4120/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.04.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Anrechenbarkeit des Tschad-Einsatzes als Teil der österreichischen EZA-Leistungen
Am 25. September 2007 hat der UN-Sicherheitsrat im Zuge des Darfur-Konflikts und der dadurch entstandenen Flüchtlingswelle in die Nachbarländer des Sudans mit der Resolution 1778(2007) eine multidimensionale Präsenz im Ost-Tschad sowie im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik beschlossen.
Am 15. Oktober 2007 beschloss der Rat der EU die Durchführung der EU-Überbrückungsmission EUFOR Tchad/RCA durch die Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP.
Am 7. November 2007 entschied die Bundesregierung, ein Kontingent von insgesamt bis zu 240 Bundesheer-Angehörigen für EUFOR Tchad/RCA vorerst für ein halbes Jahr (verlängerbar auf ein Jahr) in den Tschad zu entsenden. Die EUFOR TCHAD/RCA soll den Schutz der in den Tschad und die Zentralafrikanische Republik geflüchteten SudanesInnen aus Darfur gewährleisten und die Sicherheitslage im Operationsgebiet verbessern.
Nach etlichen Verzögerungen ist das österreichische Kontingent seit März 2008 in Abéché (Tschad) stationiert.
Laut der „DAC Statistical Reporting Directive” des OECD-Entwicklungsausschusses (OECD-DAC) vom 6. April 2007 können Ausgaben im Sicherheitsbereich unter gewissen Voraussetzungen in die offiziellen Entwicklungshilfeleistungen eines Landes (ODA – Official Development Assistance) eingerechnet werden.
So werden in der EZA-Beilage zum Budget 2007 und 2008 werden unter dem Budgetposten „1/4010“ 55,4 Mio. Euro (für 2007) bzw. 56,6 Mio. Euro (für 2008) für „Auslandseinsätze“ veranschlagt.
Den österreichischen Tschad-Einsatz will die österreichische Bundesregierung anrechnen lassen. In einer APA-Meldung vom 15. April wird Staatssekretär Hans Winkler aus einem Interview im Mittagsjournal zitiert: „’Bei diesem Fall steht der humanitäre Einsatz im Vordergrund und daher ist dieser Einsatz zu einem großen Prozentsatz anrechenbar.’ (...) Lediglich langfristige Investitionen - wie etwa die unter dem Namen ‚Sandviper’ für den Wüsteneinsatz vollständig umgebauten Puch
G-Geländewagen - sind laut Winkler nicht anrechenbar.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Sie haben die Verlängerung des Tschad-Einsatzes vorgeschlagen. Wie
hoch werden die Gesamtkosten des Tschad-Einsatzes (inkl. Verlängerung)
geschätzt und wie viel davon wird voraussichtlich als ODA angerechnet
werden?
2. Um
welche „Auslandseinsätze“ handelt es sich bei jenen in der
EZA-Beilage zum Budget 2007 und 2008 angeführten Einsätzen, für
die unter dem Budgetposten 1/4010 55,4 bzw. 56,6 Mio. Euro veranschlagt wurden?
3. In
welcher Höhe und für welche Auslandseinsätze wurden in der
Vergangenheit bereits Ausgaben als ODA angerechnet? (bitte Aufgliederung nach
Einsatz, Betrag und Jahr)
4. Teilen Sie das Argument von Herbert Scheibner (BZÖ), dass der Tschad-Einsatz als „Vorstufe der Entwicklungshilfe“ anzusehen sei? Und wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Aussage von UNHCR-Sprecher Roland Schönbauer, dass im Tschad abseits des Militäreinsatzes zu wenig tatsächlicher Entwicklungsarbeit stattfinde?