4211/J XXIII. GP

Eingelangt am 29.04.2008
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Anfrage

 

des Abgeordneten KO Strache, Dr. Graf, Dr. Kurzmann

und weitere Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend angebliche Vorgänge im Bereich des Bundesdenkmalamtes

Informationen, dass Mitarbeiter des Bundesdenkmalamtes (BDA) als organschaftliche Vertreter des Vereines Archäologie Service fungieren, dass der Verein Archäologie Service vom BDA oder von anderen Dienststellen Ihres Ressorts Subventionen erhält, dass Anfragen an die Abteilung für Bodendenkmale angeblich monate - und auch jahrelang nicht beantwortet werden und so weiter, kurz dass es in diesem Bereich des Ressorts zu Unzulänglichkeiten gekommen ist, veranlassen die unterzeichnenden Abgeordneten, nachfolgende Anfrage an die Bundesministerin für Unterricht und Kultur zu richten.

ANFRAGE

1.            Warum hat Österreich bis heute die Valetta Konvention, die festlegt, dass ein Verursacher (Baufirma, Grundstückseigentümer etc.) für allfällige archäologische Arbeiten entweder zur Gänze aufzukommen hat oder zumindest eine nicht unerhebliche Kostenbeteiligung mittragen muss, nicht ratifiziert?

2.            Entspricht es den Tatsachen, dass Mitarbeiter des Bundesdenkmalamtes (BDA) als organschaftliche Vertreter des Vereines Archäologie Service fungieren?

3.            Übt Dr. Farka die Präsidentschaft des Archäologie-Service mit Ihrem Wissen und Ihrer Zustimmung aus?

4.            Wissen Sie, dass es rund 150 Beschäftigte beim Verein Archäologie Service geben soll?

5.            Erhält derzeit der Verein Archäologie Service Subventionen vom BDA oder von anderen Dienststellen Ihres Ressorts?

6.            Wenn ja, von welchen Dienststellen und wie hoch sind diese?

7.            Erhielt der Verein Archäologie Service in den letzten 10 Jahren Subventionen vom BDA oder von anderen Dienststellen Ihres Ressorts?

8.            Wenn ja, von welchen Dienststellen und wie hoch waren diese?

9.            Ist Ihnen bekannt, dass freiberufliche Mitarbeiter der Abteilung angeblich genötigt werden dem Verein beizutreten?

10.    Wie hoch waren die Kosten der Adaptierung des Nordtrakts der Kartause Mauerbach als Restaurierwerkstätte der Abteilung für Bodendenkmale?

11. Wie viele Mitarbeiter der Abteilung für Bodendenkmale oder anderer Abteilungen des BDA sind in Mauerbach beschäftigt?

12. Entspricht es den Tatsachen, dass das Archäologie Service in der Kartause Mauerbach untergebracht ist?

13. Gibt es über die Nutzung der Räumlichkeiten im Nordtrakt der Kartause Mauerbach durch den Verein Archäologie Service einen Miet- oder Nutzungsvertrag?

14. Wie hoch ist die Miete bzw. der Beitrag, den der Verein Archäologie-Service für die Nutzung dieser Räumlichkeiten bezahlt?

15. Welche Personen im BDA vergeben Grabungsbewilligungen?

16.  Nach welchen Kriterien werden Grabungsbewilligungen vergeben?

17.    Ist Ihnen bekannt, dass Anfragen an die Abteilung für Bodendenkmale angeblich monate - und auch jahrelang nicht beantwortet werden?

18.    Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?


19.    Kann die zuständige Stelle im Bundesdenkmalamt im Hinblick auf die Beurteilung der Qualifizierung des Antragwerbers für eine Grabungs-genehmigung (physisch, räumlich und projektbezogene Antragstellung) neben den im Denkmalschutzgesetz (DMSG) geforderten "einschlägigen Universitätsstudium" und "physischen Personen" auch die Offenlegung der kalkulierten Personal- und Projektkosten respektive die Namen der an dem Projekt mitarbeitenden Personen zur Beurteilung der Qualifizierung des Antragstellers einfordern?

20. Wie detailliert muss eine Projektablaufplanung seitens des Antragstellers eingereicht werden?

21. Gibt es ein Projektschema oder eine Projektmanagementrichtlinie im Bereich des DMSG?

22. Ist Ihnen bekannt, dass das BDA unter der Überschrift bzw. unter dem Logo BUNDESDENKMALAMT" für den Verein Archäologieservice Bauwerbern ein Angebot zur Baufreimachung mit Archäologie ohne Preisdeckelung, ohne Fristgarantien, ohne Haftungsrücklass und ohne allem, was sonst in der Baubranche verpflichtend vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragsnehmer gefordert wird, anbietet?

23. Sehen Sie in diesen Vorgängen nicht die Gefahr, dass das BDA als Anbieter, Auftraggeber und Behörde In-sich-Geschäfte macht?

24. Warum ist beim Projekt in Salzburg am Domplatz das Bundesdenkmalamt mit seinen Mitarbeitern vom Archäologie Service zum Zug gekommen und nicht die Landesarchäologie?

25. Hat es für dieses Projekt ein Vergabeverfahren nach Ö-Norm oder BVG gegeben?

26. Wenn nein, warum nicht?