4198/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die
Exekutive im Jahr 2007“
Mit der AB 2008/XXIII.GP vom
23.03.2007 wurden die diesbezüglichen Fragen zu Tierquälerei
durch Sie beantwortet. Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen
wieder gestellt, um
die Zahlen für das Jahr 2007 zu
erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. In wie vielen Fällen wurde im
Jahr 2007 durch die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden wegen
§ 222 StGB u.a. Delikte ermittelt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
2.
Zu wie vielen
Strafanzeigen nach § 222 StGB u.a. kam es durch die Polizei (bzw.
Sicherheitsbehörden), Private,
Interessenvertretungen oder zuständige Behörden (z.B.
Veterinärverwaltung) im Jahr
2007 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
3.
In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2007 durch
die Polizei (bzw. Sicherheitsbehörden) gegen
Tierschützerinnen, (z.B. wegen
Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung) ermittelt
(Ersuche um Aufschlüsselung nach
Bundesländer)?
4.
In wie vielen Fällen wurde 2007 durch die Polizei (bzw.
Sicherheitsbehörden),
Tierschützerinnen
gerichtlich angezeigt (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung)?
Ersuche ebenfalls um Aufschlüsselung nach Bundesländer?
5. Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?
Wie
viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen Jahren von Privaten
Gewerbetreibenden,
Bauern
oder Tiertransporten gegen Tierschützerinnen erstattet
(Aufschlüsselung nach
Gruppen)?