4200/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.04.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137 -141 StGB: Wilderei in Österreich (2007)"
Mit der AB
786/XXIII.GP vom 02.07.2007 wurden die Fragen des Fragestellers beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden
dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen
für das Jahr 2007 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fälle von Wilderei (§§
137-141) wurden im Jahr 2007 bei den Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften angezeigt
(Aufschlüsselung der Delikte auf LG-Sprengel)?
Wie viele Personen waren jeweils daran beteiligt?
2.
Wie viele Anzeigen davon betrafen den Eingriff in ein fremdes
Jagdrecht, wie viele davon
den Eingriff in ein
fremdes Fischereirecht (Aufschlüsselung der Anzeigen auf LG-
Sprengel)?
3. Wie viele Anzeigen betrafen Personen, die die Jagdprüfung abgeschlossen hatten (Jäger)?
4.
In wie vielen Fällen wurde in diesem
Zusammenhang auch Gewaltanwendung bzw.
Körperverletzung nach §
140 StGB angezeigt (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel)?
5.
In wie vielen Fällen wurden in diesem Zusammenhang auch
Sachbeschädigungen angezeigt
(Aufschlüsselung
auf LG-Sprengel)?
6. In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige nach § 141 StGB (Entwendung)?
7.
Wie viele gerichtliche Strafverfahren gegen wie viele Personen nach
(§§ 137-141 StGB)
wurden im Jahr 2007 geführt (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte
auf LG-Sprengel)?
8. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie
wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung der einzelnen Delikte
auf LG-
Sprengel)?
9.
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt? Wie wurde dies jeweils
begründet
(Aufschlüsselung
der einzelnen Delikte auf LG-Sprengel)?
10. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es in diesem Jahr?
Welche
Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung der einzelnen
Delikte auf
LG-Sprengel)?
11.
In wie vielen Fällen wurden die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt?
Wie viele und welche
Diversionsanbote wurden jeweils konkret gemacht
(Aufschlüsselung der einzelnen Delikte
auf LG-Sprengel)?
12.
Wie viele Strafverfahren aufgrund von Anzeigen nach §§ 137-141
StGB waren bis
31.12.2007 noch nicht rechtskräftig entschieden?
Wie ist nun jeweils der Verfahrensstand?