4210/J XXIII. GP
Eingelangt am 29.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten KO Strache, Dr. Graf, Dr. Kurzmann
und weitere Abgeordneter
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Bauverzögerungen und Mehrkosten durch Bundesdenkmalamt
Der
ORF NÖ berichtete am 31.03.08 in der Sendung „Niederösterreich
Heute" über
die Probleme der
Stadt Tulln mit Ausgrabungen des Bundesdenkmalamtes und unter
der Adresse http://noe.orf.at/stories/267075/ kann man folgendes lesen:
Bauverzögerungen wegen Denkmalschutz:
In Tulln
kommt es durch den Denkmalschutz immer wieder zu Verzögerungen und
Mehrkosten bei neuen Bauvorhaben. Der Boden, auf dem die Innenstadt von
Tulln steht,
steht nämlich unter Denkmalschutz.
Ausgrabungen muss der Bauherr bezahlen!
Daher muss der
Boden vor Baubeginn archäologisch untersucht werden. Bezahlen muss der
Bauherr. Der Bürgermeister
von Tulln fordert jetzt eine Gesetzesänderung
Suche nach Zeugnissen aus der Römerzeit
Am Hauptplatz
in Tulln wird eine neue Tiefgarage gebaut. Seit September ist aber erst
einmal das
Bundesdenkmalamt am Zug und gräbt nach den Zeugnissen aus der Römerzeit
und dem Mittelalter.
Bürgermeister Willy Stift sind diese
Grabungen ein Dorn im Auge. Neubauten verzögern sich
und die Bauherrn müssen die Grabungen des Denkmalamts bezahlen.
2,5 Millionen Euro teure Grabungen
Für die Stadt und private Investoren haben
diese Grabungen in den vergangenen Jahren 2,5
Millionen Euro gekostet.
Das Gesetz mache Bauvorhaben in
Stadtkernen viel teurer als am Stadtrand, sagt Stift.
Denn mit dem Geld, das die Grabungen kosten, könnten Bauherrn auf der grünen Wiese
bereits die Grundstücke erwerben.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
nachfolgende
ANFRAGE
1.
Gräbt bei dieser im Bericht erwähnten Baustelle in Tulln das
Bundesdenkmalamt oder
die Abteilung für Bodendenkmale?
2.
Ist die im ORF
Interview gezeigte Archäologin (Untertitel
Bundesdenkmalamt) eine
Angestellte des Bundesdenkmalamtes?
3. Ist sie Mitarbeiterin einer Privatfirma oder eines Vereines?
4. Wenn ja, welcher Firma oder welchen Vereins?
5. Wie hat diese Firma oder der Verein den Auftrag erhalten?
6.
Haben diese Grabungen, wie in dem Bericht behauptet, in den vergangenen
Jahren
2,5 Millionen Euro
gekostet?
7. Wenn ja, wurde der Grabungsauftrag ausgeschrieben?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie hoch sind die Grabungskosten bisher?
10. Liegen die Grabungskosten über oder unter dem Schwellwert für Freihandvergabe?
11. Wie wurde der Grabungsauftrag vergeben?
12. Wer hat die Vergabe durchgeführt?
13.
Gibt es in Österreich mehrere qualifizierte
Fachleute/Fachfirmen die durch eine
Freihandvergabe eine Benachteiligung erfahren haben könnten?
14.
Die
Behauptung, der Bauherr muss zahlen - ist nicht richtig weil in Österreich das
Valetta Abkommen nicht ratifiziert wurde. Ist darin eine vorsätzliche Fehlinformation
seitens des Bundesdenkmalamtes an den Bürgermeister
kommuniziert worden?
15. Aus welchem Grund wurde der Bürgermeister hier falsch informiert?
16.
Wurde in
diesem Fall seitens des Bundesdenkmalamtes falsch informiert, um den
Grabungsauftrag für das Archäologie-Service zu bekommen?
17.
Wird seitens
des Bundesdenkmalamtes systematisch falsch informiert, um zu
Grabungsaufträgen für das Archäologie-Service zu kommen?
18. Wie wurden die Grabungskosten berechnet?
19.
Nach welchen Kostenkalkulationen werden gegenüber dem
Bauherrn
Kostenvoranschläge kalkuliert?
20. Wer berechnet die Grabungskosten und legt die Rechnung?
21. Gibt es ein Objektivierungsverfahren zur Kostenkontrolle?
22. Gibt es eine Leistungs- oder Rechnungskontrolle?
23. Wenn ja, wer führt dieses durch und in welcher Form findet dies statt?
24. Wenn nein, warum nicht und wer entscheidet dies?
25. Welche Rechtsgrundlage wird dafür dann in Anwendung gebracht?
26. Kommt dem
Auftraggeber, wie in diesem Fall der Stadt Tulln, bei der
Leistungskontrolle
eine Parteienstellung mit Einspruchsrecht zu?
27. Kann der
Auftraggeber einen unabhängigen Sachverständigen/Fachkraft
zur
Leistungskontrolle
gegenüber dem Auftragnehmer beiziehen
und bekommt dieser
Parteienstellung bei einem Objektivierungsverfahren?
28. Kann zur Rechnungskontrolle bei
derartigen Auftragsvergaben eine unabhängige
Institution oder Sachverständiger/Fachkraft
der Archäologie aus Österreich oder der
EU eine Rechnungs-
und Leistungsvalidierung durchführen?