4209/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Eisenschenk
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Finanzierung der Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl sowie der
Schulentwicklung
Im
Rahmen des vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
inszenierten
2. „Schulgipfels" wurde von Seiten der
Bundesministerin für die kommenden zehn
Jahre eine Milliarde Euro zusätzlicher
Mittel für Investitionen in den
Schulbereich
angekündigt. Präzisierungen, wofür diese zusätzlichen Mittel eingesetzt werden
sollen, fehlen allerdings bis dato.
Darüber hinaus
wirft die Beantwortung der parlamentarischer Anfrage 3452/ AB zum
Budgetmitteleinsatz im Schulbereich durch die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst
und Kultur weitere
Fragen auf, die einer Klärung
bedürfen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Unterricht, Kunst und
Kultur folgende
Anfrage:
1.
Wofür soll die von Ihnen angekündigte zusätzliche „Bildungsmilliarde"
konkret in
den kommenden Jahren
eingesetzt werden?
2.
Unter welchen Budgetansätzen sollen sich diese zusätzlichen
Mittel in den
kommenden Jahren konkret
finden?
3.
Entspricht die von Ihnen genannte zusätzliche 1
Milliarde Euro einer Fortsetzung
des im Jahr 2000
beschlossenen Schulentwicklungsprogrammes?
4.
Bereits im Jahr 2006 waren aus den Mitteln des
Schulentwicklungsprogrammes
seit
dem Jahr 2000 Baumaßnahmen in der Größenordnung von
1.012,683
Millionen Euro fertig
gestellt bzw. in Bau. Wie sehen Sie Ihre Ankündigung von
1
Milliarde Euro für 10 Jahre im Lichte dessen, dass in den
Jahren 2000 bis 2006
mehr als 1 Milliarde
Euro (bzw. inklusive der weiteren in Planung und
Vorbereitung befindlichen Projekte beinahe 1,5 Milliarden Euro) zur Verfügung
gestellt werden konnten?
5.
Im Jahr 2006
befanden sich weitere Projekte in der budgetären Größenordnung
von 446,997 Millionen Euro in Planung und
Vorbereitung. Wie viele dieser
Projekte konnten bereits
abgeschlossen werden (Bitte unter Aufschlüsselung der
jeweiligen Projekte
und der dazugehörigen Summen für die einzelnen Jahre und
Angabe des Bundeslandes)?
6.
Wie viele Projekte konnten insgesamt seit dem 1. Juni 2006 fertig
gestellt werden
(Bitte aufgeschlüsselt nach Projekt und dazugehörigem
finanziellen Mittelaufwand
für die einzelnen Jahre und Angabe des
Bundeslandes)?
7.
Wie viele Projekte befinden sich derzeit in Bau (Bitte aufgeschlüsselt nach
Projekt
und dazugehörigem finanziellen Mittelaufwand für die einzelnen Jahre und
Angabe des Bundeslandes)?
8.
Wie viele Projekte befinden sich derzeit in Vorbereitung und Planung (Bitte
aufgeschlüsselt nach Projekt und dazugehörigem finanziellen Mittelaufwand für
die einzelnen Jahre und Angabe des Bundeslandes)?
9.
In der
Anfragebeantwortung 3452/AB führen
Sie in der Beantwortung der
Frage 28 an, dass die Bedeckung der budgetären Auswirkungen der
Schulversuche gem. § 7a SchOG „von
September 2008 bis Dezember 2008 im
vorhandenen Budget
bedeckbar [sind], jene ab 2009 sind den
Budgetverhandlungen vorbehalten". Daraus ergibt sich, dass Mehrkosten
entstanden sind, die im Rahmen des ihnen zur
Verfügung stehenden Budgets
bedeckt
werden.
In
den Materialien zur Novelle des Schulorganisationsgesetzes, durch die § 7a in
das genannte Gesetz
eingefügt wurde, heißt es bei den finanziellen
Auswirkungen, bei welchen die Folgekosten für die
kommenden vier Jahre, also
für die Jahre
2008 bis 2011, darzustellen sind, hingegen: „Durch die
gegenständliche Novelle zum Schulorganisationsgesetz entstehen
unmittelbar
keine finanziellen
Auswirkungen auf
den Bundeshaushalt oder die Haushalte
anderer Gebietskörperschaften." Diese beiden
Aussagen, die sich auf einen
identischen Zeitraum erstrecken, inhaltlich
aber gegensätzlich sind, können nicht
beide zutreffen. Daraus ergibt sich daher die Frage: Sind mit den
Schulversuchen
gem.
§ 7a SchOG
Mehrkosten verbunden, also stehen Schulen, an denen
derartige Schulversuche stattfinden, zusätzliche Ressourcen im
Vergleich mit
vergleichbaren
Schulen, an denen keine derartigen Schulversuche stattfinden,
zur Verfügung?
10.
Wenn ja, weshalb wurde der zusätzliche Finanzbedarf
nicht bereits bei der
Übermittlung
der Gesetzesvorlage an den Nationalrat ermittelt und offengelegt?
11.
Wenn nein, warum wird dann in der Anfragebeantwortung 3452/AB
behauptet,
dass es finanzielle
Auswirkungen gibt?
12.
Auf welche Summe belaufen sich die in den Finanzierungsplänen der
genehmigten
Schulversuche gem. § 7a SchOG angeführten zusätzlichen
erforderlichen Mittel
(Bitte aufgeschlüsselt nach Schulversuch)?
13.
Auf Kosten
welcher anderen Maßnahmen bedecken Sie die Mehrkosten
für die
Schulversuche gem. § 7a SchOG im Jahr 2008 aus dem
laufenden Budget?
14.
In der
Anfragebeantwortung 3452/AB führen
Sie in der Beantwortung der
Fragen 5 bis 7 an, dass insgesamt 243,6 von den Bundesländern beantragte
Dienstposten für die
Pflichtschulen nicht genehmigt wurden, da die Anträge nicht
„stellenplanrichtlinienkonform"
gewesen seien. Aus welchen Gründen
entsprachen die Anträge nicht den Regelungen der
Stellenplanrichtlinie (Bitte
aufgelistet nach Bundesland und Schulart)?
15.
In der
Anfragebeantwortung 3452/AB führen
Sie in der Beantwortung der
Fragen 1 und 2 sowie 24 und 25 zwar einzelne Maßnahmen sowie die
Budgetansätze an,
jedoch keine Finanzsummen sowie Budgetsteigerungen bzw.
-reduktionen
bei den einzelnen genannten Maßnahmen. Auf welche Summen
belaufen sich die
Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen in Euro (Bitte
aufgeschlüsselt nach den einzelnen der dort
genannten Maßnahmen in den
jeweiligen Ansätzen bzw.
unter Angabe von Steigerungen und Reduktionen im
Budget
2007 gegenüber dem Budgetjahr 2006 sowie im Budget 2008 gegenüber
dem Budgetjahr 2007)?
16.
In der
Beantwortung selbiger Fragen der Anfragebeantwortung 3452/AB geben
Sie für die Maßnahme der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl lediglich
Personal kosten aus der UT 0 (VA-Ansatz
1-12700), also den Bereich der AHS,
sowie Transferzahlungen gemäß FAG - UT 7 (VA-Ansatz 1-12757), also für den
Bereich der allgemein bildenden
Pflichtschulen, an. Aus welchem Ansatz werden
die zusätzlichen Teilungen im Bereich der
BMHS finanziert, die gemäß Ihren
Aussagen und des derzeit in Begutachtung
befindlichen Entwurfs ja die
Klassenschülerhöchstzahlsenkung für diese Schularten ersetzen soll?
17.
In der
Anfragebeantwortung 3452/AB führen
Sie in der Beantwortung der
Frage 30 für das Jahr
2007 Aufwendungen in Höhe von 17,3 Millionen Euro für
400
zusätzliche Dienstposten im Bereich der Tagesbetreuung an. In
Ihren
Angaben
zum Jahr 2008 fehlen Angaben über den Finanzbedarf zum weiteren
Ausbau
der Tagesbetreuung. Sind dafür Ihres Erachtens im Jahr 2008 keine
zusätzlichen Mittel nötig?
18.
In derselben
Beantwortung führen Sie an, dass im Jahr 2007
lediglich 500
Dienstposten für die Maßnahme der Klassenschülerhöchstzahlsenkung geplant
waren. In Beantwortung der Frage 4 in selbiger Anfragebeantwortung führen Sie
hingegen an, dass geringfügig
weniger als 1.500 Planstellen für
die Maßnahme
im ersten Schuljahr eingesetzt" werden. Welche dieser Zahlen ist nun die
richtige?
19.
In der Beantwortung derselben Frage geben Sie an: „Die
erfragten Posten für das
mittlere
Schulmanagement (...) fallen nicht in den Ansatz 1-12757", also den
Budgetansatz für das Pflichtschullehrerpersonal. Bedeutet
das, dass für die
Schaffung eines mittleren Schulmanagements kein Einsatz von
Pflichtschullehrerinnen und -lehrern geplant ist?
20.
In der
Anfragebeantwortung 3452/AB führen
Sie in der Beantwortung der
Fragen 19 bis 21 an, dass eine finanzielle Bewertung des Rückganges der
Planstellen auch aufgrund der Richtwerte für die Folgekosten legistischer
Maßnahmen nicht erfolgen könnte. In der Antwort zu Frage 18 geben sie
demgegenüber an, dass
im Schuljahr 2007/08 gegenüber dem Schuljahr 2006/07
1.589 Lehrerstellen eingespart wurden. Wie der Verordnung des Bundesministers
für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der
finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen in der Fassung
BGBl. II Nr. 48/2008 zu entnehmen ist, sind
für Lehrer L2A1 und L2A2 € 60.705
zu veranschlagen. Ausgehend von diesen Werten ergäbe sich ein
Einsparungsbetrag von rund €
96,5 Mio. Aus welchen Gründen
war eine solche
Beantwortung nicht möglich und
wofür wurde der auf diese Weise zu ermittelnde
Betrag
eingesetzt?