4198/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die

Exekutive im Jahr 2007“

Mit der AB 2008/XXIII.GP vom 23.03.2007 wurden die diesbezüglichen Fragen zu Tierquälerei
durch Sie beantwortet. Aus systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um
die Zahlen für das Jahr 2007 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2007 durch die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden wegen
§ 222 StGB u.a. Delikte ermittelt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

2.      Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB u.a. kam es durch die Polizei (bzw.
Sicherheitsbehörden), Private, Interessenvertretungen oder zuständige Behörden (z.B.
Veterinärverwaltung) im Jahr 2007 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

3.              In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2007 durch die Polizei (bzw. Sicherheitsbehörden) gegen
Tierschützerinnen, (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung) ermittelt
(Ersuche um Aufschlüsselung nach Bundesländer)?

4.      In wie vielen Fällen wurde 2007 durch die Polizei (bzw. Sicherheitsbehörden),
Tierschützerinnen gerichtlich angezeigt (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung)?

Ersuche ebenfalls um Aufschlüsselung nach Bundesländer?

5.    Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?

Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen Jahren von Privaten Gewerbetreibenden,
Bauern oder Tiertransporten gegen Tierschützerinnen erstattet (Aufschlüsselung nach
Gruppen)?