4214/J XXIII. GP

Eingelangt am 30.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner

und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend den Verkauf von kindersicheren Feuerzeugen

Seit 11. März 2007 dürfen ausschließlich kindersichere Feuerzeuge in der EU erstmalig in Verkehr gebracht werden, der Abverkauf der Restbestände dauerte ein Jahr. Seit 11. März 2008 ist der Verkauf von nicht kindersicheren Feuerzeugen und solchen mit Unterhaltungseffekt („Novelty-Feuerzeuge“) verboten. Rechtliche Grundlage sind die Entscheide der Europäischen Kommission 2006/502/EG und 2007/23l/EG, umgesetzt in nationales Recht durch BGBl. II Nr. 373/2006 und BGBl. II Nr. 174/2007.

Das Gefahrenpotential, das bei nicht sachgemäßer Anwendung von Feuerzeugen für Kinder ausgeht, ist nicht zu unterschätzen. Schätzungen zufolge (help.orf.at) gibt es jährlich EU-weit 34 bis 40 Unfälle mit Todesfolge durch Kinder, die mit nicht kindersicheren Feuerzeugen gespielt haben. Die Kindersicherung bei Feuerzeugen ist in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland seit zehn Jahren gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Zeitraum sind Brandunfälle mit Kindern um 60 Prozent zurückgegangen. In einer Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit im Jänner 2008 wurden 500 Trafikanten bezüglich der Feuerzeugverordnung befragt. 42 Prozent wussten nichts über die Stichtagsregelung und das knapp zwei Monate vor Inkrafttreten.

Die unterzeichneten Angeordneten stellen deshalb folgende

Anfrage:

1.  Wurden die Trafikanten von Ihrer Seite über die Stichtagsregelung informiert?

2.              Wenn ja, wann und in welcher Form?

3.              Sahen Sie im Jänner 2008 aufgrund des Ergebnisses der Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit Reaktionsbedarf?

4.      Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen?

5.              Wenn nein, warum nicht?

6.              Halten Sie es für möglich, dass sich aktuell noch Feuerzeuge ohne Kindersicherungen im Verkauf befinden?

7.              Wenn ja, hat das Konsequenzen für den Verkäufer?

8.      Liegen Ihrem Ressort Zahlen bezüglich Brandunfälle, verursacht durch die nicht sachgemäße Verwendung von Feuerzeugen durch Kinder vor?

Wien, 21. April 2008