruktur der österreichischen SchuldnerInnen vor?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

 

12.    Liegen ihnen Untersuchungen vor, ob die österreichische Privatverschuldung im europäischen Vergleich eher als hoch oder niedrig einzuschätzen ist?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

 

13.    Liegen ihnen Untersuchungen über die häufigsten Ursachen für die individuelle Privatverschuldung vor?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?

 

14.    Gibt es ihrer Einschätzung nach auch in der spezifischen österreichischen Exekutions- und Konkursgesetzgebung Gründe für das Ausmaß der Privatverschuldung?

Wenn ja, welche?