4209/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.04.2008
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Eisenschenk

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Finanzierung der Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl sowie der

Schulentwicklung

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur inszenierten
2. Schulgipfels" wurde von Seiten der Bundesministerin für die kommenden zehn
Jahre eine Milliarde Euro zus
ätzlicher Mittel für Investitionen in den Schulbereich
angek
ündigt. Präzisierungen, wofür diese zusätzlichen Mittel eingesetzt werden
sollen, fehlen allerdings bis dato.

Darüber hinaus wirft die Beantwortung der parlamentarischer Anfrage 3452/ AB zum
Budgetmitteleinsatz im Schulbereich durch die Bundesministerin f
ür Unterricht, Kunst
und Kultur weitere Fragen auf, die einer Klärung bedürfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.           Wofür soll die von Ihnen angekündigte zusätzliche Bildungsmilliarde" konkret in
den kommenden Jahren eingesetzt werden?

2.           Unter welchen Budgetansätzen sollen sich diese zusätzlichen Mittel in den
kommenden Jahren konkret finden?

3.           Entspricht die von Ihnen genannte zusätzliche 1 Milliarde Euro einer Fortsetzung
des im Jahr 2000 beschlossenen Schulentwicklungsprogrammes?

4.           Bereits im Jahr 2006 waren aus den Mitteln des Schulentwicklungsprogrammes
seit dem Jahr 2000 Baumaßnahmen in der Größenordnung von 1.012,683
Millionen Euro fertig gestellt bzw. in Bau. Wie sehen Sie Ihre Ankündigung von

1 Milliarde Euro für 10 Jahre im Lichte dessen, dass in den Jahren 2000 bis 2006
mehr als 1 Milliarde Euro (bzw. inklusive der weiteren in Planung und
Vorbereitung befindlichen Projekte beinahe 1,5 Milliarden Euro) zur Verf
ügung
gestellt werden konnten?

5.           Im Jahr 2006 befanden sich weitere Projekte in der budgetären Größenordnung
von 446,997 Millionen Euro in Planung und Vorbereitung. Wie viele dieser
Projekte konnten bereits abgeschlossen werden (Bitte unter Aufschl
üsselung der
jeweiligen Projekte und der dazugehörigen Summen für die einzelnen Jahre und
Angabe des Bundeslandes)?

6.           Wie viele Projekte konnten insgesamt seit dem 1. Juni 2006 fertig gestellt werden
(Bitte aufgeschl
üsselt nach Projekt und dazugehörigem finanziellen Mittelaufwand
für die einzelnen Jahre und Angabe des Bundeslandes)?


7.           Wie viele Projekte befinden sich derzeit in Bau (Bitte aufgeschlüsselt nach Projekt
und dazugehörigem finanziellen Mittelaufwand für die einzelnen Jahre und
Angabe des Bundeslandes)?

8.           Wie viele Projekte befinden sich derzeit in Vorbereitung und Planung (Bitte
aufgeschlüsselt nach Projekt und dazugehörigem finanziellen Mittelaufwand für
die einzelnen Jahre und Angabe des Bundeslandes)?

9.           In der Anfragebeantwortung 3452/AB führen Sie in der Beantwortung der
Frage 28 an, dass die Bedeckung der budget
ären Auswirkungen der
Schulversuche gem.
§ 7a SchOG von September 2008 bis Dezember 2008 im
vorhandenen Budget bedeckbar [sind], jene ab 2009 sind den
Budgetverhandlungen vorbehalten". Daraus ergibt sich, dass Mehrkosten
entstanden sind, die im Rahmen des ihnen zur Verf
ügung stehenden Budgets
bedeckt werden.

In den Materialien zur Novelle des Schulorganisationsgesetzes, durch die § 7a in
das genannte Gesetz eingefügt wurde, heißt es bei den finanziellen
Auswirkungen, bei welchen die Folgekosten f
ür die kommenden vier Jahre, also
f
ür die Jahre 2008 bis 2011, darzustellen sind, hingegen: Durch die
gegenst
ändliche Novelle zum Schulorganisationsgesetz entstehen unmittelbar
keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt oder die Haushalte
anderer Gebietsk
örperschaften." Diese beiden Aussagen, die sich auf einen
identischen Zeitraum erstrecken, inhaltlich aber gegens
ätzlich sind, können nicht
beide zutreffen. Daraus ergibt sich daher die Frage: Sind mit den Schulversuchen
gem. § 7a SchOG Mehrkosten verbunden, also stehen Schulen, an denen
derartige Schulversuche stattfinden, zus
ätzliche Ressourcen im Vergleich mit
vergleichbaren Schulen, an denen keine derartigen Schulversuche stattfinden,
zur Verf
ügung?

10.   Wenn ja, weshalb wurde der zusätzliche Finanzbedarf nicht bereits bei der
Übermittlung der Gesetzesvorlage an den Nationalrat ermittelt und offengelegt?

11.   Wenn nein, warum wird dann in der Anfragebeantwortung 3452/AB behauptet,
dass es finanzielle Auswirkungen gibt?

12.   Auf welche Summe belaufen sich die in den Finanzierungsplänen der
genehmigten Schulversuche gem. § 7a SchOG angeführten zusätzlichen
erforderlichen Mittel (Bitte aufgeschlüsselt nach Schulversuch)?

13.   Auf Kosten welcher anderen Maßnahmen bedecken Sie die Mehrkosten für die
Schulversuche gem.
§ 7a SchOG im Jahr 2008 aus dem laufenden Budget?

14.   In der Anfragebeantwortung 3452/AB führen Sie in der Beantwortung der
Fragen 5 bis 7 an, dass insgesamt 243,6 von den Bundesl
ändern beantragte
Dienstposten f
ür die Pflichtschulen nicht genehmigt wurden, da die Anträge nicht
stellenplanrichtlinienkonform" gewesen seien. Aus welchen Gründen
entsprachen die Antr
äge nicht den Regelungen der Stellenplanrichtlinie (Bitte
aufgelistet nach Bundesland und Schulart)?


15.    In der Anfragebeantwortung 3452/AB führen Sie in der Beantwortung der
Fragen 1 und 2 sowie 24 und 25 zwar einzelne Ma
ßnahmen sowie die
Budgetans
ätze an, jedoch keine Finanzsummen sowie Budgetsteigerungen bzw.
-reduktionen bei den einzelnen genannten Maßnahmen. Auf welche Summen
belaufen sich die Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen in Euro (Bitte
aufgeschl
üsselt nach den einzelnen der dort genannten Maßnahmen in den
jeweiligen Ans
ätzen bzw. unter Angabe von Steigerungen und Reduktionen im
Budget 2007 gegenüber dem Budgetjahr 2006 sowie im Budget 2008 gegenüber
dem Budgetjahr 2007)?

16.    In der Beantwortung selbiger Fragen der Anfragebeantwortung 3452/AB geben
Sie f
ür die Maßnahme der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl lediglich
Personal kosten aus der UT 0 (VA-Ansatz 1-12700), also den Bereich der AHS,
sowie Transferzahlungen gem
äß FAG - UT 7 (VA-Ansatz 1-12757), also für den
Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen, an. Aus welchem Ansatz werden
die zus
ätzlichen Teilungen im Bereich der BMHS finanziert, die gemäß Ihren
Aussagen und des derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurfs ja die
Klassensch
ülerhöchstzahlsenkung für diese Schularten ersetzen soll?

17.    In der Anfragebeantwortung 3452/AB führen Sie in der Beantwortung der
Frage 30 f
ür das Jahr 2007 Aufwendungen in Höhe von 17,3 Millionen Euro für
400 zusätzliche Dienstposten im Bereich der Tagesbetreuung an. In Ihren
Angaben zum Jahr 2008 fehlen Angaben über den Finanzbedarf zum weiteren
Ausbau der Tagesbetreuung. Sind dafür Ihres Erachtens im Jahr 2008 keine
zusätzlichen Mittel nötig?

18.    In derselben Beantwortung führen Sie an, dass im Jahr 2007 lediglich 500
Dienstposten f
ür die Maßnahme der Klassenschülerhöchstzahlsenkung geplant
waren. In Beantwortung der Frage 4 in selbiger Anfragebeantwortung f
ühren Sie
hingegen an, dass geringf
ügig weniger als 1.500 Planstellen für die Maßnahme
im ersten Schuljahr eingesetzt" werden. Welche dieser Zahlen ist nun die
richtige?

19.    In der Beantwortung derselben Frage geben Sie an: Die erfragten Posten für das
mittlere Schulmanagement (...) fallen nicht in den Ansatz 1-12757", also den
Budgetansatz für das Pflichtschullehrerpersonal. Bedeutet das, dass für die
Schaffung eines mittleren Schulmanagements kein Einsatz von
Pflichtschullehrerinnen und -lehrern geplant ist?

20.    In der Anfragebeantwortung 3452/AB führen Sie in der Beantwortung der
Fragen 19 bis 21 an, dass eine finanzielle Bewertung des R
ückganges der
Planstellen auch aufgrund der Richtwerte f
ür die Folgekosten legistischer
Ma
ßnahmen nicht erfolgen könnte. In der Antwort zu Frage 18 geben sie
demgegen
über an, dass im Schuljahr 2007/08 gegenüber dem Schuljahr 2006/07
1.589 Lehrerstellen eingespart wurden. Wie der Verordnung des Bundesministers
für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der
finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Ma
ßnahmen in der Fassung
BGBl.
II Nr. 48/2008 zu entnehmen ist, sind für Lehrer L2A1 und L2A2 60.705
zu veranschlagen. Ausgehend von diesen Werten erg
äbe sich ein
Einsparungsbetrag von rund
96,5 Mio. Aus welchen Gründen war eine solche


Beantwortung nicht möglich und wofür wurde der auf diese Weise zu ermittelnde
Betrag eingesetzt?