4212/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Wittmann

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Sauna Affäre - Wiener Polizei und Polizeistaatsmethoden -Erkenntnisse und

Maßnahmen durch das Justizressort“

Am 14. März 2008 wurde Hofrat Dr. Ernst Geiger im 2. Rechtsgang wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bzw. der Verletzung von Amtsgeheimnissen freigesprochen. Die zuständige Richterin sprach bei dieser Urteilsverkündigung u.a. von Polizeistaatsmethoden, die eines Rechtsstaates unwürdig sind.

Jahrelang gab es erbitterte Machtkämpfe, die zu fürchterlichen Negativschlagzeilen über die Wiener Polizei führten. Die Polizeireform unter BM Dr. Ernst Strasser hatte in Wien innerhalb der Polizei die Situation und das Klima verschärft: Zunehmende Kriminalität bei sinkenden Aufklärungsraten und alles mit weniger Polizei. Dazu kamen noch die massiven persönlichen Rivalitäten im Polizeiapparat im Kampf um Einfluss und Macht.

Es waren mehr als chaotische Zustände, berufliche Intrigen und gegenseitige Verleumdungen. Es galt „Jeder gegen Jeden", mit unübersehbaren Verbindungen zur Rotlichtszene etc.. Nicht nur Spitzenbeamte überboten sich gegenseitig bei Verdächtigungen und gerichtlichen Anzeigen so wie Disziplinaranzeigen (z.B. wegen Amtsmissbrauch; verbotene Geschenkannahme; Missbrauch der Amtsgewalt; Verrat von Amtsgeheimnissen; widerrechtliche Festnahme; Körperverletzung; Verwaltungsstrafdelikte). Auch Kriminalisten und Polizisten pflegten enge Kontakte zur Rotlichtszene und zu Rotlichtlokalen, eine Sperrliste des Landespolizeikommando unterband gesetzlich vorgesehene polizeiliche Kontrollen, Zeugen wurden durch Polizisten unter Druck gesetzt und Ermittlungen rechtswidrig geführt usw..

Unter Bundesminister Dr. Ernst Strasser und seinem Kabinett genoss der ehemalige LPK Roland Horngacher volle Deckung, die auch medial abgefeiert wurde. Voraussetzung dafür waren so genannte „Erfolge" (Festnahmen, aber keine rechtskräftigen Verurteilungen). Das System „Horngacher", insbesondere dessen autoritärer Führungsstil, war allerdings für viele Beamte nicht zu akzeptieren. Gerade dies erklärt die gegenseitigen Bespitzelungen sowie die meist anonymen Anzeigen. Diese Situation war nicht nur auf die misslungenen Polizeireformen in  Wien zurückzuführen, sondern war auch das Ergebnis der eklatanten Führungsschwäche der Wiener Polizeiführung. Der Innenminister und der damalige Wiener Polizeipräsident haben


wiederum in dieser Zeit keinen wirklich Beitrag zur Beruhigung dieser brisanten Situation in der Wiener Polizei geleistet.

Ein leitender Beamter beschrieb dies so: „Seit der Polizeireform betrachten Personen in Chefpositionen die Polizei als Selbstbedienungsladen in Sachen Eitelkeit und leben ihre teils fast schon kriminelle Eifersucht ungebremst aus" (profil vom 12.06.2006).

Im Mittelpunkt standen die Auseinandersetzungen zwischen Wiener Spitzenpolizisten und deren Umfeld. Diese gipfelten in den Suspendierungen von LPK Roland Horngacher, Oberst Roland Frühwirt, Hofrat Dr. Ernst Geiger u.a. und diversen gerichtlichen Strafverfahren (z.B. gegen Hofrat Ernst Geiger) die gegenseitig gezielt angezettelt wurden. So wurde Roland Horngacher in 1 .Instanz wegen Amtsmissbrauchs zu 15 Monaten bedingt verurteilt, Hofrat Dr. Geiger wiederum im 2.Rechtsgang vom Vorwurf des Verdachts des Amtsmissbrauchs freigesprochen (nicht rechtskräftig).

Am 1. Jänner 2008 folgte Dr. Karl Pürstl, der ehemalige Leiter des Büros für Rechtsfragen und Datenschutz, Peter Stiedl als Wiener Polizeipräsident nach. Er war der Bestgereihte in der Bestellungskommission des Innenministeriums. Als einziger von insgesamt 13 Kandidaten wurde er „als in höchstem Ausmaß geeignet" beurteilt.

Aus dem Büro von Dr. Karl Pürstl stammt auch jener Prüfbericht vom Dezember 2007, der in einem Privatanklageverfahren wegen übler Nachrede zwischen Hofrat Ernst Geiger und dem Leiter der Kriminaldirektion 1, Oberst Roland Frühwirth, für enormes Aufsehen gesorgt hatte. In diesem Bericht wurde erstmals offiziell festgehalten, dass viele Vorwürfe inszeniert worden sein könnten, um Karrieren zu stoppen oder zu beschleunigen. Berichtet wurde auch über Aktendivergenzen zwischen dem, was die Polizei ermittelte und dem was der Staatsanwaltschaft gemeldet wurde. Konkret wird darin u.a. dem Leiter der Kriminaldirektion 1, Roland Frühwirth vorgeworfen, Verdachtslagen fingiert zu haben und „parteiliche Ermittlungen" in der so genannten „Sauna-Affäre" gegenüber Dr. Ernst Geiger angelastet. Dieser wiederum soll - so die Anklage - seinem Freund Wolfgang Bogner geplante Polizeirazzien in dessen FKK-Sauna „Golden Time" verraten haben. Die Kriminaldirektion 1 hatte monatelang wegen Prostitution, Zuhälterei und Menschenhandel gegen Wolfgang Bogner ermittelt.

Dr. Ernst Geiger wurde zuerst durch das Landesgericht für Strafsachen Wien des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, der OGH hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Dieses hat nun Hofrat Dr. Ernst Geiger im 2. Rechtsgang freigesprochen.


Oberst Roland Frühwirth soll bei den Erhebungen in der so genannten „Sauna-Affäre als Ermittlungsleiter (im Auftrag des später suspendierten Landespolizeikommandanten Roland Horngacher) einseitig und rechtswidrig ermittelt haben, um Hofrat Dr. Ernst Geiger zu schaden. Frühwirth wird auch vorgeworfen, Zeugen (amtsmissbräuchlich) unter Druck gesetzt zu haben, um belastende Aussagen zu bekommen. Bei diesen Ermittlungen wurden - Presseberichten zufolge - auch Dienstanweisungen und Berichterstattungsvorschriften (z.B. über Hausdurchsuchungen) verletzt. Absolut rechtswidrig waren auch die so genannten Sperrlisten der Wiener Polizei: Mehr als 300 Lokale, die auf dieser Liste standen, durften nicht (!) kontrolliert werden. Einige dieser polizeilichen Ermittlungen im Rahmen der so genannten „Saunaaffäre" scheinen durch Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Wien gedeckt worden sein, sodass auch die Frage des Verhältnisses des ehemaligen LPK Horngacher u.a. Personen zur Wiener Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss.

Ende Februar 2008 kritisierte Oberst Roland Frühwirth in einer 56-seitigen Stellungnahme (Rechtsanwaltskanzlei Walch & Zehetbauer) heftigst den in dieser Anfrage zitierten Prüfungsbericht. Seiner Meinung nach sei der Bericht tendenziös und habe offensichtlich nur das Ziel, Hofrat Dr. Ernst Geiger zu entlasten und ihn zu belasten.

All diese polizeilichen - und vermutlich teilweise rechtswidrigen - Ermittlungen in der so genannten „Sauna-Affäre" waren auch mit einem enormen Personal- und Kostenaufwand für den Bund (BMI) verbunden. Unabhängig von den angefallenen Ermittlungs- und Überwachungskosten etc. wurden auch Amtshaftungsansprüche (StEG) vom zwischenzeitig verstorbenen Wolfgang Bogner, der nach monatelanger U-Haft rechtskräftig von allen Vorwürfen (z.B. Zuhälterei, Menschenhandel) freigesprochen wurde, geltend gemacht.

Die „Sauna-Affäre" ist jedenfalls absolut mehr als eine „polizeiinterne Intrige". Mehrere Gerichtsverfahren sind - neben Suspendierungen und Disziplinarverfahren - zwischen und gegen die genannten Personen noch anhängig. Sollten Teile dieser Vorwürfe stimmen, muss von Polizeistaatsmethoden in der Wiener Polizei gesprochen werden. Bedauerlicherweise ist nun Wolfgang Bogner am 12.02.2008 an einem Herzinfarkt gestorben, sodass er als Zeuge in den noch anstehenden Gerichtsverfahren als Zeuge nicht mehr einvernommen werden kann.

Ungeklärt sind in diesem Zusammenhang auch die Begründungen und Genehmigungen für die zahlreichen Telefonkommunikationsüberwachungen durch die Staatsanwaltschaft und die Gesamtkosten, die im BMI dafür angefallen sind. Ein Interview von Hofrat Dr. Ernst Geiger macht dies deutlich:

"Die Ermittlungen wurden von unzuständigen, befangenen Beamten durchgeführt. Bei der Telefonüberwachung hat ein Exzess stattgefunden, man hat ohne Tatverdacht über 3000 Telefonate überwacht, von Bogner, von vielen völlig unbedeutenden Personen, obwohl gegen Bogner außer einer anonymen Anzeige und Auszüge aus Internetforen keine Beweismittel


vorlagen. Und die Justiz hat trotzdem die Lizenz zum uneingeschränkten Lauschangriff gegeben " (Die Presse 8.3.2008).

Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium beschäftigt sich daher als Antikorruptionsermittler nunmehr erneut mit der „Sauna-Affäre", um die vorliegenden Vorwürfe zu überprüfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                                   Was wird in dem im Einleitungstext zitierten Prüfbericht dem ehemaligen Wiener - und nun suspendierten - Landespolizeikommandanten Roland Horngacher, Oberst Roland Frühwirth und anderen Beamten des Innenressorts aus Sicht des Justizministeriums strafrechtlich konkret vorgeworfen?

2.                                   Wegen welcher Straftatbestände wird gegen diesen unter Frage 1. zitierten Personenkreis gerichtlich ermittelt?

Wie viele und welche Personen sind davon betroffen?

3.                 Wer hat den Auftrag erteilt, den unter Frage 1. zitierten Prüfbericht zu erstellen (ersuche um Bekanntgabe des Namens)?

4.                 Welche Maßnahmen wurden durch das Justizministerium ergriffen, um in Zukunft Polizeistaatsmethoden, wie beispielsweise die Fingierung von Verdachtslagen durch anonyme Strafanzeigen oder rechtswidrige Ermittlungen (inkl. von Telekommunikationsüberwachungen) gegenüber unverdächtigen Personen durch Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei auszuschließen?

Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Verantwortlichen derartiger Methoden entsprechend zu verfolgen?

5.         Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurden seit 2003 jeweils in der so genannten „Sauna-Affäre" Telekommunikationsüberwachungen beantragt, genehmigt und durchgeführt (SPG oder StPO)?

Wie viele Telekommunikationsüberwachungen wurden insgesamt durchgeführt?

Wie viele Personen waren davon insgesamt betroffen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

6.                                   Ist aus Sicht des Ressorts gegenüber der Justiz der Vorwurf, damit die Lizenz zum uneingeschränkten Lauschangriff gegeben zu haben, gerechtfertigt?

7.                                   Wie viele Anträge auf Telekommunikationsüberwachung nach der StPO wurden in der so genannten „Sauna-Affäre" seit 2003 gestellt?

Wie waren diese Anträge jeweils begründet?


Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge? Wie viele wurden genehmigt?

Aufgrund welcher Begründung wurden sie gerichtlich genehmigt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

7.                                  Wurden dabei nur Standort- oder Verbindungsdaten ermittelt oder kam es auch zu Telefonüberwachungen (Lauschangriffe)?

8.                                  Wie viele Anträge auf Inhaltsüberwachung samt SMS und Sprachnachrichten (Lauschangriff) wurden seit 2003 in der so genannten „Sauna-Affäre" gestellt? Wer hat diese Anträge bei Gericht gestellt (ersuche um namentliche Bekanntgabe der StA)?

Wie waren diese Anträge jeweils begründet?

Auf welchen begründeten Tatverdacht stützten sich jeweils diese Anträge?

Wie viele wurden genehmigt?

Warum wurden sie gerichtlich genehmigt (Begründung)?

Wie viele Mobilfunkanschlüsse, wie viele Festnetzanschlüsse waren von der

Überwachung betroffen?

Wie viele Telefonate wurden dabei in Summe abgehört?

Wie viele Personen waren von diesen Lauschangriffen betroffen (Aufschlüsselung der

Antworten jeweils auf Jahre)

9.         Wie viele Anträge auf Standortfeststellung (Handyortung) wurden seit 2003 in diesem Zusammenhang gestellt?

Wie vielen Anträgen auf Standortfeststellung bei aktiven Gesprächen wurden vom Gericht

stattgegeben?

Warum wurden diese genehmigt (Begründung) (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

10.       In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Standortfeststellung ohne Gespräche gerichtlich genehmigt?

Zu welchem Zweck wurden diese gerichtlich genehmigt? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Genehmigungen?

11.                           Wurden für die Standortfeststellungen auch IMSI-Catcher eingesetzt?                         Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?

12.                           Wie viele Anträge auf Feststellung von Vermittlungsdaten wurden seit 2003 in diesem Zusammenhang gestellt?

Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?

Warum wurden diese genehmigt (Begründung)?

Wie viele Personen waren davon betroffen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

13.       Warum hat damals die Justiz die Genehmigung „zum uneingeschränkten Lauschangriff“ erteilt?


Halten Sie diesen zitierten Vorwurf von Hofrat Dr. Geiger als gerechtfertigt?              Wenn nein, warum nicht?

14.       Gibt es von diesen Telekommunikationsüberwachungen auch Aufzeichnungen mit oder über SPÖ-Politiker?

Wenn ja, wie viele?

Welche SPÖ-Politiker waren davon betroffen?

15.                            Gegen wie viele Polizisten und Beamte (inklusive VB) des BMI wurde im Zusammenhang mit der so genannten „Sauna-Affäre" seit 2003 gerichtlich ermittelt und Vorerhebungen oder Voruntersuchungen geführt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

16.                            Welche Ergebnisse brachten diese Vorerhebungen und Untersuchungen?          Gegenüber wie vielen Personen wurde in Folge deswegen Strafanzeige wegen Verdachts von strafbaren Handlungen erstattet?

Welche Delikte wurden dabei jeweils zur Anzeige gebracht?

Wie wurden diese Anzeigen durch die Justiz erledigt bzw. wie ist der Stand dieser

Verfahren (Aufschlüsselung auf Jahre)?

17.       Hat der verstorbene Wolfgang Bogner bereits Schadensersatzansprüche nach dem StEG bzw. Amtshaftungsansprüche (AHG) bereits gestellt?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wurde dieser Betrag anerkannt?

Wenn nein, warum nicht?

Wie ist der Stand das Verlassenschaftsverfahrens Wolfgang Bogner?

18.       Wird der Bund diesen Betrag oder einen Teilbetrag davon bei den dafür verantwortlichen Spitzenbeamten des Innenministeriums regressieren?

Wenn nein, warum nicht?

19.                            Welche Auswirkungen hat aus Sicht des Ressorts der überraschende Tod von Wolfgang Bogner auf die noch anstehenden polizeilichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren?

20.             Welches Ergebnis erbrachte die angekündigte Obduktion des verstorbenen Wolfgang Bogner?

Woran ist Wolfgang Bogner gestorben?

21.      Haben in diesem Zusammenhang mit der so genannten „Saunaaffäre" auch andere Personen Schadenersatzansprüche nach dem StEG bzw. Amtshaftungsansprüche (AHG) gestellt?

Wenn ja, wie viele?

Welche Beträge wurden dabei geltend gemacht?

Wurden diese Beträge anerkannt?


Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

22.      Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden seit 2003 gegen Wolfgang Bogner erstattet? Wie viele davon anonym?

Welche Delikte wurden jeweils zur Anzeige gebracht?

Wie wurden diese Strafanzeigen behandelt bzw. erledigt?

Welche Erhebungen, Anträge bzw. sonstige Maßnahmen wurden durch die zuständige

StA vorgenommen (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

Wie viele diese Anzeigen samt Erhebungsberichte befanden sich im Polizeiakt bzw. im

Gerichtsakt gegen Wolfgang Bogner?

23.      Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass über 300 Lokale - insbesondere im Rotlichtmilieu - in Wien u.a. von der Fremdenpolizei nicht kontrolliert werden durften (Sperrliste)? Welche polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen wurden damit erschwert?

Wie viele laufende Gerichtsfälle betraf dies aus Sicht des Justizressorts?

24.      Gab es für diese Sperrliste und den damit polizeilich angeordneten Kontrollverbot aus Sicht des BMJ eine Rechtsgrundlage?

Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Oder ist es vielmehr richtig, dass die Anweisung nicht zu kontrollieren, den Tatbestand

des Amtsmissbrauchs verwirklichte?

Wenn nein, warum nicht?

25.       Hat diese Sperrliste der Wiener Polizei den staatlichen Anspruch auf Vornahme effizienter und unbeeinflusster Kontrollen, insbesondere nach dem FPG und auf Überprüfung von „Rotlichtlokalen" so z.B. in Richtung der Straftatbestände des Zuführens zur Prostitution, der Zuhälterei und des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels (§§ 215, f StGB), sowie auf Ergreifung entsprechender fremdenrechtlicher oder (verwaltungs- und/oder justiz-) strafrechtlicher Maßnahmen durch die Polizei vereitelt (siehe dazu 12 Os 116/88;             13 Os 16/02; 11 Os 96/05 k; RIS-Justiz RS0096141)?

Wenn nein, warum nicht?

26.       Wie viele Untersuchungsrichter waren seit 2003 mit dem Verfahren bzw. mit den Beschuldigten der so genannten „Sauna-Affäre" befasst?

Welche Entscheidungen wurden getroffen bzw. Ermittlungen veranlasst? Welche Untersuchungsrichter waren dies (ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

27.      Welche staatsanwaltlichen Abteilungen in der StA und OStA Wien waren seit 2003 mit der so genannten „Sauna-Affäre" befasst?

Welche Entscheidungen wurden getroffen bzw. Erhebungsaufträge und Ermittlungen

veranlasst?

Welche Staatsanwälte waren dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

 


28.      Gab es im Zusammenhang mit dieser so genannten „Sauna-Affäre" anonyme Informationen oder Sachverhaltsdarstellungen an die OStA Wien?

Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese?

Wie wurden diese behandelt?

29.             Welche Vorhabensberichte gab es zur so genannten „Sauna-Affäre" von der Staatsanwaltschaft?

30.             Wie oft wurden seit 2003 von der Ressortleitung des Justizministeriums (d.h. Kabinett der Justizministerin) Berichte zur so genannten „Sauna-Affäre" von den jeweils dafür zuständigen Staatsanwälten (Wiener StA und OStA) eingefordert?

31.             Von welchen Personen im Kabinett wurden diese Berichte jeweils angefordert? Welchen Inhalt hatten diese Berichte?

Wie wurden diese Berichte von der damaligen Ressortleitung bzw. dem Kabinett verwendet?

32.      Wie viele und welche Weisungen wurden von dem (der) damals zuständigen Bundesminister(in) für Justiz bzw. von KabinettsmitarbeiterInnen (Ressortleitung) in der so genannten Sauna-Affäre erteilt?

Wann und gegenüber welchen Personen wurden diese Weisungen erteilt?

Wer war für diese Weisungen im Kabinett jeweils verantwortlich (Ersuche um Bekanntgabe der Namen)?

33.       Können Sie ausschließen, dass damals durch die Justiz (Justizministerium) Namen von SPÖ-Politikern, an die Medien weitergegeben, um die Medienwirksamkeit des Falles zu erhöhen?

Wenn nein, wie erklärt sich das Justizressort die Bekanntgabe von Namen, da dieser Sachverhalt zu diesem Zeitpunkt aus dem Firmenbuch nicht mehr ermittelbar war?

34.       Wurde in diesem Zusammenhang im Auftrag der Justiz durch die Wiener Polizei gegen SPÖ-Politiker bzw. durch die StA ermittelt?

Wenn ja, wer hat diese Ermittlungen veranlasst? Welche und wie viele Politiker waren betroffen?

Zu welchen Ergebnissen führten diese Ermittlungen?

35.      Welche Informationen liegen dem Justizministerium zum Vorwurf vor, dass im Rahmen dieser so genannten „Sauna-Affäre" Zeugen amtsmissbräuchlich unter Druck gesetzt wurden?

Wenn ja, in wie vielen Fällen?

Welche Maßnahmen wurden deswegen durch das BMI ergriffen?

33.       Ist aus Sicht des Justizressorts der in den Medien geäußerte Vorwurf gegenüber Oberst

Roland Frühwirth richtig, Zeugen unter Druck gesetzt zu haben, um belastende Aussagen


zu bekommen?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden deswegen durch das BMI ergriffen?

34.      Ist in diesem Zusammenhang eine Pressemeldung richtig, dass ein Mitarbeiter von Oberst Roland Frühwirth aus dem Dienst entfernt wurde, weil er in einer Mordsache durch Zeugenbeeinflussung wissentlich einen Unschuldigen ins Gefängnis gebracht haben soll, um den wahren Mörder zu schützen?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden dazu durch das BMJ ergriffen?

35.      Ist die Pressemeldung richtig, dass ein Polizeibeamter aus dem Umfeld der KD 1 eine Vergewaltigung begangen haben soll?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden dazu durch das BMJ ergriffen?

36.      Ist es aus Sicht des BMJ richtig, dass in der so genannten „Sauna-Affäre" einige Polizeirazzien ohne entsprechende Rechtsgrundlage angeordnet und durchgeführt  wurden?

Wenn ja, wie viele (ersuche auch um Datumsangaben dieser illegalen Razzien)?

37.                            In welcher Form ist das Justizministerium bei der so genannten „Sauna-Affäre" (Strafsache Wolfgang Bogner, Hofrat Dr. Geiger u.ä.) dem Vorwurf von aufgezeigten Aktendivergenzen nachgegangen, nämlich dem was die Kriminalisten tatsächlich ermittelten und dem was den Staatsanwaltschaften übermittelt wurde?

38.                            Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden seit 2003 gegen den ehemaligen und nun suspendierten Landespolizeikommandanten (LPK) Roland Horngacher erstattet? Wie viele davon anonym? Welche Delikate wurden jeweils zur Anzeige gebracht? Wie wurden diese Anzeigen durch die StA bzw. durch das zuständige Gericht jeweils erledigt?

39.                            Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden seit 2003 gegen Oberst Roland Frühwirth erstattet?

Wie viele davon anonym?

Welche Delikte wurden jeweils zur Anzeige gebracht?

Wie wurden diese Anzeigen durch die StA bzw. durch das zuständige Gericht jeweils

erledigt?

40.       Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden seit 2003 gegen Hofrat Dr. Ernst Geiger erstattet?

Wie viele davon anonym?

Welche Delikte wurden jeweils zur Anzeige gebracht?

Wie wurden diese Anzeigen durch die StA bzw. durch das zuständige Gericht jeweils

erledigt?

 


41       Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden seit 2003 gegen Personen aus dem Umfeld vom ehemaligen LPK Roland Horngacher, Oberst Roland Frühwirt, Hofrat Dr. Ernst Geiger erstattet?

Welche Delikte wurden jeweils zur Anzeige gebracht? Wie viele Personen waren davon betroffen?

Wie wurden diese Anzeigen durch die StA bzw. durch die jeweils zuständigen Gerichte erledigt?

42.             Wie konnte aus Sicht des BMJ der damalige LPK Roland Horngacher einen Aktenvermerk an seine Polizisten richten, in dem er anordnete, rumänische Staatsbürger, die mehr als 5.000 Euro bei sich haben und nicht plausibel erklären können, woher das Geld kam, wegen dringenden Verdachtes der Hehlerei festzunehmen?

43.             Halten sie eine derartige Anordnung verfassungskonform bzw. EMRK- konform?          Hat das Justizressort damals gegen diese Anweisung Veranlassungen getroffen?

44.             Wie viele Personen wurden aufgrund dieser Anweisung - offensichtlich klar rechtswidrig - festgenommen und in Haft genommen?

Oder gab es dafür aus Sicht des Justizministeriums eine Rechtsgrundlage?

Wenn ja, welche?

Wie wird und wurde seitens des Justizressorts diese Anweisung rechtsstaatlich beurteilt?

45.       Können Sie ausschließen, dass in der so genannten „Saunaaffäre" Mitarbeiter des Kabinetts des(der) ehemaligen Innenminister(in) besondere Wünsche an die Ressortleitung des Justizministeriums herangetragen haben?

Wenn nein, welche Informationen liegen dazu im Ressort vor?

46.       Welche Regelungen und Erlässe des BMI regeln die Zusammenarbeit von Staatsanwälten mit dem Wachkörper Bundespolizei bzw. den Sicherheitsbehörden (Ersuche um Übermittlung derselben)?