4216/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dipl.-Ing Karlheinz Klement
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Transgene
In Deutschland hat der Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais schon längst begonnen. Auf etwa 300 Hektar wurde im Frühjahr 2004 Bt-Mais ausgesät. Dreißig landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Baden- Württemberg sind beteiligt.
Der ausgesäte Bt-Mais (MON810) ist seit 1998 in der EU für den Anbau uneingeschränkt zugelassen. Noch nicht vollständig abgeschlossen ist die sortenrechtliche Zulassung der sechs Maissorten, die alle aus MON810 hervorgegangen sind.
Am 4. Mai 2007 errang der Imker Karl-Heinz Bablok aus Kaisheim bei Donauwörth vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Erfolg gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais des Typs MON810 vom Hersteller Monsanto. In einer am 12. Mai 2006 gezogenen Probe der Pollen von einem seiner Bienenvölker, das rund 200 Meter von einem Genmaisfeld des staatlichen Versuchsgutes Neuhof bei Kaisheim entfernt stand, wurde ein Anteil von 4,1 Prozent gentechnisch veränderter Pollen festgestellt. Nach geltendem EU-Recht war der hieraus produzierte Honig somit mit „enthält gentechnisch veränderte Organismen" zu kennzeichnen. Der Beschluß unter dem Aktenzeichen Au 7 E 07.259 begründet unter anderem, dass Bablok mit erheblichen Nachteilen zu rechnen habe, weil durch den Eintrag der gentechnisch veränderten Pollen sein Lebensmittel nicht mehr Verkehrs- und verbrauchsfähig sei.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. In Deutschland hat der Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais schon längst begonnen. Können Sie mit Sicherheit sagen, dass es in Österreich keine gentechnisch veränderten Pollen gibt?
2. Wie ist die Gesetzeslage, wenn ein österreichischer Landwirt oder Imker Kontaminationen in seinem Produkte feststellt oder vermutet, muss er diese Untersuchung auf eigene Kosten vornehmen?
3. Wenn nein, werden Untersuchungen von Behörden vorgenommen?
4. Wenn Kontaminationen in Produkten festgestellt werden, haftet dann der Verursacher - der Betreiber des Versuchsackers bzw. der Landwirt?
5. In wie fern wird der EU-Reformvertrag an der bestehenden Gesetzeslage etwas ändern?
6. Wie weit sind die bundesdeutschen Versuchsäcker von unseren österreichischen Feldern im Grenzgebiet entfernt?
7. Welche vorbeugenden Maßnahmen wurden gegen Windvertragung und Pollenflug getroffen?
8. Wenn keine, weshalb nicht?
9. Wenn ja, welche?
10. Welche Quellen geben darüber Auskunft, daß diese Maßnahmen effizient und ausreichend sind?