4210/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten KO Strache, Dr. Graf, Dr. Kurzmann

und weitere Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Bauverzögerungen und Mehrkosten durch Bundesdenkmalamt

Der ORF NÖ berichtete am 31.03.08 in der Sendung Niederösterreich Heute" über
die Probleme der Stadt Tulln mit Ausgrabungen des Bundesdenkmalamtes und unter
der Adresse
http://noe.orf.at/stories/267075/ kann man folgendes lesen:

Bauverzögerungen wegen Denkmalschutz:

In Tulln kommt es durch den Denkmalschutz immer wieder zu Verzögerungen und
Mehrkosten bei neuen Bauvorhaben. Der Boden, auf dem die Innenstadt von Tulln steht,
steht nämlich unter Denkmalschutz.

Ausgrabungen muss der Bauherr bezahlen!

Daher muss der Boden vor Baubeginn archäologisch untersucht werden. Bezahlen muss der
Bauherr. Der B
ürgermeister von Tulln fordert jetzt eine Gesetzesänderung

Suche nach Zeugnissen aus der Römerzeit

Am Hauptplatz in Tulln wird eine neue Tiefgarage gebaut. Seit September ist aber erst
einmal das Bundesdenkmalamt am Zug und gräbt nach den Zeugnissen aus der Römerzeit
und dem Mittelalter.

Bürgermeister Willy Stift sind diese Grabungen ein Dorn im Auge. Neubauten verzögern sich
und die Bauherrn m
üssen die Grabungen des Denkmalamts bezahlen.

2,5 Millionen Euro teure Grabungen

Für die Stadt und private Investoren haben diese Grabungen in den vergangenen Jahren 2,5
Millionen Euro gekostet.

Das Gesetz mache Bauvorhaben in Stadtkernen viel teurer als am Stadtrand, sagt Stift.
Denn mit dem Geld, das die Grabungen kosten, k
önnten Bauherrn auf der grünen Wiese
bereits die Grundst
ücke erwerben.


Die unterzeichnenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

ANFRAGE

1.            Gräbt bei dieser im Bericht erwähnten Baustelle in Tulln das Bundesdenkmalamt oder
die Abteilung f
ür Bodendenkmale?

2.            Ist die im ORF Interview gezeigte Archäologin (Untertitel Bundesdenkmalamt) eine
Angestellte des Bundesdenkmalamtes?

3.            Ist sie Mitarbeiterin einer Privatfirma oder eines Vereines?

4.            Wenn ja, welcher Firma oder welchen Vereins?

5.            Wie hat diese Firma oder der Verein den Auftrag erhalten?

6.            Haben diese Grabungen, wie in dem Bericht behauptet, in den vergangenen Jahren
2,5 Millionen Euro gekostet?

7.            Wenn ja, wurde der Grabungsauftrag ausgeschrieben?

8.            Wenn nein, warum nicht?

9.            Wie hoch sind die Grabungskosten bisher?

10.     Liegen die Grabungskosten über oder unter dem Schwellwert für Freihandvergabe?

11.     Wie wurde der Grabungsauftrag vergeben?

12.     Wer hat die Vergabe durchgeführt?

13.     Gibt es in Österreich mehrere qualifizierte Fachleute/Fachfirmen die durch eine
Freihandvergabe eine Benachteiligung erfahren haben k
önnten?

14.     Die Behauptung, der Bauherr muss zahlen - ist nicht richtig weil in Österreich das
Valetta Abkommen nicht ratifiziert wurde. Ist darin eine vors
ätzliche Fehlinformation
seitens des Bundesdenkmalamtes an den B
ürgermeister kommuniziert worden?

15.     Aus welchem Grund wurde der Bürgermeister hier falsch informiert?

16.     Wurde in diesem Fall seitens des Bundesdenkmalamtes falsch informiert, um den
Grabungsauftrag f
ür das Archäologie-Service zu bekommen?

17.     Wird seitens des Bundesdenkmalamtes systematisch falsch informiert, um zu
Grabungsauftr
ägen für das Archäologie-Service zu kommen?

18.     Wie wurden die Grabungskosten berechnet?

19.     Nach welchen Kostenkalkulationen werden gegenüber dem Bauherrn
Kostenvoranschläge kalkuliert?


20.  Wer berechnet die Grabungskosten und legt die Rechnung?

21.  Gibt es ein Objektivierungsverfahren zur Kostenkontrolle?

22.      Gibt es eine Leistungs- oder Rechnungskontrolle?

23.  Wenn ja, wer führt dieses durch und in welcher Form findet dies statt?

24.  Wenn nein, warum nicht und wer entscheidet dies?

25.  Welche Rechtsgrundlage wird dafür dann in Anwendung gebracht?

26.  Kommt dem Auftraggeber, wie in diesem Fall der Stadt Tulln, bei der
Leistungskontrolle eine Parteienstellung mit Einspruchsrecht zu?

27.  Kann der Auftraggeber einen unabhängigen Sachverständigen/Fachkraft zur
Leistungskontrolle gegenüber dem Auftragnehmer beiziehen und bekommt dieser
Parteienstellung bei einem Objektivierungsverfahren?

28.  Kann zur Rechnungskontrolle bei derartigen Auftragsvergaben eine unabhängige
Institution oder Sachverst
ändiger/Fachkraft der Archäologie aus Österreich oder der
EU eine Rechnungs- und Leistungsvalidierung durchführen?