4149/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.04.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Steuergerechtigkeit und Sozialbericht

 

Sie haben den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 19.4.08 auf die Frage: “Gefällt Ihnen der Grünen-Vorschlag, Managergehälter über € 126.000 anders zu besteuern?“ geantwortet:

„Ich halte das für einen sehr überraschenden, höchst populistischen Vorschlag des Professors Van der Bellen. Da muss man sich schon anschauen, wie viele Personen das trifft. Sind es 1000, 2000, 3000? Ich persönlich kenne ganze drei Personen, die ein solches Einkommen haben. Ich halte es für ergiebiger, über das Auseinanderdriften der Besteuerung des Arbeitseinkommens und des Vermögenseinkommens nachzudenken.“

 

Wir halten das für eine sehr überraschende, höchst populistische Antwort des Sozialministers. Immerhin haben Sie sich mehrfach in öffentlichen Diskussionen für eine stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen ausgesprochen, etwa anlässlich einer Diskussion des Instituts für eine Offene Gesellschaft am 27. Jänner 2008. Das Online-Magazin CeiberWeiber berichtete darüber so:

„Minister Buchinger erinnert daran, dass ihn Industriellen-Präsident Veit Sorger bereits als 'Wiederholungstäter' bezeichnet hat, weil er sich mehrfach für eine Erhöhung der Besteuerung von Spitzeneinkommen ausgesprochen hat.“

Merkwürdig  populistisch erscheint auch der andere Teil Ihrer Antwort. So behaupten Sie, dass Sie persönlich nur drei Personen kennen, die ein jährliches Einkommen von mehr als 126.000 Euro haben. Das ist insofern bemerkenswert, als daraus zu schlussfolgern ist, dass Sie nicht mehr als drei Mitglieder der Bundesregierung kennen. Ein Bundesminister verdient nämlich € 16.047,20 brutto, 14 Mal im Jahr, also insgesamt € 224.660,80 brutto im Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1). Teilen Sie die Auffassung des „Berichts über die soziale Lage 2003 – 2004“, wonach es in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre  eine starke Zunahme der Ungleichheit  der (Brutto-) Lohneinkommen gegeben hat und  sich dieser Trend jedenfalls bis zum Jahr 2002 fortgesetzt hat?

 

2). Welche Trends bezüglich der Entwicklung der Verteilung von  Einkommen hat Ihr Ressort für die Folgejahre (2003 – 2007) festgestellt?

 

3). Wann werden Sie den nächsten Bericht über die soziale Lage präsentieren?

 

4). Werden die Ergebnisse dieses Berichts auch der von der Bundesregierung eingesetzten Steuerreformkommission rechtzeitig zur Verfügung gestellt?

 

5). Der letzte Bericht über die soziale Lage (2003 und 2004) wurde am 2. Februar 2005 dem Parlament übermittelt und stützte sich in der Analyse auf Daten, die maximal das Jahr 2003 betrafen.  Auf welche Jahresdaten bezüglich

a)     Armutsgefährdung

b)     Vermögensbildung

c)      Einkommensentwicklung

 

stützt sich der nächste Sozialbericht?

 

6). Welche Analysen bezüglich

a)     Armutsgefährdung

b)     Vermögensbildung und – verteilung

c)      Einkommensentwicklung und – verteilung

 

sind im nächsten Sozialbericht enthalten?

 

7). Welche Konsequenzen ziehen Sie als Sozialminister aus den Analysen der Sozialberichte bzw. warum sind Sie gegen die volle Besteuerung des 13. /14. Monatsgehalts  bei Jahreseinkommen über 126.000 Euro?

 

8). Welche Vorschläge bezüglich einer Erhöhung der Besteuerung von Spitzeneinkommen werden Sie als Sozialminister in die Arbeit der Bundesregierung anlässlich der geplanten  Steuerreform  einbringen?