4220/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Prügelvorwurf gegenüber MitarbeiterInnen der chinesischen Botschaft

 

Zur Krise in Tibet lässt Frau BM Ursula Plassnik bisher klare Worte vermissen. Fallweise werden Appelle an beide Seiten in Richtung Gewaltlosigkeit gerichtet. Diese Botschaften bleiben aber konturlos.   

Die folgenden Berichte der Wiener Zeitung vom 26.3 und vom 27.3.2008 werfen  Fragen in Bezug auf eine von den Grünen veranstaltete Kundgebung gegen die blutige Niederschlagung von Demonstrationen in Tibet auf. Während sich Frau BM Plassnik sofort für den Vorfall (ein Demonstrant erklomm den Balkon der Botschaft und entfernte die chinesiche Flagge) entschuldigt hat, fand sie andererseits keinerlei Worte in Richtung Aufklärung substantieller Misshandlungsvorwürfe durch chinesisches Botschaftspersonal.  Es entsteht der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Der zweite Teil der Anfrage betrifft die Einschätzung des BMeiA zur Tibetpolitik Chinas.

 

Verletzter Tibeter: Polizei kann nicht in der chinesischen Botschaft
ermitteln
Prügelvorwurf gegen Botschaft: Polizei machtlos
(bau) Der Fall des Tibeters, der angibt, nach einer Demonstration in der
chinesischen Botschaft in Wien von Botschaftsangehörigen verprügelt worden
zu sein, stellt Exekutive und Staatsanwaltschaft vor Probleme. In einem
Attest des AKH waren, wie berichtet, beim Demonstranten Tso Tashi multiple
Prellungen und Hämatome festgestellt worden, nachdem er von der Botschaft an
die Polizei übergeben worden war.
Der Tibeter war im Zuge der Demo am vorigen Donnerstag auf den Balkon der
Botschaft geklettert und hatte die chinesische Fahne abmontiert. Daraufhin
hatten ihn Botschaftsangehörige ins Innere gezogen und dort eine halbe
Stunde festgehalten. In dieser Zeit sei er verprügelt worden, gibt Tahi in
einem polizeilichen Vernehmungsprotokoll an. Die Botschaft bestritt dies bis
dato und sprach von "Verleumdung".
Auch eine Verletzungsanzeige liegt der Wiener Polizei nun vor. Allerdings
kann die Polizei keine weiteren Ermittlungen anstellen, wie Polizeisprecher
Walter Ladik der "Wiener Zeitung" mitteilt. "Die Botschaft ist chinesisches
Gebiet, daher dürfen wird dort nicht amtshandeln." Zwar sei eine Ladung von
Beschuldigten möglich, diese seien jedoch nicht verpflichtet, dieser Folge
zu leisten. Zudem wissen man nicht, wen man laden solle, da nicht bekannt
sei, wer in die von Tashi gemeldete Prügelei verwickelt war. Da man das
alles nicht ermitteln könne, werde man den Akt "so wie er ist" an die
Staatsanwaltschaft Wien weiterleiten, so Ladik.
Dort stellt man auf Anfrage fest, dass die Straftat, sofern sie gesetzt
wurde, trotz Exterritorialität auf österreichischem Staatsgebiet
stattgefunden hat - und auch dort verfolgbar ist. Theoretisch. Denn es gibt
die diplomatische Immunität, die ein "Verfolgungshindernis" darstellte. Das
bedeutet, dass die Bestrafung eines Diplomaten nur mit Zustimmung seines
Heimatstaates möglich wäre. Das wäre in diesem Fall jedoch sehr
unwahrscheinlich, wie ein Blick nach Tibet zeigt.
Auch beim Außenministerium in Wien ist man über den Vorfall informiert, will
jedoch den Ausgang der Ermittlungen abwarten, so ein Sprecher.
Donnerstag, 27. März 2008
-------
Prügelvorwürfe: AKH-Attest bestätigt Verletzungen
Faksimile des AKH-Untersuchungsberichts: „10x15 Zentimeter Hämatomschwellung“.
Von Bernhard Baumgartner
Chinas Botschaft bestreitet, tibetischen Demonstranten verprügelt zu haben.
AKH belegt nun jedoch Prellungen und Hämatome.
Die schweren Vorwürfe gegen die Mitarbeiter der chinesischen Botschaft in
Wien, am vergangenen Donnerstag einen tibetischen Demonstranten verprügelt
zu haben, werden nun durch Dokumente erhärtet. Der "Wiener Zeitung" liegt
ein Untersuchungsbericht des Wiener AKH vor, in das sich der Demonstrant Tso
Tashi unmittelbar nach seiner Freilassung aus dem Polizeigewahrsam begeben
hatte. Die Ärzte fanden bei Tashi insgesamt neun verschiedenen Prellungen am ganzen Körper: Eine Schädelprellung, eine Thoraxprellung, Prellungen an
Lendenwirbeln, Hand, Handgelenk, dem rechten Schienbein und dem Bauch sowie
eine Distortion der Halswirbelsäule. Zudem fanden die Ärzte Hämatome (also
Blutergüsse) an Brust, Handballen, Schulterblatt sowie ein 10 mal 15
Zentimeter großes Hämatom am Rücken, weiters eine Rissquetschwunde an der
Lippe. (siehe Faksimile unten) . Kommentar eines Arztes: "Der Patient ist
schwer verprügelt worden."
 
"Beweis für Prügel"
Das sieht man auch beim Verein "Save Tibet" so, der die Demonstration gegen
die Unterdrückung Tibets vor der chinesischen Botschaft organisiert hat:
"Das Attest beweist, dass Tso Tashi vom Scheitel bis zur Sohle verprügelt
worden ist. Wenn die Chinesen das schon mitten in Wien machen, kann man
erahnen, was in Tibet los sein muss", so Save-Tibet-Sprecher Tom
Kropiwnicki. Tso Tashi war am Donnerstag im Zuge der Demonstration auf den
Balkon der chinesischen Botschaft geklettert, wo er die Fahne abriss. Danach
ist er von Mitarbeitern der Botschaft ins Innere gezogen worden. Dort sei er
mit Faustschlägen und Stöcken traktiert worden, heißt es im Protokoll seiner
Vernehmung. "Auch eine Frau war dabei, die mich mit ihren Stöckelschuhen in
den Rücken und auf den Kopf getreten hat", so Tashi im Protokoll.
Die Botschaft hat das bislang scharf zurückgewiesen. "Seine Angaben sind
reine Lüge und Verleumdung", heißt es in einer Stellungnahme. Zum nun
vorliegenden Attest wollte man seitens der Botschaft vorerst nicht Stellung
nehmen.
Mittwoch, 26. März 2008

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Warum haben Sie medial einerseits das Vorgehen des betroffenen Tibeters

verurteilt, den Misshandlungsvorfall  in der Botschaft andererseits mit keinem Wort

des Bedauerns erwähnt?

 

2. Haben Sie auf diplomatischem Weg vom chinesischen Botschafter Aufklärung  zu

den  glaubhaften und durch ärztliches Gutachten untermauerten

Verletzungsvorwürfen verlangt?

 

3. Wenn nein, warum nicht oder werden Sie das noch nachholen?

 

4. Werden Sie an den chinesischen Botschafter appellieren, dass sich seine

betroffenen MitarbeiterInnen unter Aufhebung der Immunität dem österreichischen

Strafverfahren, genau so wie übrigens auch der betroffene Tibeter, stellen?

 

5. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Welche Rechte zur Selbstbestimmung umfasst der Status Tibets als autonome

Region?

 

7. Welche Möglichkeiten der politischen Teilhabe haben TiberterInnen?

 

8. Wie beurteilen Sie die Möglichkeit des Zuganges zu Bildung für TibeterInnen?

 

9. Wie beurteilen Sie die wirtschaftliche Lage Tibets?

 

10. Sehen Sie irgend einen Ansatz, wonach China jemals tibetische Kultur und

Lebensweise anerkannt hätte?

 

11. Wenn ja, wodurch?

 

12. Welche Rechte von TibeterInnen beurteilen Sie als eingeschränkt?

 

13. Welche Schritte planen Sie, wenn der Konflikt weiterhin gewaltvoll verläuft?