4213/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.04.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Schalle, Dolinschek
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Auswirkungen der Müllverbrennungsanlage in Heiligenkreuz auf die umliegenden Gemeinden
Gegen den Bau der geplanten Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz gibt es zahlreiche Proteste der Gemeinden Jennersdorf, den angrenzenden Gemeinden Güssing, Fürstenfeld, Feldbach, des steirischen Thermenlandes, der westungarischen Komitate Vas, Zala, Györ-Moson-Sopron, von Organisationen wie Greenpeace, Global 2000, Naturschutzbund Österreich etc. Viele der angeführten Gemeinden sind Sanierungsgebiete nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft, eine zusätzliche Belastung der Luft hätte schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit der dort ansässigen Bevölkerung. Die Anrainer fürchten neben der Schadstoffbelastung auch eine sich auf die Lebensqualität auswirkende Geruchsbelästigung und ein vermehrtes Verkehrsaufkommen bzw. eine hohe Auslastung der S 7, die sich gerade in Bau befindet.
Laut Umweltverträglichkeitserklärung wird zwar prinzipiell ein möglichst hoher Bahnanteil bei An- und Abtransport der Abfälle angestrebt, da die Anschlussbahn jedoch nicht im Einflussbereich der Projektbetreiber liegt, muss die Möglichkeit gegeben sein, sämtliche Transporte über LKW abzuwickeln.
Zukünftig sind zur Kapazitätenauslastung auch Abfalltransporte aus Italien zu erwarten, worauf die Aussage eines Bürgermeisters, Felice Esposito Corcione, der Ortschaft Marigliano nahe Neapel, schließen lässt: „Es ist viel billiger, den Abfall in Österreich oder in Deutschland zu entsorgen, statt auf unserem Gebiet neue Deponien, oder Müllhalden zu eröffnen." (APA, 4.2.2008). In der Anfragebeantwortung des Bundesministers Pröll zu dieser Thematik (3544/AB) werden aufrechte Notifizierungen zur Verbringung von gefährlichen Abfällen aus Italien in dafür geeignete Anlagen nach Österreich bestätigt. Durch den Verkehr ist neben der Belastung durch Abgasen auch eine verstärkte Lärmbelästigung zu erwarten.
Da die Thermen Bad Blumau, Bad Waltersdorf und Loipersdorf im Emissionseinflussbereich liegen, wäre auch der Thermentourismus betroffen, der auf dem notwendigen Standortfaktor unbeeinträchtigte Natur und unbelastete Luft basiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen deshalb folgende
Anfrage:
1. Wie argumentieren Sie den Standort einer Müllverbrennungsanlage in mitten von Sanierungsgebieten (Jennersdorf, Güssing, Feldbach, Hartberg, Fürstenfeld), nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft?
2. Bei einer möglichen Errichtung der Müllverbrennungsanlage: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um der Minderung der Lebensqualität aus oben erwähnten Gründen entgegenzuwirken?
3. In wie fern reagieren Sie auf die Proteste auf ungarischer Seite und auf die Ankündigung der Komitate Zala, Vas und Györ-Moson-Sopron, dass, sollte es zu dem Bau kommen, die Zusammenarbeit mit dem Burgenland aufgehoben werde?
4. Sind Sie mit dem Verkehrsminister in Verhandlung getreten, um zu eruieren, mit wie vielen LKW zur Müllverbrennungsanlage täglich zu rechnen ist, um entsprechende Maßnahmen gegen die Verkehrsbelastung kalkulieren zu können?
5. Die Fertigstellung der S 7 erfolgt voraussichtlich 2014, das erste Betriebsjahr der Müllverbrennungsanlage ist voraussichtlich 2010, sind Sie mit dem Verkehrsminister in Verhandlung getreten, um die Frage zu erörtern ob der Bau der S 7 im Umkreis der Müllverbrennungsanlage vorverlegt werden soll?
6. Wenn nein, halten Sie es für irrelevant, die Frage zu erörtern, auf welchem Weg und mit welchen Auswirkungen auf die Umwelt und die Anrainer Abfälle zur Müllverbrennungsanlage gelangen?
7. Die BEGAS wirbt mit der Schaffung von 100 langfristigen Arbeitsplätzen und 300 weiteren während der Bauphase, wieviele Arbeitsplätze im Thermentourismus und in landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sehen Sie gefährdet, wenn die durch die MVA und das vermehrte Verkehrsaufkommen verursachten Schadstoffe Luft und Boden verunreinigen (abgesehen von einem Imageverlust)?
8. Die Müllverbrennungsanlage befände sich in Nähe von Natura 2000 Gebieten (Lafnitztal, Neudauer Teiche, Lafnitzauen auf österreichischer Seite, Nationalpark Örség, Naturpark Raab, Naturpark Goricko auf ungarischer Seite),wieweit ist dies rechtskonform hinsichtlich der geltenden Richtlinie der EU zur Erhaltung und Förderung von Lebensräumen, mit Verweis auf einen Entscheid des EU Gerichtshofes vom 23.06.2006 bezüglich der Unzulässigkeit der S 18, Bodenseeschnellstraße, aufgrund der Nähe zu Natura 2000 Gebieten?
Wien, 21. April 2008