4216/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.05.2008
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing Karlheinz Klement

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Transgene

In Deutschland hat der Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais schon längst begonnen. Auf etwa 300 Hektar wurde im Frühjahr 2004 Bt-Mais ausgesät. Dreißig landwirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Baden- Württemberg sind beteiligt.

Der ausgesäte Bt-Mais (MON810) ist seit 1998 in der EU für den Anbau uneingeschränkt zugelassen. Noch nicht vollständig abgeschlossen ist die sortenrechtliche Zulassung der sechs Maissorten, die alle aus MON810 hervorgegangen sind.

Am 4. Mai 2007 errang der Imker Karl-Heinz Bablok aus Kaisheim bei Donauwörth vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Erfolg gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais des Typs MON810 vom Hersteller Monsanto. In einer am 12. Mai 2006 gezogenen Probe der Pollen von einem seiner Bienenvölker, das rund 200 Meter von einem Genmaisfeld des staatlichen Versuchsgutes Neuhof bei Kaisheim entfernt stand, wurde ein Anteil von 4,1 Prozent gentechnisch veränderter Pollen festgestellt. Nach geltendem EU-Recht war der hieraus produzierte Honig somit mit enthält gentechnisch veränderte Organismen" zu kennzeichnen. Der Beschluß unter dem Aktenzeichen Au 7 E 07.259 begründet unter anderem, dass Bablok mit erheblichen Nachteilen zu rechnen habe, weil durch den Eintrag der gentechnisch veränderten Pollen sein Lebensmittel nicht mehr Verkehrs- und verbrauchsfähig sei.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende


Anfrage:

1.             In Deutschland hat der Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais schon längst begonnen. Können Sie mit Sicherheit sagen, dass es in Österreich keine gentechnisch veränderten Pollen gibt?

2.             Wie  ist die  Gesetzeslage,  wenn  ein  österreichischer Landwirt oder  Imker Kontaminationen in seinem Produkte feststellt oder vermutet, muss er diese Untersuchung auf eigene Kosten vornehmen?

3.             Wenn nein, werden Untersuchungen von Behörden vorgenommen?


4.      Wenn   Kontaminationen  in   Produkten  festgestellt  werden,   haftet  dann   der Verursacher - der Betreiber des Versuchsackers bzw. der Landwirt?

5.             In wie fern wird der EU-Reformvertrag an der bestehenden Gesetzeslage etwas ändern?

6.             Wie weit sind die bundesdeutschen Versuchsäcker von unseren österreichischen Feldern im Grenzgebiet entfernt?

7.             Welche   vorbeugenden   Maßnahmen   wurden   gegen   Windvertragung   und Pollenflug getroffen?

8.             Wenn keine, weshalb nicht?

9.             Wenn ja, welche?

10.     Welche Quellen geben darüber Auskunft, daß diese Maßnahmen effizient und ausreichend sind?