4132/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.04.2008
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Anfrage

des Abgeordneten Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Staatsanwaltschaft Graz

Die Staatsanwaltschaft Graz hat ein Strafverfahren gegen Dr. Susanne WINTER wegen ihrer kritischen Äußerungen und Warnungen vor dem militanten Islamismus eingeleitet.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat in einem Urteil vom 12. März 2008 wörtlich geschrieben, dass es unerlässlich sei der stetig wachsenden Bedrohung unserer Zivilisation durch den militanten Islamismus Einhalt zu gebieten und jenen, die sich in den Dienst des Jihad“ stellen wollen, ein klares und unmissverständliches Signal der Abwehrbereitschaft unserer demokratisch verfassten Gesellschaftsordnung zu senden“ (Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Aktenzeichen 443 Hv 1/08h, Seite 50).

Da es angesichts dessen nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Staatsanwaltschaft Graz Frau Dr. Winter gerade deswegen verfolgen will, stellen die unterfertigten Abgeordneten hiermit an die Bundesministerin für Justiz nachfolgende

ANFRAGE:

1.) Ist der Staatsanwaltschaft Graz das zum Aktenzeichen 443 Hv 1/08h ergangene Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 12. März 2008 bekannt?

2.) Falls nicht, werden Sie es ihr zur Kenntnis bringen?

3.) Ist der Strafantrag gegen Frau Dr. Winter angesichts des vorzitierten Urteils noch aufrechtzuerhalten?

4.) Ist Ihnen die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bekannt, derzufolge das in Art. 10 Abs. 1 MRK statuierte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung insbesondere für die politische Debatte und auch für Aussagen gilt, die als verletzend, schockierend, oder irritierend empfunden werden (vgl MR 1986, H4, 11; MR 1991, 171)?

5.) Ist der Staatsanwaltschaft Graz diese Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bekannt?

6.) Falls nicht, werden Sie sie ihr zur Kenntnis bringen?

7.) Können Sie die Staatsanwaltschaft dazu veranlassen, eine Delegierung zu beantragen?

8.) Können Ihrer Ansicht nach Fragen der Weltanschauung in einem demokratischen Staat Gegenstand des Einsatzes von Strafnormen sein?

9.) Was besagt das Ultima-ratio-Prinzip in Bezug auf strafrechtliche Eingriffe?

10.) Befürworten Sie als ressortzuständige Ministerin und Politikerin ein Gesinnungs-strafrecht oder lehnen Sie ein solches ab?